Der Fall Hödl
Rosemarie Hödl hatte als Sachbearbeiterin im Bundesrechenamt Einblick in sensible
Daten des Bundeshaushalts. Es erschien möglich, dass Korruption belegt werden könnte. Zeugenaussagen von Rosemarie Hödl sollten verhindert werden. Sie wurde deshalb unter Sachwalterschaft gestellt. Zur sicheren Diffamierung einer solchen Zeugenaussage wurde die Sachwalterschaft vom Gericht in Wien-Liesing im April 2009 um mehr als zehn Jahre rückdatiert.
Daten des Bundeshaushalts. Es erschien möglich, dass Korruption belegt werden könnte. Zeugenaussagen von Rosemarie Hödl sollten verhindert werden. Sie wurde deshalb unter Sachwalterschaft gestellt. Zur sicheren Diffamierung einer solchen Zeugenaussage wurde die Sachwalterschaft vom Gericht in Wien-Liesing im April 2009 um mehr als zehn Jahre rückdatiert.
Zu diesem Zeitpunkt war auch Peter Barth am Bezirksgericht Liesing tätig. Der prekäre Vorfall sollte ihm deshalb bekannt sein. Im Mai 2009 wurde Barth auf die Stelle eines Richters am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien ernannt. Es ist das Rekursgericht bei Verfahren auf Sachwalterschaft, das den Einspruch gegen solche Entscheidungen auf Enteignung nochmals beurteilen soll.
In der Folge wechselte Barth wieder ins Bundesministerium für Justiz. 2013 wurde Barth Abteilungsleiter. Beim Sachwalterrechtsänderungsgesetz war Barth an der Seite des damaligen Abteilungsleiters und nunmehrigen Sektionschefs Georg Kathrein als „Geburtshelfer dabei“, erzählt Barth in der Fachzeitschrift Recht aktuell im September 2015.
Anmerkung: In der Nacht vom 10. auf den 11. November 2003 starb im BM für Finanzen Amtsdirektor Wolfgang Schweinhammer.
Frau Mag. Hoedl sollte als Zeugin 11 Jahre rückwirkend entmündigt werden.
Als Draufgabe wurde sie von Mag.a Moser (einer Kollegin von Schweinhammer aus dem Bundesrechenzentrum) auch noch auf 14.800 Euro geklagt.
Das Motto lautet frei nach Joseph Goebbels (Propagandaminister)
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