MA 62-645.123-2019
Sehr geehrte Frau Mag. Hoedl,
zu Ihrer E-Mail vom 19.7.2019 können wir Ihnen bezüglich des Erwachsenenschutzrechtes folgende Informationen geben:
Das am 1.7.2018 in Kraft getretene Erwachsenenschutzrecht wird in den Wiener Passservicestellen selbstverständlich seit dessen Inkrafttreten entsprechend dem geltenden Recht angewendet.
Wir haben auf den Passservice-Internetseiten der Stadt Wien den Begriff der „Sachwalterschaft“ bisher belassen, da dieser – wie wir in der Praxis nach wie vor feststellen - vielen Menschen noch geläufiger ist als „Erwachsenenschutzrecht“ bzw. „Erwachsenenschutzgesetz“. In Folge Ihrer Anregung haben wir unsere für die Internetseiten zuständigen Stelle ersucht zu prüfen, ob die Umformulierung auf die Bezeichnungen des „Erwachsenenschutzrechtes/ Erwachsenenschutzgesetzes“ auf unseren Passservice-Internet-Seiten zwischenzeitlich Sinn macht und ob diese Bezeichnungen in der Bevölkerung in den vorigen Monaten, auch durch mediale Berichte, bekannter geworden sind.
Keine Form der Sachwalterschaft bzw. Erwachsenenvertretung ist in einem österreichischen Reisepass oder Personalausweis eingetragen (weder auf den Seiten mit den Personendaten, noch als amtlicher Vermerk beim Reisepass).
Ob die Zoll- bzw. Grenzschutzbehörden Zugriff auf das „KurandInnenregister“ und das „Vollmachtregister“ im Bundesrechenzentrum haben, ist uns nicht bekannt.
Auf diese Register haben die Passbehörden keinen EDV-Zugriff. Auskünfte zu diesen Registern können Sie beim Bundesministerium für Inneres bzw. beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz in Erfahrung bringen.
Bundesministerium für Inneres (BMI)
Herrengasse 7
1010 Wien
1010 Wien
Telefon: +43 1 53126 / 0
Fax: +43 1 53126 / 108613
Fax: +43 1 53126 / 108613
E-Mail: post@bmi.gv.at
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ)
Museumstraße 7
1070 Wien
1070 Wien
Telefon: +43 1 521 52 / 0
E-Mail: post@bmj.gv.at
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den obigen Informationen behilflich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Abteilungsleiterin:
Für die Abteilungsleiterin:
Veronika Polt
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 62 -
Zentrales Wiener Passservice
Lerchenfelder Straße 4, 1080 Wien
Tel.: +43/1/4000-89511, Fax: +43/1/4000-99-89520
E.Mail: passservice@ma62.wien.gv.at
http://www.wien.at/verwaltung/ passservice/
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 62 -
Zentrales Wiener Passservice
Lerchenfelder Straße 4, 1080 Wien
Tel.: +43/1/4000-89511, Fax: +43/1/4000-99-89520
E.Mail: passservice@ma62.wien.gv.at
http://www.wien.at/verwaltung/
Sehr geehrte MA 62,
ich beziehe mich auf Ihre Information bezüglich Antrag auf Reisepass für entmündigte Menschen.
https://www.wien.gv.at/ verwaltung/ma62/ahs-info/ informationenpassservice.html
Meine Anfrage dazu: Ist hier die neue Gesetzgebung betreff Gerichtliche Erwachsenenvertretung seit 1.7.2018 bei ihren aktuellen Informationen berücksichtigt?
Haben die ZollbeamtInnen Zugriff auf das KurandInnen-Register und Vollmacht-Register im Bundesrechenzentrum?
Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Reisefreiheit um ein fundamentales Menschenrecht handelt. Auch Kroatien kontrolliert an allen Grenzen Reisepässe (kein Schengen-Mitglied).
ich beziehe mich auf Ihre Information bezüglich Antrag auf Reisepass für entmündigte Menschen.
https://www.wien.gv.at/
Meine Anfrage dazu: Ist hier die neue Gesetzgebung betreff Gerichtliche Erwachsenenvertretung seit 1.7.2018 bei ihren aktuellen Informationen berücksichtigt?
Haben die ZollbeamtInnen Zugriff auf das KurandInnen-Register und Vollmacht-Register im Bundesrechenzentrum?
Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Reisefreiheit um ein fundamentales Menschenrecht handelt. Auch Kroatien kontrolliert an allen Grenzen Reisepässe (kein Schengen-Mitglied).
Ist die Sachwalterschaft/Gerichtliche Erw.vertretg. im Reisepass definitiv ausgewiesen?
Sind Name, Adresse und Kontaktdaten des gerichtlichen Erwachsenenvertreters (Bevollmächtigten) im Reisepass angeführt?
Mit der Bitte um Information und eventuelle ergänzende Informationen auf Ihrer Website
Mit der Bitte um Information und eventuelle ergänzende Informationen auf Ihrer Website
https://www.wien.gv.at/ verwaltung/ma62/ahs-info/ informationenpassservice.html
VIELEN DANK FÜR IHR SERVICE
VIELEN DANK FÜR IHR SERVICE
Mag. Rosemarie B. Hoedl
Initiative gerichtl. Erwachsenenvertretung (Sw-Missbrauch)
Initiative gerichtl. Erwachsenenvertretung (Sw-Missbrauch)
Brunner Strasse 23 bis 25
1230 WIEN
Reisepass für eine besachwaltete Person
Die Sachwalterin oder der Sachwalter muss berechtigt sein, einen Reisepass für die Person zu beantragen. Das muss im Sachwalter- Bestellungsbeschluss geregelt sein.
Voraussetzungen:
Die besachwaltete Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.
Die besachwaltete Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.
Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:
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