Freitag, 30. November 2012

Chronologie einer Entmündigung oder wie die österreichische Justiz ein Polit-Mündel an der Nase führt

"Chronologie einer Entmündigung" von April 2006 bis November 2012 oder wie die österreichische Justiz ein BMF-Polit-Mündel an der Nase herumführt


10. April 2006: Vorladung Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wegen eines bnd-Briefes

Februar/März 2007: Denunzierung im politischen Tagebuch www.peterpilz.at mit schwerer Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Privatbereichs zum Höhepunkt des Eurofighter-Ausschusses

14. August 2007: Anzeige BG Innere Stadt wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte § 7 Mediengesetz

9. Januar 2008: Hauptverhandlung LG Strafsachen Wien. Der Rechtsanwalt der Grünen, Dr. Alfred Noll, diktiert der Richterin im Minirock den Vergleich und erklärt dem Noch-Nicht-Mündel, dass es für eine Privatklage ohnehin kein Geld habe.

Mai 2008: Hackenmorde von Wien-Hietzing, unter den Opfern ist auch die Protokollchefin des Bundesministers für Finanzen.

August 2008: Neuerliche Vorladung mit Beschimpfungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien-Schottenring.

18. September 2008: T-Mobile Austria GmbH bringt wegen einer fingierten Rechnung über 660 Euro beim Bezirksgericht Wien-Liesing Zahlungsklage (Bedingter Zahlungsbefehl) ein.

28. November 2008: Erste Tagsatzung wegen Rekurs zum Zahlungsbefehl am Bezirksgericht Wien-Liesing. Richterin Bauer-Moitzi leitet das Sachwalterschaftsverfahren (Entmündigungsverfahren) gegen das BMF-Mündel ein.

16. Dezember 2008: Erste Vorladung bei Pflegschaftsrichterin Mag. Romana Wieser, Bezirksgericht Wien-Liesing

19. Dezember 2008: Clearing-Gespräch in der Clearing-Stelle mit Frau Susanne Schlager, Verein für Sachwalterschaft (Vertretungsnetz) Wien-Wilhelmstraße

7. Januar 2009: Per Beschluss des BG Wien-Liesing wird Frau Mag. H. der Sachwalter Dr. Martin W. (damals Wien-Josefstadt) als einstweiliger Sachwalter und Verfahrenssachwalter beigestellt.

22. April 2009: Untersuchung bei Gutachter Dr. Herbert Kögler, Mödling

29. April 2009: Aktenvermerk BG Liesing: Der Gutachter wird gebeten (laut Telefonat WINTER) eine Geschäftsunfähigkeit beim POLIT-MÜNDEL Mag. H. rückwirkend bis 1998 zu diagnostizieren.

14. Mai 2009: Verhandlung zur Besachwalterung am BG Liesing. In Vertretung Dr. W. erscheint als Sachwalter-Stellvertreter Dr. Andreas Lehner, der in einem halbstündigen Gespräch (Wartezeit vor dem Gerichtssaal) dem zukünftigen BMF-Mündel vorwirft, im Bereich Elektronisches Rechtsverfahren im Bundesrechenzentrum mangelhaft gearbeitet zu haben.

18. Mai 2009: Beschluss Besachwalterung Mag. Rosemarie Barbara H. – Bezirksgericht Wien-Liesing

28. Mai 2009: Das neue Polit-Mündel erhebt (rechtswidrig?) Rekurs gegen Beschluss vom 18. Mai 2009

9. Juni/ 30. Juni 2009: Beim Amtstag am Bezirksgericht Wien-Liesing werden die Fehler des Sachwalters protokolliert.

18. September 2009: Rekursentscheidung des LG für Zivilrechtssachen in Wien – ablehnend: Die Sachwalterschaft bleibt in allen Lebensbereichen aufrecht, der Sachwalter Dr. W. bleibt derselbe. Der Sachwalter nötigt das BMF-Mündel zu einer Unterschrift, als Bestätigung dafür, dass er seine Tätigkeiten korrekt ausführt.

15. Oktober 2009: Rekurs-Entscheidung langt am Bezirksgericht Wien-Liesing ein.

11. November 2009: Dem BMF-Mündel wird die Rekursentscheidung LG ZRS zugestellt. Ein Revisionsrekurs an den OGH wird a priori ausgeschlossen.

2. Mai 2010: Antrag auf Sachwalterwechsel beim Bezirksgericht Wien-Liesing wegen schwerer Mängel in der Sachwalterschaftsführung

14. Mai 2010: ERSTE Bank sperrt Netbanking-Zugang – lesender Zugriff.

27. Juli 2010: Vorladung Richter Schuhmertl BG Liesing – der Antrag auf Sachwalter-Wechsel wird abgelehnt.

September 2010: Nach heftigen Interventionen des BMF-Mündels und widersprüchlichen Stellungnahmen des Sachwalters an das Gericht hebt die ERSTE Bank die Sperre des lesenden Zugriffs zum Netbanking wieder auf.

Dezember 2010: Trotz eines hohen Guthabens (4.800 Euro) auf dem Girokonto gibt es kein Weihnachts-Geld für das BMF-Mündel. Ein Facebook-Freund namens Florian schenkt dem BMF-Mündel 50 EURO zum Kauf von Winterstiefeln.

25. Januar 2011: Anruf des Sachwalters beim BMF-Mündel Magistra H.: Er möchte die Sachwalterschaft beenden und wird diesbezüglich einen Antrag an das BG Wien-Liesing stellen.

17. Mai 2011: Untersuchung beim Gutachter Dr. Herbert Kögler, Mödling bei Wien.

20. Juni 2011: Verhandlung Bezirksgericht Wien-Liesing mit Richter Mag. Martin Zucker. In Vertretung des Sachwalters erscheint eine Frau Dr. V., die weder der Rechtsanwaltskanzlei des Sachwalters angehört noch den Pflegschaftsakt gelesen hat. Dem BMF-Mündel wurde das 13-seitige psychiatrische Gutachten nicht zugestellt, es hat bei der Verhandlung EINE MINUTE ZEIT, den Inhalt des Gutachtens zu erfassen – um Widerspruch einzubringen. Der psychiatrische Gutachter hält an seiner Diagnose fest, allerdings widerspricht er sich im Gutachten selbst, weil ja die Sachwalterschaft beendet werden soll. Diagnose ICD 10 F 25 wird bestätigt, dennoch soll die Sachwalterschaft auf Wunsch des Sachwalters aufgehoben werden.

21. Juni 2011: Beschluss Aufhebung Sachwalterschaft Polit-Mündel am BG Wien-Liesing

10. August 2011: Zustellung des Beschlusses an Wohnadresse des Polit-Mündels.

26. April 2012: Anzeige gegen Richterin und Sachwalter bei der „Korruptionsstaatsanwaltschaft“

15. Mai 2012: Beschluss Pflegschaftsendabrechnung BG Wien-Liesing 975 Euro. Laut eigenen Angaben wollte der Sachwalter nichts mehr mit dem BMF-Mündel zu tun haben, daher stellt er ein Jahr verspätet – nach anonymer Aufforderung – die Pflegschaftsendabrechnung. Bemessungsgrundlage für das Sachwalter-Honorar ist der Kontostand bei der ERSTE Bank vom August 2011!

26. Mai 2012: Das ehemalige BMF-Mündel erhebt Rekurs gegen den Beschluss des BG vom 15. Mai 2012.

4. Juli 2012: Die Staatsanwaltschaft benachrichtigt das „OPFER“ über die Einstellung der Anzeige vom 26. April 2012.

5. September 2012: Rekursentscheidung Landesgericht für Zivilrechtssachen betreff Beschluss BG Liesing vom 15. Mai 2012 (Pflegschaftsrechnung). Revisionsrekurs und damit jegliches Rechtsmittel an den OGH wird ausgeschlossen.

2. Oktober 2012: Zustellung Rekursentscheidung LG ZRS - keine Datumsbestätigung!

15. Oktober 2012: BESCHLUSS Bezirksgericht Wien-Liesing: Beigebung eines Rechtsanwalts für die Zulassungsvorstellung oder sonstiges Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof der Republik Österreich.

18. Oktober 2012: Konferenz bei Sachwalter Dr. W. in Wien-Landstraße, das BMF-Mündel Frau Magistra H. unterschreibt unter der Bedingung, den Namen des Sachwalters in diversen Internet-Foren nicht mehr zu nennen, eine Ratenvereinbarung betreff Zahlungsmodalität der Sachwalter-Schlussrechnung: VIER MAL ist der Betrag von 243, 75 EURO an den ehemaligen Sachwalter am 5. des Monats zu bezahlen.

9. November 2012: Bescheid Rechtsanwaltskammer Wien: Dr. Ralph Tischler wird als Rechtsanwalt für das Verfahren beim OGH dem BMF-Mündel beigestellt.

Anmerkung: Dr. T®ischler war im Dezember 2011 in allen Medien als Sachwalter einer Millionärin, die er verhungern und aus einer schönen Wohnung im 1. Bezirk von Wien hinausdrängt, genannt worden.

21. November 2012: Zustellung des Beschluss vom Bezirksgericht Wien-Liesing vom 15. Oktober 2012 und des Bescheides der Rechtsanwaltskammer Wien.

28. November 2012: Trotz mehrmaliger Anfragen, ob die Vereinbarung vom 18. Oktober 2012 nun rechtsunwirksam ist und das ehemalige BMF-Mündel die Ratenzahlungen von Euro 243,75 nun bis zur Entscheidung des OGH (Obersten Gerichtshofs Wien) einstellen soll, antwortet der Sachwalter Dr. W. nicht. Er kann leider keine Mails lesen. Daher schrieb das Ex-Mündel auch noch einen eingeschriebenen Brief.


243,75 Euro haben oder nicht haben in der Vorweihnachtszeit ist ja auch nicht ohne.

30. November 2012: Sachwalter Dr. W. und Rechtsanwalt T. (für das OGH-Verfahren von der Rechtsanwaltskammer Wien beigestellt) teilen mit, dass die Raten weiter zu bezahlen sind (zwecks Exekutionsabwehr und totaler finanzieller Vernichtung des Mündels) und außerdem ein Rechtsmittel an den OGH a priori als TOTAL aussichtslos zu betrachten ist.


























Dienstag, 27. November 2012

Kaufverträge und Geschäftsfähigkeit

Kaufvertrag Eurofighter EADS GmbH und die Republik Österreich:
Zur Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags und der Änderung der Stückzahl von 18 auf 15 Stück Eurofighter-Kriegsspielzeug im Jahre 2007

Peter Pilz glaubt, dass der Eurofighter-Kaufvertrag im Verteidigungsministerium manipuliert worden ist – zum Nachteil der Steuerzahler versteht sich. Der grüne Abgeordnete zum Nationalrat zeigte fünf Heeresbedienstete an. Damit ist erstmals auch das Verteidigungsministerium von Ermittlungen rund um die Eurofighter-Beschaffung betroffen. Die Münchner Staatsanwaltschaft (Deutschland) führt 18 Personen als Beschuldigte in dieser causa.
Verteidigungsminister Darabos hat als Einlösung eines Wahlkampfgags im Jahre 2007 die Anzahl der Eurofighter von 18 auf 15 reduziert: im Rahmen einer Vertragsänderung.

Wie die ZIB 2 berichtet, hat Herr Doktor Darabos damals im Jahre 2007 den Vertrag alleine unterzeichnet. Heute sind bei allen Verhandlungen VertreterInnen der Generalprokuratur als oberster Anwalt der Republik Österreich zugegen.

Um der Republik Österreich und den SteuerzahlerInnen zu helfen, diesen Eurofighter-Kaufvertrag als RECHTSUNWIRKSAM und nicht rechtswirksam zustande gekommen juristisch auszuformulieren müssen wir aus einer Rekursentscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen vom 5.9.2012 zitieren, Rekurswerberin Polit-Mündel im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen:

Beschluss Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien vom 5. September 2012

Dem Rekurs (Anfechtung der Sachwalter-Schlussrechnung BG Liesing) wird nicht Folge gegeben.
Begründung: „Völlig haltlos ist auch der im Rekurs in diesem Zusammenhang weiters erhobene Vorwurf einer versuchten Beeinflussung des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Kögler dahingehend, dass dieser bereits rückwirkend ab 1998 eine Geschäftsunfähigkeit der Rekurswerberin diagnostizieren solle. Bei dem dabei erwähnten AKTENVERMERK vom 29.4.2009 (siehe ON 12 Pflegschaftsverfahren – Sachwalterbestellung BG Wien-Liesing, Telefonat Sektionschef Winter BMF) handelt es sich nämlich um nichts anderes als den im Sinn der VERFAHRENSÖKONOMIE durchaus üblichen Versuch des Prozessgerichtes, im Rahmen des Sachwalterbestellungsverfahrens gleich mitzuklären, ob die Verbindlichkeit der Rekurswerberin überhaupt RECHTWIRKSAM zustande gekommen ist, was im Falle der Verneinung allenfalls auch gegenüber anderen Gläubigern zu ihren Gunsten hätte eingewendet werden können.
Ende Zitat Beschluss LGZRS 5. 9.2012

Anmerkungen zum Eurofighter-Beschaffungsvertrag 2002 und 2007 aus juristischer Sicht: Analog zu dieser Rechtssprechung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wäre nun das Zustande-Kommen des Eurofighter-Beschaffungsvertrages zu betrachten:
  1. Man müsste alle UnterzeichnerInnen des Kaufvertrages aus dem Jahre 2002, also den Bundeskanzler, den damaligen Verteidigungsminister Herbert Scheibner und alle anderen VertragspartnerInnen und VertragsunterzeichnerInnen für rückwirkend als geschäftsunfähig erklären - möglicherweise auch die UnterzeichnerInnen der Verkäufer-Firma EADS.
  2. Die Diagnose der rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit für elf Jahre ist für Polit-Mündel im Auftrage des Bundesministeriums für Finanzen möglich, sollte daher auch für andere Vertreter und VertreterInnen von Bundesministerien möglich sein. Das ist gängige Rechtssprechung in Österreich.
  3. Gerade bei der Änderung des Eurofighter-Vertrages ist als erleichternder Umstand für die Annullierung des Kaufvertrags zu betrachten, dass der Verteidigungsminister Darabos die Änderung des Kaufvertrages von 18 auf 15 Stück ALLEINE UNTERZEICHNET hat.
  4. Für die Diagnose der Geschäftsunfähigkeit von Minister Darabos zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im Jahre 2007 im Sinne der VERFAHRENSÖKONOMIE (Zitat LG ZRS) müsste sich in Österreich sicher ein guter Facharzt der Psychiatrie und Neurologie finden.
  5. Prof. Max Friedrich oder Primarius Dr.Reinhard Haller stehen bei solchen Anfragen immer gerne zur Verfügung.
Conclusio: Im Sinne der Verfahrensökonomie des Beschaffungs-Vorgangs der teuren Eurofighter-Kriegsgeräte wäre es also durchaus sinnvoll und zum Nutzen der (noch) "neutralen" Republik Österreich einen Verteidigungsminister (der als Zivildiener nie eine Waffe in der Hand hatte und daher auch keine Ahnung von Kriegsmaterial und dessen Beschaffung hat) vorübergehend und vor allem für den Zeitpunkt der Errichtung und Änderung des Kaufvertrages mit der Gläubigerfirma EADS im Jahre 2007 als GESCHÄFTSUNFÄHIG zu erklären.
Damit wären der "Kaufvertrag Eurofighter" und die Änderung der Stückzahl im Jahre 2007 nicht rechtswirksam zustande gekommen.
Im Sinne der Verfahrensökonomie – vor allem auch wie diese vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien interpretiert wird – wären diese Diagnose für unseren lieben Verteidigungsminister und die Entmündigung unseres Verteidigungsministers rückwirkend für fünf Jahre (für bestimmte Zeitpunkte vor allem für die Zeitpunkte der Unterzeichnung) durchaus zum Nutzen der Republik und des Steuerzahlers/der Steuerzahlerin.

Im Rahmen des Sachwalterbestellungsverfahrens für den Verteidigungsminister und alle anderen VertragsunterzeichnerInnen von 2002 und 2007 wäre dann gleich mitzuklären, ob die Verbindlichkeit der Rekurswerberin Republik Österreich überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist, was im Falle der Verneinung durch die oben erwähnten psychiatrischen GutachterInnen allenfalls auch gegenüber anderen Gläubigern der Republik Österreich zu ihren Gunsten wird eingewendet werden können.

Diese vorübergehende Besachwalterung und Entmündigung unseres lieben Verteidigungsministers würde uns geplagten Alpen-Republikanern und Republikannerinnen eine ordentliche Stange Geld ersparen. Die zuständigen Bezirksgerichte (Wohnbezirk des Herrn Verteidigungsministers) und das Landesgericht für Zivilrechtssachen sollten hier in bewährter Kooperation „grünes Licht“ geben.

Die Kriegsspielzeuge, die derzeit im oberen Murtal (Steiermark) den BewohnerInnen den letzten Nerv durch den Lärm rauben, müsste die EADS GmbH halt dann in den Nahen Osten verschenken oder „spenden“.
Wir Alpen-RepublikanerInnen haben uns unsere Neutralität im Laufe des 20. Jahrhunderts hart verdient und möchten der NATO kein Kanonenfutter und Kriegsspielzeug zur Verfügung stellen. Das Geld, das die Republik von EADS zurück erhält, können wir den Armen und den (Kriegs-)Flüchtlingen spenden.

Es wäre also nicht nur im Sinne der Verfahrensökonomie sinnvoll, den Verteidigungsminister kurzfristig zu entmündigen.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen wird in zweiter Instanz sicher zustimmen.
Alles zum Wohle unserer Republik!

Donnerstag, 22. November 2012

Wiener Millionärin und Schauspielerin Gisela Frimmel muss um ihr Essen betteln - warum glaubt ihr Sachwalter dass sie bestens versorgt ist?

85-Jährige

Wiener Millionärin muss um ihr Essen betteln

Gisela Frimmel nahm in zwei Monaten 17 Kilo ab, kann nicht mehr gehen. (© Hertel)
Gisela Frimmel (85) hat Gold im Wert von einer Million Euro in einem Schließfach und 47.341 Euro auf Sparbüchern. Trotzdem muss die Wienerin von 10 Euro am Tag leben, seit sie auf Anregung ihrer Bank besachwaltet wurde."Oft muss ich um mein Essen und Medikamente betteln", ist die Seniorin verzweifelt. Auch ihr Hausarzt schlägt Alarm.
Schöne Erinnerung: die aparte Wienerin einst als Schauspielschülerin (© Hertel)
Erzählt Gisela Frimmel von alten Zeiten, bekommen ihre dunklen Augen Glanz: Die Erinnerung an die Schauspielschule, an ihre glückliche Ehe mit einem Gastronomen (Café Museum), an schöne Stunden mit Leading Ladys wie Elfriede Ott oder Dagmar Koller – die heute 85-Jährige fühlte sich vom Leben reich beschenkt und gab auch gerne.

Ironie des Schicksals: Dass sie Geiz nicht geil findet, wurde der Seniorin zum Verhängnis.Denn heuer im Herbst fand die Hausbank der Millionärin deren Großzügigkeit verdächtig und regte eine Untersuchung an.Fatale Folge: Ein psychiatrisches Gutachten, das der betagten Dame zwar nur alterstypische Schwächen bescheinigt ("Gedächtnisleistung leicht vermindert") – aber trotzdem eine Besachwaltung empfiehlt. Seither lebt Gisela Frimmel erbärmlich. Denn ihre sieben Sparbücher sind gesperrt. Und auf ihr Gold im Schließfach hat sie keinen Zugriff mehr.

"Ich bekomme nur 10 Euro pro Tag, muss oft Bekannte um Geld für Essen und meine Medikamente anbetteln und darf nur mehr einmal im Monat zum Frisör", erzählt die Seniorin verschämt. Sachwalter Ralph Trischler lässt auf "Heute"-Anfrage anklingen, die Millionärin sei gut versorgt und er müsse sie vor Ausbeutung schützen.
Hausarzt Taborsky-Keller: "Eine unwürdige Situation" (© Hertel)
Fakt ist: Die Pensionistin hat seit Oktober 17 Kilo abgenommen. Jetzt schlägt auch ihr Hausarzt Milan Taborsky-Keller Alarm: "Die Patientin kann nicht mehr gehen. Sie braucht dringend gesunde Ernährung. Die Situation ist unwürdig." Alter macht hilflos.

Prompt droht Gisela Frimmel ein weiterer Schlag: Weil sie für ihre prächtige Innenstadt-Wohnung noch Altmiete (500 Euro) bezahlt, ist sie dem Hausherrn wohl ein Dorn im Auge. Indiz: Plötzlich bleibt der Lift in ihrem Stock nicht mehr stehen.24 Kommentare von unseren Lesern
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pentawere (2)
20.12.2011 11:43
Leider kein Einzelfall
Die Medikamente muss der Sachwalter zahlen. Die machen einen nur nicht darauf aufmerksam.

Welche Bank war das eigentlich? Die BA, die ERSTE, die Raiffeisen???

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wieni2010 (8)
22.12.2011 08:38
Antwort auf Leider kein Einzelfall
Jede Bank kann wegen "auffälligen Verhallten" Konnten sperren lassen !

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pentawere (2)
20.12.2011 11:41
Leider kein Einzelfall 1
Die Medikamente muss der Sachwalter zahlen. Ich weiß, da hat auch einer das Geld, das fürs Essen bestimmt war, für Medikamente ausgeben müssen, weil der Sachwalter(Anwalt) nichts sagte. erst ein Apotheker hat den Besachwalteten darauf aufmerksam gemacht. Der musste zu Ausspeisungen (aufgrund der "Höhe" des Essensgeldes), noch heute, wo er 320 Euro im Monat bekommt. Der Mann muss um alles betteln, obwohl er nur finanziell besachwaltet ist. Er wurde von Ex und Tochter da reingeritten, die sein Geld raus geschmissen haben. Er wurde besachwaltet, den Damen passiert nichts.

Niemand will sich wirklich mit dem Sachwalter anlegen.

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Lichtenauer (2)
18.12.2011 10:50
Unrechtspflege mittels Sachwalterschaftsrecht ist menschenrechtswidrig!
2/2 (Fortsetzung)
De fakto handelt es sich bei der Besachwaltung immer noch um rechtswidrige Entmündigungen und Entrechtungen bis hin zur völligen Zerstörung der Existenzgrundlagen und Beraubung fast aller Grund- und Freiheitsrechte. Tatsächlich darf aber die Aufgabe eines Sachwalters nur darin bestehen, Unterstützungen in der Entscheidungsfindung zu geben und alles Handeln muss dem Wohl udn dem Schutz der unterstützungsbedürftigen Person dienen.

Nachdem es dieser Fall in die Medien geschafft hat, hoffe ich, dass die Wiener HEUTE-Redaktion sich auch hartnäckig an diesen Fall dran hängt. Es gibt aber auch viele andere Fälle, die leider nie in die Medien kommen.

Gerhard Lichtenauer, Weistrach (NÖ)

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MKBlumen (6)
22.12.2011 14:32
Antwort auf Unrechtspflege mittels Sachwalterschaftsrecht ist menschenrechtswidrig!
Es wäre schön wenn die Medien berichten würden. Aber leider ist der Leserkreis für dieses Thema zu klein. Aber auch die Angst der Medien vor dieser Übermacht der Sachwalteranwälte läßt die Medien mehr als Zurückhaltung üben. Ich habe mich hilfesuchend an die Medien gewandt, da meine Mutter vom Sachwalter NICHTS aber auch NICHTS an Geld bekommt. Sie lebt bei mir und der Sachwalter und das Gericht sind der Meinung ich könne ja meine Mutter erhalten. Die Medien schert das aber leider auch nicht denn meine Mutter ist keine Millionären und somit nicht medienwirksam.
Thema Menschenrechte: Das Wort kennen unsere Politiker, Justiz und Anwälte nicht.

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wieni2010 (8)
22.12.2011 16:43
Antwort auf Antwort auf Unrechtspflege mittels Sachwalterschaftsrecht ist menschenrechtswidrig!
Wir leben leider schon in einer "DDR"

Wenn Medien aus Angst vor den "Sachwalter-Anwälten nnicht berichten dürfen, dann ist das ZENSUR

Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen, denn DENEN ist es sicher nicht sehr angenehm, dass bestmmtes an die Öffentlichkeit kommt

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Lichtenauer (2)
18.12.2011 10:23
Unrechtspflege mittels Sachwalterschaftsrecht
1/2 Obwohl bereits 2006 in Österreich ein Sachwalterschaftsrechtsänderungsgesetz (SWRÄG) in Kraft getreten ist, das geeignet wäre, manche überschräge Auswüchse des Sachwalterschaftsmissbrauchs abzustellen, gehen diese (meist aus Geldgier motivierten) Machenschaften offensichtlich ungehindert weiter. Was in diesem Fall alles schief läuft, weiß ich nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention (in Österreich in Kraft seit über 3 Jahren), ergab sich überhaupt eine völlig neue Rechtslage, dass das bisherige Gesetz und die Praxis der Besachwaltung wegen Menschenrechtswidrigkeit völlig neu zu organisieren ist. Der Gesetzgeber ist dazu herausgefordert, solche und ähnliche Malversationen unmöglich zu machen!

(Fortsetzung 2/2 folgt)
Gerhard Lichtenauer, Weistrach (NÖ)

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unbekannt (2)
16.12.2011 08:04
das gibst .....
Das gibst doch ned daß die Bank darüber entscheidet ..

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HeuteLeser20... (1)
15.12.2011 23:08
Unfassbar ! Banken würden alles tun um an Geld zu gelangen
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich rate Ihnen, behalten Sie ,falls möglich, Ihre Ersparnisse lieber nicht auf der Bank. Es könnte passieren, dass Sie Ihr Leben wie Frau Frimmel oder gar schlimmer führen müssten. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten das ganze Leben lang sehr hart, haben Ersparnisse angelegt und plötzlich werden Sie von einer Bank als verrückt erklärt und schon stehen Sie ohne nichts mehr da. Denken Sie darüber nach.

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wieni2010 (8)
16.12.2011 10:22
Antwort auf Unfassbar ! Banken würden alles tun um an Geld zu gelangen
So lange man als Bankkunde die Möglichkeit hat, sollte man am besten seine Ersparnisse von seiner Bank in Österreich abziehen und in einem Staat anlegen, wo es keinen ähnlichen Paragraphen gibt, die einem irgendwann, "wegen auffälligen Verhalten" die Konten einfrieren lassen. Da muss man ein wenig recherchieren. Anders sehe ich keinen Ausweg

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MKBlumen (6)
15.12.2011 10:04
Fortsetzung zu : Sachwalteralltg"
Hier müßten die Medien ununterbrochen von solchen Fällen berichten. Es gibt tausende und aber tausende solcher Fälle in Östrreich.Selbst die von mir im Jänner gemachte Anzeige bei der RAK hat bis heute zu keinem Verfahren gegen Dr. Kaspar geführt. Die von mir gemachte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Dr. Kaspar wurde innerhalb 14Tagen abgewiesen.Als gelernter Österreicher weiß man, daß bei der Staatsanwaltschaft der Akt 14 mal Tage in der Einlaufstelle liegt.Die Sachwalteranwälte genießen hier den Schutz des gesamten Justizapparates.Ich kann hier an dieser Stelle nur noch einmal an die Medien appelieren sich endlich massiv für eine Änderung des Sachwaltergesetzes stark zu machen und ununterbrochen von solchen Fällen zu berichten. Meine Bitte an sämtliche Tageszeitungen in meinem Fall zu berichten, der über diesen was Sachwalterverfehlungen anbelangt,noch weit hinausgeht, blieb bis heute ungehört. Aber vielleicht weil meine Mutter keinen Millionen besitzt.

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Ricky (378)
14.12.2011 23:07
Unfassbar!!!!!!!!!!
Das kann doch nicht sein das sich die Bank in persöhnliche Angelegenheiten einmischt u. das dieser netten älteren Dame vorgeschrieben wird was sie mit ihrem Geld machen darf. Gottseidank gibt es noch solche engagierte Menschen wie den Hausarzt der gut daran getan hat an die Öffentlichkeit zu gehen, ich hoffe das es hilft. Und diese sogenannten Gutachter gehören auch kontrollier, ich habe nach einem Arbeitsunfall so einem Gutachter so einige Gemeinheiten die mir wiederfahren sind zu verdanken. Ich hoffe das uns Heute in diesem Fall weiter informiert u.wünsche der netten Dame alles Gute.

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wieni2010 (8)
14.12.2011 15:47
Das Sachwalterschaftsgesetz gehört abgeschafft !
Diese Bank hat das Geld dieser Dame schlichtweg unterschlagen und bekommt auch noch von diesem "Staat" Rückendeckung.
Schon merkwürdig, dass man sich immer nur um Personen sorgt, die ein paar Euros mehr auf der hohen Kante haben. Gibt genug, um denen man sich wirklich Sorgen machen muss, oder ?

Jeder Mensch kann mit SEINEM Geld machen was er will. Das geht der Bank einen DRECK an.

Ohne dieses S-Gesetz könnte mann nicht so einfach und legal an das Geld des anderen kommen. Daher muss es weg !!!

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Romeo383 (23)
14.12.2011 16:06
Antwort auf Das Sachwalterschaftsgesetz gehört abgeschafft !
S Politik, S Gesetz, und überhaupt S BANKEN

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siska (1222)
14.12.2011 14:16
unmenschlich von der bank!!!
für mich schaut das ja so aus, als würde die bank nur auf das verscheiden der kundin warten, damit sich dieses geldinstitut das beträchtliche vermögen einziehen kann. pfui auf diese unmenschliche bank!! dann braucht es keinen mehr wundern, wenn gewisse banker drohbriefe u.ä. bekommen! hoffe, der dama kann geholfen werden und sie wird gegen die bank klage erheben. das wäre das mindeste, denn was die treiben ist schon gefährdung ! dass die damit leben können, beweist nur deren kaltherzigkeit!

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Rema (10)
14.12.2011 14:01
FRECHHEIT
DAS KANN ES DOCH NICHT SEIN?
NEHMEN WIR MAL AN DU ARBEITEST FÜR DEIN GELD SEHR HART, HAST DEINE KOHLE AM KONTO UND PLÖTZLICH KANNST DU DAS GELD NICHT MEHR AUSGEBEN? NUR WEIL JEMAND MEINT DER MEINUNG IST MAN GIBT DAS GELD NICHT "gerecht" AUS???? EIN MENSCH SOLLTE MIT SEINEM GELD MACHEN KÖNNEN WAS IMMER ER WILL. OB ER ES VERSCHENKT, ODER VERBRENNT .. JEDEM DAS SEINE !!!!!

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wieni2010 (8)
14.12.2011 13:55
STOP den Sachwalterschaftsmissbrauch
Hier eine Facebook-Seite

http://www.facebook.com/group.php?gid=146277428731593&v=wall

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franzl (22)
14.12.2011 13:33
menschlichkeit?
Das darf doch nicht wahr sein! Es ist unglaublich traurig, was unsere Stadt alles zuläst.
An dem Herrn Dr. Taborsky kann sich so mancher ein Scherzerl abschneiden. Soviel Hilfsbereitschaft ist man ja schon gar nicht mehr gewohnt. Hut ab, Herr Doktor!
Hoffentlich geht für die nette Lady (ich kenne sie vom Naschmarkt) alles gut?! Trotz allem wünsche ich ihr gesegnete Weihnachten!
lg

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mondelfe (8)
14.12.2011 11:06
frechheit
Das ist eine bodenlose Frechheit . So ein Sachwalter sollte mal von 10 € leben pro Tag das er weiss was er der Dame antut . Das ist nicht Recht ,und dafür bekommt ein Sachwalter noch ein Gehalt ???? Ich kenn leider noch so einen Fall . Unser ganzer Staat ist eine Frechheit, Keiner bekommt den Hals voll ,es gibt nur noch Macht und Gier . Ich wünsche der Dame alles gute , und das sich alles für sie zum guten wendet den das Geld gehört noch immer der Dame . lg

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unbekannt (2)
14.12.2011 10:15
wer ??
wer ist denn der glückliche wenn Sie von uns geht ?? ihre Tochter ?? ihr Sohn??

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siska (1222)
14.12.2011 19:03
Antwort auf wer ??
neee....höchstwahrscheinlich die bank selber! warum glaubst, dass die dahinter sind?! die versuchen doch ständig, uns über den tisch zu ziehen und machen sich um unser hart erarbeitetes geld bankpaläste!

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Fraaaaanz (1)
14.12.2011 09:51
BITTE VOR DEN VORHANG !
Sehr geehrter Herr Dr. Taborsky,
es gibt viel zu wenige Menschen wie Sie, mit der Courage sich mit dem Schiksal anderer hilfreich auseinanderzusetzen -
meine Hochachtung!
Fraaaaanz

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richard-walt... (118)
14.12.2011 08:56
hmm
von interesse wäre zu wissen wer da in der geschichte erblich profitiert

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trex30m (472)
14.12.2011 07:24
Wie
man mit der Dame umgeht ist absolut eine Frechheit.
Die Bank denkt wohl, dass Geld gehört jetzt schon Ihnen.
Der Sachwalter schein auch kein Menschenfreund zu sein.
Vielleicht findet sich ja ein Anwalt, der der Dame Beistand leistet?


14.12.2011:
Polit-Mündel: Also ich finde es besonders mies, dass diese alten reichen Menschen Opfer der Althaus-Mafia werden und ihr Vermögen für Sektenkurse und Kriege verwendet wird. Das ist schlimm.


Sonntag, 11. November 2012

Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß EMRK Art 6 gilt in Österreich für Mündel und Ex-Mündel nicht

Pflegschaftsverfahren - Außerstreitverfahren
Die Menschenrechte und die Entmündigung in Österreich

Wíe die österreichische Rechtssprechung und Entmündigungspraxis die Menschenrechte bei Massenentmündigungen täglich mit Füßen tritt!

Betreff Schadenersatzforderungen und Menschenrechtsverletzungen, die aus dem zivilrechtlichen Verfahren des Pflegschaftsverfahrens entstehen (Sachwalterschaftsverfahren – in Österreich circa 200.000 an der Zahl), werden folgende Fragen an das BM für Justiz und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtet:

  1. Innerhalb welcher Frist ab Aufhebung der Sachwalterschaft muss der Sachwalter eine Schlussrechnung dem Bezirksgericht vorlegen?
  2. Darf der psychiatrische Gutachter dahingehend beeinflusst werden, eine Geschäftsunfähigkeit des Mündels ELF JAHRE RÜCKWIRKEND zu diagnostizieren, vor allem dann, wenn diese Diagnose im Interesse des Bundesministeriums für Finanzen steht?
  3. Darf ein psychiatrischer Gutachter ein Aktengutachten über eine in die Psychiatrie zwangseingewiesene Person erstellen, ohne diese Person je persönlich gesehen zu haben – vor allem dann, wenn dies im Interesse des Bundesministeriums für Landesverteidigung geschieht?
  4. Darf ein solches AKTENGUTACHTEN (Ferngutachten) als Grundlage für eine Besachwalterung (Entmündigung) am Bezirksgericht der zu entmündigenden Person herbeigezogen werden ODER ist dies nicht im Sinne eines fairen zivilgerichtlichen Verfahrens nach Artikel 6 der Menschenrechtskonvention?
  5. Darf ein Sachwalterschaftsverfahren mit einem Verlassenschaftsverfahren vermischt werden und ist es im Sinne eines fairen Verfahrens, wenn ein Rechtsanwalt vom Bezirksgericht als Verfahrenssachwalter, Verlassenschaftskurator und Hausverwalter eingesetzt wird? Darf ein Rechtsanwalt in Personalunion Verlassenschaftskurator, Hausverwalter, Verfahrenssachwalter und Sachwalter sein? Entspricht diese Vorgangsweise durch Österreichs Justiz einem fairen VERFAHREN laut Artikel 6 MRK?
  6. Muss das Mündel einen Antrag auf Verfahrenshilfe in bezug auf die oft hohen Kosten des psychiatrischen Gutachtens zwecks Errichtung einer Sachwalterschaft selbst stellen?
  7. Darf das Mündel selbst einen REKURS gegen den Beschluss zur Errichtung der Sachwalterschaft einbringen?
  8. Hat das Mündel nach Bestellung des einstweiligen Sachwalters das Recht, beim Gericht vorzusprechen bzw. einen Einwand wegen Befangenheit gegen die Bestellung des einstweiligen Sachwalters dem Gericht zu Gehör zu bringen?
  9. Hat das Mündel ein Recht auf Sachwalter-Wechsel, wenn es beim Sachwalter einen Konflikt zwischen den von ihm wahrzunehmenden Interessen des Pflegebefohlenen und seinen eigenen Interessen gibt? (Siehe dazu OGH-Entscheidungen Republik Österreich)
  10. Ist das Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht) verpflichtet im Falle einer Verlassenschaft, eine rechtskräftige pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für das Einschreiten des Sachwalters im Verlassenschaftsverfahren zu erteilen, wenn ja in welcher Form, etwa in Form eines eigenen Beschlusses?
  11. REKURS: Rekursentscheidungen, vor allem vom Landesgericht für Zivilrechtssachen lassen oft über Monate auf sich warten. Dazu sind folgende Fragen in bezug auf ein faires Verfahren zu stellen:
  12. Rekursentscheidungen gegen Sachwalterbestellungs-Beschlüsse fallen meist im Sinne der Beschlüsse des Bezirksgerichtes aus, da Mündel ja ohnehin keine Rechte mehr haben. Ist ein REKURS eines Mündels gegen die Sachwalterbestellung durch das Bezirksgericht überhaupt RECHTSWIRKSAM und RECHTSKRÄFTIG?
  13. ZUSTELLGESETZ: Der AMTSWEG einer Rekursentscheidung vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien (Justizpalast, 1070 WIEN) bis zum Erstgericht (Bezirksgericht) dauert in Wien bisweilen einige Wochen. Danach benötigt das Bezirksgericht wieder einige Wochen, um die Rekursentscheidung dem Mündel an seiner Wohnadresse zuzustellen. Nun stellt sich die Frage, wann hier die Frist für einen Revisionsrekurs zu laufen beginnt.
  14. Die Möglichkeit des Revisionsrekurs an den OGH wird von der 2. Instanz (LG ZRS)  in der meist ablehnenden Rekursentscheidung a priori verneint. Frage: Ist das im Sinne eines fairen Verfahrens oder ist das als Verfahrensmangel zu betrachten, wenn das Rekursgericht A PRIORI einen Revisionsrekurs im REKURS-BESCHLUSS verunmöglicht, das Bezirksgericht aber in einem Schreiben, das der Rekursentscheidung beigelegt wird, die Rechtsmittelbelehrung über einen Revisionsrekurs dem ehemaligen Mündel zusendet?
  15. Gibt es eine gesetzlich vorgesehene Frist für das Gericht 2. Instanz, innerhalb welcher der Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts beantwortet werden muss?
  16. Ist das Erstgericht überhaupt verpflichtet, eine Rekursentscheidung der 2. Instanz dem Mündel zuzustellen, wenn ja innerhalb welcher Frist?
  17. Haben österreichische Mündel oder ehemalige Mündel das Recht, den europäischen Menschenrechtsgerichtshof anzurufen?
  18. Haben ehemalige Mündel das Recht, dass die Vermerke SACHWALTERSCHAFT in den Datenbanken der österreichischen Banken und Unternehmen (SCHWARZE KUNDENLISTEN) GELÖSCHT WERDEN?
  19. Widerspricht ein Eheverbot – ausgesprochen durch einen Wiener Sachwalter – der Menschenrechtskonvention?
  20. Widerspricht die Möglichkeit eines Exekutionsverfahrens durch den Sachwalter den Rechten der entmündigten Personen?
  21. Inwieweit widersprechen einander Verfahrensordnung des Außerstreitverfahrens (Recht des Sachwalters, den Betrag der Schlussrechnung per gerichtlicher Exekution gegen Liegenschaften und Einkommen des Mündels) und die Aufgaben und Pflichten des Sachwalters – nämlich die Geldangelegenheiten des Mündels zu konsolidieren?
  22. Hat ein ehemaliges Mündel eine rechtliche Möglichkeit, die Exekutionsanträge gegen Liegenschaften, Pensionen, Gehälter in bezug auf ungerechtfertigt hohe Pflegschafts-Rechnungen ABZUWENDEN? Gibt es für Mündel ein Recht auf Ratenzahlung, damit das Mündel durch die Fehler des Sachwalters nicht wieder in finanzielle Schwierigkeiten gerät?
  23. Psychiatrische Gutachten: Haben Mündel irgendwelche Rechte, zu falschen Darstellungen und Behauptungen in langen teils widersprüchlichen psychiatrischen Gutachten, eine GEGENDARSTELLUNG beim Bezirksgericht einzubringen?
  24. Warum gibt es im Sachwalterschaftsverfahren (Pflegschaftsverfahren) keine Möglichkeit, ein psychiatrisches Gegengutachten dem Gericht vorzulegen – ist das ein Verfahrensmangel im Sinne der Menschenrechtskonvention?
  25. Warum gibt es für ehemalige Mündel (Kuranden) nicht die Möglichkeit, schwere Fehler und Mängel in der Sachwalterschaftsführung beim Gericht einzuklagen?
  26. Warum haben ehemalige Mündel keinerlei Möglichkeit, zivil- und strafrechtliche Folgewirkungen nicht bezahlter Finanz-Abgaben (als Folge eines Sachwalter-Fehlers) bei Gericht zu beanstanden.
  27. Warum haben Mündel keinerlei Möglichkeit, finanzielle Schäden, die ihnen durch die mangelhafte Sachwalterschaftsführung entstanden sind, einzuklagen?: etwa nicht bezahlte Alimente, keine Arbeitnehmerveranlagung durch den Sachwalter, keine Reparatur von Fenstern und Türen, schwere gesundheitliche Schäden durch Verweigerung jeglicher medizinischer Hilfe durch den Sachwalter!!!!
  28. Wenn gegen ein Ex-Mündel der Bescheid einer Pfändung einer Geldforderung durch das Finanzamt ergeht, diese Pfändung aber als Folge der groben Fahrlässigkeit des Sachwalters (Wiener Rechtsanwaltskanzlei) erfolgt: Hat das ehemalige Mündel irgendeine Handhabe, durch das Rechtsmittel der Berufung (Bundesabgabenordnung) auf die Fehler und Nicht-Tätigkeit des Sachwalters aufmerksam zu machen?
  29. Ist die Einbringung einer Berufung gegen einen Bescheid des Wohnsitzfinanzamtes durch ein ehemaliges Mündel überhaupt rechtsgültig?
  30. Warum ist durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Finanzamts-Bescheids auch bei Mündeln gemäß § 254 Bundesabgabenordnung NICHT GEHEMMT, auch wenn die Abgabenschuld aufgrund schwerer Fehler des Sachwalters entstanden ist?
  31. Welche Rechte haben Mündel in bezug auf Schulden des Finanzamts (Finanzabgaben-Schulden inkl. Nebengebühren) oder der Jugendwohlfahrtsbehörde, die durch Fahrlässigkeiten und Untätigkeiten des Sachwalters während aufrechter Sachwalterschaft entstanden sind?
  32. Warum wahren im Sachwalterschaftsverfahren die Bezirksgerichte nicht die Rechte der Mündel, sondern bestätigen vielmehr im Einklang mit der 2. Instanz die vollständige finanzielle Vernichtung der Kuranden (Mündel) inkl. Versteigerung von Liegenschaften und Pfändung der Mündelgehälter?
  33. Gelten für Kuranden und ehemalige Kuranden (Mündel) in Österreich die Menschenrechte nicht?
Anmerkung zum Begriff MÜNDEL: Ein Richter am Bezirksgericht Wien-Liesing machte am 27. Juli 2010 bei einer Vorladung zu ihrem Antrag auf Sachwalter-Wechsel die Autorin (damalig noch Mündel) darauf aufmerksam, dass im österreichischen Recht der Begriff „Mündel“ durch den Begriff „Kurand(t)“ ersetzt worden ist. Da die ERSTE Bank der Österreichischen Sparkassen und vor allem ihre Ombudsstelle aber noch weiterhin den Begriff „Mündel“ verwendet, vor allem in der Auseinandersetzung mit Kuranden und Kurandinnen den Wahl- und Wehrspruch verwendet „MIT MÜNDELN VERHANDELN WIR NICHT“  (so geschehen im Juni 2009 während eines Telefonats des Leiters der Ombudsstelle der ERSTE Bank mit der Autorin, die seit 1997 Kundin der ERSTE Bank ist) verwenden wir in den blogs der "Initiativen gegen Sachwalterschaftsmissbrauch" weiterhin den Begriff MÜNDEL, bis sich die Rechtssituation für Kuranden vor allem auch in Hinblick auf Löschung von Ex-Mündeln aus schwarzen Banken- und Unternehmenlisten verbessert hat und den Menschenrechten entspricht.




Europäische Menschenrechtskonvention: Das Recht auf ein faires Verfahren auch für Mündel und Ex-Mündel?

Europäische Konvention für Menschenrechte

Artikel 6
Recht auf ein faires Verfahren

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

a)
innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;

b)
ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;

c)
sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

d)
Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;

e)
unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.


In Österreich, das der EMRK 1958 beigetreten ist, war deren Rang im Verhältnis zum nationalen Recht zunächst strittig; Aufgrund von Art. 49 (2) B-VG ist durch einen Beschluss des Nationalrates[28] 1964 schließlich der Verfassungsrang der EMRK authentisch klargestellt. Das bedeutet u. a., dass der Verfassungsgerichtshof die EMRK ebenso wie „nationale“ Grundrechtskataloge (etwa die Grundrechte im Staatsgrundgesetz) anzuwenden hat.
Ein besonderes Problem stellten die Art. 5 und Art. 6 der Konvention für das österreichische Rechtsschutzsystem dar, da in Österreich auch Verwaltungsbehörden Geld- und Freiheitsstrafen verhängen können (Verwaltungsstrafrecht). Gegen solche Strafbescheide stand nur der administrative Instanzenzug und danach die außerordentlichen Rechtsmittel einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder an den Verwaltungsgerichtshof offen. Österreich erklärte daher anlässlich seines Beitrittes zur EMRK, dass dieser nur unter dem Vorbehalt erfolge, dass diese österreichischen Vorschriften über den Freiheitsentzug durch Verwaltungsbehörden unberührt bleiben. 1988 wurde das Rechtsschutzsystem an die Erfordernisse der EMRK angepasst, insbesondere durch die Errichtung von Unabhängigen Verwaltungssenaten in den Ländern. Ihre Mitglieder sind weisungsfrei und auf längere Dauer bestellt und erfüllen daher die Erfordernisse, die die EMRK an Gerichte bzw. Tribunale stellt.
Ein weiterer Vorbehalt betraf die Bestimmungen über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren. Dieser letzte Vorbehalt wurde vom EGMR am 3. Oktober 2000 (Fall Eisenstecken vs. Österreich) für ungültig erklärt.

Samstag, 3. November 2012

Das Aktengutachten als Grundlage zur Errichtung einer Sachwalterschaft

Aktengutachten: Das psychiatrische Gutachten aus der Ferne

Da diverse Sektenmitglieder große Angst vor Psychiatern und Psychiaterinnen haben, sei es weil ihre Führung das Ziel hat, die Psychiatrie und die PsychiaterInnen in ALL IHREN FORMEN auszulöschen sei es nur, weil man generell Angst vor der Schulmedizin hat und Bluttransfusionen ablehnt (Zeugen Jehovas), gibt es zum ZIELE DER BESACHWALTERUNG

immer mehr

Psychiatrische Ferngutachten bzw. sogenannte "Aktengutachten".

Für die Erstellung dieser Ferngutachten gibt es dann folgende Optionen:

  1. Man leitet die Person mit der panischen Angst vor Psychiatern durch einen Trick in die psychiatrische Station eines Krankenhauses. Dort wird die Person über mehrere Tage und Wochen festgehalten, gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt. Dies hat oft tragische Folgen, da die Person ja mit dem Sekten-Ziel konfrontiert wurde, alle Formen der Psychiatrie und Psychotherapie auszulöschen, sodass sie keinerlei Vertrauen zu Fachärzten und Ärztinnen der Neurologie oder Psychiatrie entwickeln kann.
  2. Wenn man es geschafft hat, die Person gegen ihren Willen in die Psychiatrie zu transferieren, dann gibt es in dringenden Fällen ein sogenanntes Ferngutachten oder Aktengutachten als Grundlage für die Entmündigung. Da werden dann die ärztlichen und polizeilichen Protokolle von der Zwangseinweisung in die Psychiatrie einem Sachverständigen übermittelt, der den zu begutachtenden Patienten nie zu Gesicht bekommen hat.
  3. Wenn ein Entmündigungskandidat, der aber zu Hause weilt, Ordinationstermine unentschuldigt nicht wahrnimmt, so erstellt das Wohn-Bezirksgericht einen Beschluss unter Androhung einer ORDNUNGSSTRAFE und der zwangsweisen Vorführung zum Erscheinen in der Ordination des psychiatrischen Gerichts-Sachverständigen. Diese zwangsweise Vorführung ist übrigens durch mehrere OGH-Entscheidungen und OGH-Erkenntnisse bestätigt und damit rechtsgültig und rechtswirksam.
  4. Manchmal läuft eine zwangsweise Vorführung beim Gutachter (der Gutachterin) dann so ab, dass mehrere Kriminalbeamte vor der Tür des Betroffenen stehen und den Patienten mit Polizeiauto in die Ordination des Facharztes für Psychiatrie und Neurologie führen. Mitunter wird hier aufgrund des Lebensziels, jegliche Form der Psychiatrie auszumerzen, die Aussage verweigert und der Sachverständige muss trotz zwangsweiser Vorführung des Patienten/der Patientin in seiner Ordination ein Aktengutachten erstellen, wobei natürlich das Verhalten des Patienten/Kuranden als Bestätigung für die Notwendigkeit einer Entmündigung/Besachwalterung notgedrungen diagnostiziert wird.
  5. Wenn die Betroffenen auch den neuerlichen Ladungen beim Gutachter keine Folge leisten, erstellt das Bezirksgericht einen BESCHLUSS zur zwangsweisen Vorführung zum Gericht durch den Gerichtsvollzieher.
  6. In ihrer panischen konditionierten Angst vor Psychiatern lassen sich die Kandidaten für die Besachwalterung dann schon einiges einfallen, um den Gerichtsvollzieher vor verschlossenen Türen stehen zu lassen.
  7. Die Patienten begeben sich so in einen Circulus Virtiosus (Teufelskreis), weil durch ihre standhafte Weigerung mit dem psychiatrischen Gutachter in Kontakt zu treten, jeglicher Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft vom Bezirksgericht rein aus juristischen Gründen nicht bearbeitet werden kann. Aus diesem Flucht-Verhalten folgert der Richter/die Richterin dann, dass der Kurand/die Kurandin nicht zu ihrem Vorteil handeln kann.
KRITIK an der Qualität der Ferngutachten/Aktengutachten als Grundlage für eine Besachwalterung/Entmündigung:

Es muss vorausgeschickt werden, dass es in Wien/ Österreich in einschlägigen Kreisen hinlänglich bekannt ist, dass psychiatrische GutachterInnen einander nicht gerne widersprechen, schon gar nicht, wenn es sich beim Erstgutachter um einen/eine ProfessorIn der Psychiatrie und Neurologie handelt.

Allerdings entbehrt die floskelhafte Formulierung in den Ferngutachten (Aktengutachten)  und sonstigen psychiatrischen Gutachten jeglicher psychologischer, psychiatrischer bzw. medizinischer Qualität.
Diese Gutachten dürften als Basis TEXT-SCHABLONEN als Grundlage haben, die an ein Formular des Finanzamts erinnern, wo man dann nur mehr den Namen des Patienten/Entmündigungskandidaten einsetzen muss.

Unsere "Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch" hat einige Textbausteine dieser Sachverständigengutachten analysiert und ist dabei immer wieder auf gleiche Formulierungen, die dann im Beschluss des Bezirksgerichts bzw. in der Rekursentscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen als Begründung für die Notwendigkeit der Entmündigung angeführt werden, gestoßen:

  1. Aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Dr. M. steht fest, dass sich bei der Betroffenen eine NEUROPSYCHIATRISCHE ERKRANKUNG im Sinne einer Erstmanifestation einer PSYCHOSE findet.
  2. Es bestehen aktuell Symptome einer wahnhaften Störung.
  3. Die komplexen Angelegenheiten, wie die Angelegenheiten bei Behörden, Gerichten, Sozialversicherungsträgern (Innen), privaten Vertragspartner (Innen), bei Rechtsgeschäften, die über Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen, sowie die Handhabung der Finanzen und Verwaltung des Vermögens, können von der Betroffenen NICHT WAHRGENOMMEN WERDEN.
  4. Der Realitätsbezug ist weiterhin als psychotisch verändert und die Kritikfähigkeit als herabgesetzt zu beurteilen.
  5. Eine Krankheitseinsicht ist sehr eingeschränkt gegeben.
  6. Die Betroffene neigt zur Dissimulation (Verbergen und Verheimlichen von Krankheitssymptomen zur Vortäuschung von Gesundheit – Anmerkung der Redaktion)
  7. Die Betroffene (der Betroffene) neigt zur Bagatellisierung der zur Aufnahme führenden Krankheitsgründe.
  8. Es besteht ein massives SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT.
  9. Der Betroffene (die Betroffene) bedarf der Unterstützung durch andere Personen.
  10. Eine Besserung des Zustandsbildes wäre unter Beibehaltung bzw. Wiederaufnahme der psychiatrisch-pharmakologischen Behandlung (welche der Kurand/die Kurandin aber aus bekannten Gründen verweigert – Anmerkung der Redaktion) zu erwarten, zeitlich jedoch nicht zu prognostizieren.
Wir von der Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch sind grundsätzlich der Meinung, dass Entmündigungs-Kandidaten in der Geburtsstadt von Dr. Sigmund Freud, dem Begründer der Psychoanalyse, eine bessere Begutachtung und Therapie verdient hätten.
Vor allem der panischen Angst ehemaliger Sektenmitglieder und Sektenaussteiger vor Psychiatern müsste mit anderen Mitteln begegnet werden als schablonenhaften Aussagen zu ihrem Gesundheitszustand via Ferngutachten.
Was die Behandlung von Angstzuständen betrifft, scheint die psychiatrische Wissenschaft sich doch weiterentwickelt zu haben im Vergleich zur Zeit Sigmund Freuds – also das Wien um 1900.
Vor allem die Verhaltenstherapie hat hier große Fortschritte gemacht und viele Fachärzte der Psychiatrie und Neurologie haben heutzutage auch eine Zusatzausbildung als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin.






Freitag, 26. Oktober 2012

Nationalfeiertag 2012 Österreich ist frei - aber geschätzte 50.000 bis 80.000 Menschen stehen unter Kuratel und sind damit aller Bürgerrechte laut Europäischer Menschenrechtskonvention beraubt

In Österreich gab es im Jahr 2011 52.379 Sachwalterschaften. Circa die Hälfte der besachwalteten Personen war dabei gänzlich besachwaltet. Das heißt, sie müssen sich bei der Besorgung aller Angelegenheiten des täglichen Lebens vertreten lassen. Dem gegenüber stehen die 2006 geschaffenen Vertretungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht und der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger. Diese Instrumente wurden geschaffen, um den BürgerInnen Alternativen zur Sachwalterschaft zu bieten. Bislang wurde von den neuen Vertretungsmöglichkeiten aber nur sehr vereinzelt Gebrauch gemacht. Genaue diesbezügliche Zahlen dürfte es nicht geben. Bei der letzten Anfrage des Abgeordneten Steinhausers zum Thema Sachwalterschaften, konnte die Justizministerin jedenfalls nicht sagen, wie viel Vorsorgevollmachten und wie viele Vertretungsbefugnisse nächster Angehöriger es in Österreich gibt (7521/AB, XXIV GP). Quelle: Parlamentarische Anfragen zur Sachwalterschaft, Republik Österreich
Aus der Publikation des Vertretungsnetzes Sachwalterschaft-Patientenanwaltschaft 2009:
Neue Forschungsberichte des IRKS zur Sachwalterschaft 2009
Entwicklung von Kennzahlen für die gerichtliche Sachwalterrechtspraxis als Grundlage für die Abschätzung des Bedarfs an (Vereins)Sachwalterschaft
Es bestehen derzeit ca. 50.000 Sachwalterschaften in Österreich (in der letzten Anfragebeantwortung der Bundesministerin Berger wurde für den Stichtag 17.12.2007 eine Zahl von über 80.000 genannt – dies ist hiermit revidiert!).
Das IRKS rechnet ferner mit einem jährlichen Wachstum von 20% bei den Neubestellungen bzw. mit einem Gesamtbestand von ca. 80.000 Sachwalterschaften per 2020. Sachwalterschaft betrifft zu 75 % Menschen über 60 Jahre.
Die Verteilung der Sachwalterschaften in Österreich ist weiterhin uneinheitlich. Abweichend von der Bevölkerungszahl sind regionale Höhen und Tiefen auffällig.
Bedarf an VereinssachwalterInnen
Durch eine RichterInnenbefragung wurde der Bedarf an VereinssachwalterInnen evaluiert: die Zahl der benötigten Vereinssachwalter wird als doppelt bis dreifach angegeben. Dreifach, unter Berücksichtigung der Zahl der Problemlagen, wo Vereinssachwalter von RichterInnen als notwendig erachtet werden. Doppelt, wenn zwar keine idealen, aber akzeptable Alternativen gefunden werden können. Für die Arbeitssituation an den Gerichten und die Kooperation von VertretungsNetz mit den RichterInnen ist daher der große Mangel an VereinssachwalterInnen eine dauernde Arbeitserschwernis.
Die ersten Auswirkungen der Beratung bei den Gerichten (Clearing) sind bereits statistisch nachweisbar. Die Studie enthält auch eine Erhebung der angeregten Sachwalterschaften
Im Detail:
  • Die Hauptgruppe jener Personen, für die ein Sachwalterverfahren angeregt wird, ist über 70 Jahre alt (37% der Verfahren werden für über 80-jährige Personen angeregt, 20% für die Altersgruppe zwischen 70 und 79 Jahren, rund 8% für die Altersgruppe zwischen 60 und 69 Jahren).
  • Zwei Drittel der Personen, für die ein Sachwalterschaftsverfahren eröffnet wird, sind über 60 Jahre alt, nur etwa ein Viertel (27%) ist jünger als 50! Dies zeigt einen unerwarteten Einsatz eines Instruments auf, das für psychisch kranke und geistig behinderte Personen im engeren Sinn gedacht war.
  • Zu zwei Drittel handelt es sich um alleinstehende Personen. Etwa 10% der Betroffenen haben keinen Kontakt zu Bezugspersonen. 60% aller Verfahrensbetroffenen sind Frauen.
  • Alter und Altersfolgen werden in 51 % als Anlass für die Verfahrensanregung genannt.
  • In einem Drittel aller Fälle sollen umfassende Handlungserfordernisse durch die Sachwalter gewährleistet werden: sowohl finanzielle Angelegenheiten als auch Fragen der rechtlichen Vertretung und der Betreuungssituation. Es entsteht der Eindruck, dass es sich um die Bewältigung von Lebensproblemen unter den Bedingungen knapper Mittel handelt, die nach Sachwalterschaft rufen lassen.
Quelle: Zur Praxis der Sachwalterschaft in Österreich:
Kommentar von Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch: 
Als die Alliierten Streitmächte zu Ende des 2.Weltkrieges Österreichs Städte bombardierten, erlebte die österreichische Zivilbevölkerung unglaubliches Leid. Sie – die Alten, die Kinder, die Frauen, die Kriegsinvaliden – mussten in Luftschutzkellern ausharren, Wien, Wiener Neustadt, Graz und andere österreichische Städte wurden ein Trümmerfeld.  Zu Ende des fürchterlichen Weltkrieges war in Österreich alles zerstört: Kunstgüter, Wohnhäuser, Fabriken, die Lebensmittelversorgung alles war zusammen gebrochen, die gesamte Infrastruktur.
Mit bloßen Händen haben Trümmerfrauen, Trümmermänner, Kinder und Jugendliche dieses Österreich wieder aus Schutt und Asche aufgebaut.
Heute leben viele dieser Menschen in Alters- oder Pflegeheimen, wie die obig angeführten Studien unter Beweis stellen, sind viele von diesen Menschen UNTER KURATEL.
Die Zeitschrift PROFIL berichtete bereits im Oktober 2009 darüber, dass sich der ehemalige Pflegeombudsmann Dr. Vogt sehr darüber beklagt, dass es in Österreich zu viele Menschen gibt, die unter KURATEL stehen.
Die Verwandten dieser „Mündel“ (seit dem Jahre 1984 heißt es korrekterweise Kurand) haben keinerlei Rechte und keinerlei Zugriffsmöglichkeiten auf das Einkommen (Pension, Pflegegeld, Soziale Leistungen des Staates Österreich) und auf das Vermögen (z.B. Immobilien) ihrer Eltern, Kinder, Brüder, Schwestern.
Rechtsanwaltskanzleien, die bis zu kolportieren 1000 Sachwalterschaften zu bearbeiten haben, sehen ihre Mündel/ Kuranten nie.
Das Vermögen und das Einkommen dieser Menschen wird großteils für internen Verwaltungsaufwand der Rechtsanwaltskanzleien verwendet. So müssen manche dieser Mündel am Ende des Monats hungern, sie können sich keinen Friseur und schon gar nicht einen Urlaub leisten.
Durch die Geschäftsunfähigkeit der alten Menschen werden dann plötzlich RÜCKWIRKEND Testamente ungültig, weil etwa eine Testierunfähigkeit durch psychiatrische Gutachter  für Jahre zurück (meistens für jene Zeitpunkte, wo das Testament erstellt wurde) rechtskräftig bescheinigt wird.
Am schlimmsten ist es, wenn der Sachwalter (Rechtsanwaltskanzlei) nach dem Tode des Mündels sich auch noch der Erbschaft bemächtigt, wie im Falle der Christine G. von der Initiative PRO ETHOS.
Gedanken zum Nationalfeiertag der Republik Österreich – 26. Oktober 2012:
Heute ist Nationalfeiertag in Österreich. Da denke ich immer in großer Dankbarkeit an jene Menschen, die Österreich aus den Trümmern wieder aufgebaut haben und an jene Politiker, die Österreich die Freiheit und militärische Neutralität gesichert haben.
Ich bin der Meinung, dass sich diese alten Menschen MEHR verdient haben als durch geldgierige Vereinigungen („Mach Geld, mach mehr Geld, mach dass andere Geld machen“) ihres Eigentums und ihrer hart erarbeiteten Alterspension beraubt zu werden.
Es erschüttert, wenn man hört, dass besachwalterte ältere Menschen sich nicht einmal Winterstiefel kaufen dürfen oder Geld für eine Zahnsanierung erhalten, währenddessen sich auf den Mündelkonten, den Pensionskonten, den „ANDERKONTEN“ (die der Sachwalter einrichtete, und wo sonst niemand Zugang hat) Tausende von Euros an Geldvermögen anhäufen.
DAS TUT WEH und das haben diese Menschen, denen wir unseren Wohlstand und Frieden verdanken NICHT verdient.
Daher plädieren wir – anlässlich dieses Nationalfeiertages 2012 – auf eine Änderung des Sachwalterschaftsgesetzes – auch im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.