Freitag, 26. Oktober 2012

Nationalfeiertag 2012 Österreich ist frei - aber geschätzte 50.000 bis 80.000 Menschen stehen unter Kuratel und sind damit aller Bürgerrechte laut Europäischer Menschenrechtskonvention beraubt

In Österreich gab es im Jahr 2011 52.379 Sachwalterschaften. Circa die Hälfte der besachwalteten Personen war dabei gänzlich besachwaltet. Das heißt, sie müssen sich bei der Besorgung aller Angelegenheiten des täglichen Lebens vertreten lassen. Dem gegenüber stehen die 2006 geschaffenen Vertretungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht und der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger. Diese Instrumente wurden geschaffen, um den BürgerInnen Alternativen zur Sachwalterschaft zu bieten. Bislang wurde von den neuen Vertretungsmöglichkeiten aber nur sehr vereinzelt Gebrauch gemacht. Genaue diesbezügliche Zahlen dürfte es nicht geben. Bei der letzten Anfrage des Abgeordneten Steinhausers zum Thema Sachwalterschaften, konnte die Justizministerin jedenfalls nicht sagen, wie viel Vorsorgevollmachten und wie viele Vertretungsbefugnisse nächster Angehöriger es in Österreich gibt (7521/AB, XXIV GP). Quelle: Parlamentarische Anfragen zur Sachwalterschaft, Republik Österreich
Aus der Publikation des Vertretungsnetzes Sachwalterschaft-Patientenanwaltschaft 2009:
Neue Forschungsberichte des IRKS zur Sachwalterschaft 2009
Entwicklung von Kennzahlen für die gerichtliche Sachwalterrechtspraxis als Grundlage für die Abschätzung des Bedarfs an (Vereins)Sachwalterschaft
Es bestehen derzeit ca. 50.000 Sachwalterschaften in Österreich (in der letzten Anfragebeantwortung der Bundesministerin Berger wurde für den Stichtag 17.12.2007 eine Zahl von über 80.000 genannt – dies ist hiermit revidiert!).
Das IRKS rechnet ferner mit einem jährlichen Wachstum von 20% bei den Neubestellungen bzw. mit einem Gesamtbestand von ca. 80.000 Sachwalterschaften per 2020. Sachwalterschaft betrifft zu 75 % Menschen über 60 Jahre.
Die Verteilung der Sachwalterschaften in Österreich ist weiterhin uneinheitlich. Abweichend von der Bevölkerungszahl sind regionale Höhen und Tiefen auffällig.
Bedarf an VereinssachwalterInnen
Durch eine RichterInnenbefragung wurde der Bedarf an VereinssachwalterInnen evaluiert: die Zahl der benötigten Vereinssachwalter wird als doppelt bis dreifach angegeben. Dreifach, unter Berücksichtigung der Zahl der Problemlagen, wo Vereinssachwalter von RichterInnen als notwendig erachtet werden. Doppelt, wenn zwar keine idealen, aber akzeptable Alternativen gefunden werden können. Für die Arbeitssituation an den Gerichten und die Kooperation von VertretungsNetz mit den RichterInnen ist daher der große Mangel an VereinssachwalterInnen eine dauernde Arbeitserschwernis.
Die ersten Auswirkungen der Beratung bei den Gerichten (Clearing) sind bereits statistisch nachweisbar. Die Studie enthält auch eine Erhebung der angeregten Sachwalterschaften
Im Detail:
  • Die Hauptgruppe jener Personen, für die ein Sachwalterverfahren angeregt wird, ist über 70 Jahre alt (37% der Verfahren werden für über 80-jährige Personen angeregt, 20% für die Altersgruppe zwischen 70 und 79 Jahren, rund 8% für die Altersgruppe zwischen 60 und 69 Jahren).
  • Zwei Drittel der Personen, für die ein Sachwalterschaftsverfahren eröffnet wird, sind über 60 Jahre alt, nur etwa ein Viertel (27%) ist jünger als 50! Dies zeigt einen unerwarteten Einsatz eines Instruments auf, das für psychisch kranke und geistig behinderte Personen im engeren Sinn gedacht war.
  • Zu zwei Drittel handelt es sich um alleinstehende Personen. Etwa 10% der Betroffenen haben keinen Kontakt zu Bezugspersonen. 60% aller Verfahrensbetroffenen sind Frauen.
  • Alter und Altersfolgen werden in 51 % als Anlass für die Verfahrensanregung genannt.
  • In einem Drittel aller Fälle sollen umfassende Handlungserfordernisse durch die Sachwalter gewährleistet werden: sowohl finanzielle Angelegenheiten als auch Fragen der rechtlichen Vertretung und der Betreuungssituation. Es entsteht der Eindruck, dass es sich um die Bewältigung von Lebensproblemen unter den Bedingungen knapper Mittel handelt, die nach Sachwalterschaft rufen lassen.
Quelle: Zur Praxis der Sachwalterschaft in Österreich:
Kommentar von Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch: 
Als die Alliierten Streitmächte zu Ende des 2.Weltkrieges Österreichs Städte bombardierten, erlebte die österreichische Zivilbevölkerung unglaubliches Leid. Sie – die Alten, die Kinder, die Frauen, die Kriegsinvaliden – mussten in Luftschutzkellern ausharren, Wien, Wiener Neustadt, Graz und andere österreichische Städte wurden ein Trümmerfeld.  Zu Ende des fürchterlichen Weltkrieges war in Österreich alles zerstört: Kunstgüter, Wohnhäuser, Fabriken, die Lebensmittelversorgung alles war zusammen gebrochen, die gesamte Infrastruktur.
Mit bloßen Händen haben Trümmerfrauen, Trümmermänner, Kinder und Jugendliche dieses Österreich wieder aus Schutt und Asche aufgebaut.
Heute leben viele dieser Menschen in Alters- oder Pflegeheimen, wie die obig angeführten Studien unter Beweis stellen, sind viele von diesen Menschen UNTER KURATEL.
Die Zeitschrift PROFIL berichtete bereits im Oktober 2009 darüber, dass sich der ehemalige Pflegeombudsmann Dr. Vogt sehr darüber beklagt, dass es in Österreich zu viele Menschen gibt, die unter KURATEL stehen.
Die Verwandten dieser „Mündel“ (seit dem Jahre 1984 heißt es korrekterweise Kurand) haben keinerlei Rechte und keinerlei Zugriffsmöglichkeiten auf das Einkommen (Pension, Pflegegeld, Soziale Leistungen des Staates Österreich) und auf das Vermögen (z.B. Immobilien) ihrer Eltern, Kinder, Brüder, Schwestern.
Rechtsanwaltskanzleien, die bis zu kolportieren 1000 Sachwalterschaften zu bearbeiten haben, sehen ihre Mündel/ Kuranten nie.
Das Vermögen und das Einkommen dieser Menschen wird großteils für internen Verwaltungsaufwand der Rechtsanwaltskanzleien verwendet. So müssen manche dieser Mündel am Ende des Monats hungern, sie können sich keinen Friseur und schon gar nicht einen Urlaub leisten.
Durch die Geschäftsunfähigkeit der alten Menschen werden dann plötzlich RÜCKWIRKEND Testamente ungültig, weil etwa eine Testierunfähigkeit durch psychiatrische Gutachter  für Jahre zurück (meistens für jene Zeitpunkte, wo das Testament erstellt wurde) rechtskräftig bescheinigt wird.
Am schlimmsten ist es, wenn der Sachwalter (Rechtsanwaltskanzlei) nach dem Tode des Mündels sich auch noch der Erbschaft bemächtigt, wie im Falle der Christine G. von der Initiative PRO ETHOS.
Gedanken zum Nationalfeiertag der Republik Österreich – 26. Oktober 2012:
Heute ist Nationalfeiertag in Österreich. Da denke ich immer in großer Dankbarkeit an jene Menschen, die Österreich aus den Trümmern wieder aufgebaut haben und an jene Politiker, die Österreich die Freiheit und militärische Neutralität gesichert haben.
Ich bin der Meinung, dass sich diese alten Menschen MEHR verdient haben als durch geldgierige Vereinigungen („Mach Geld, mach mehr Geld, mach dass andere Geld machen“) ihres Eigentums und ihrer hart erarbeiteten Alterspension beraubt zu werden.
Es erschüttert, wenn man hört, dass besachwalterte ältere Menschen sich nicht einmal Winterstiefel kaufen dürfen oder Geld für eine Zahnsanierung erhalten, währenddessen sich auf den Mündelkonten, den Pensionskonten, den „ANDERKONTEN“ (die der Sachwalter einrichtete, und wo sonst niemand Zugang hat) Tausende von Euros an Geldvermögen anhäufen.
DAS TUT WEH und das haben diese Menschen, denen wir unseren Wohlstand und Frieden verdanken NICHT verdient.
Daher plädieren wir – anlässlich dieses Nationalfeiertages 2012 – auf eine Änderung des Sachwalterschaftsgesetzes – auch im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.






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