Sonntag, 9. Juni 2013

Wenn der Sachwalter die Eigenheim-Versicherung nicht bezahlt

Wenn der Sachwalter die Eigenheim-Versicherung nicht bezahlt

Sachwalterschaftsmissbrauch am Bezirksgericht Wien-Hietzing 

Jane Bürgermeister an das Bezirksgericht Wien-Hietzing - aus einem Rekurs betreff Kurator-Bestellung Verlassenschaft und Entmündigung von Dr. Matthias Bürgermeister 

Sachwalter Mag. H. war verpflichtet, eine Eigenheim-Versicherung für die Liegenschaft, 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, während der gesamten Zeit des Verlassenschaftsverfahrens aufrechtzuhalten, so dass Gefahren wie Feuer, Küchenbrand, Wasserrohrbruch oder Sturmschaden, Sturm und Haftpflicht abgedeckt gewesen wären.

Aber das Haus 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, mit einem Wert von mindestens 500.000 Euro war von 11.11. 2009 bis 12.04.2010 nicht versichert!

Einem Schreiben von Uniqua mit Datum 11.11.09 ist zu entnehmen, dass Sachwalter Mag. H. von der unzulässigen KÜNDIGUNG der Eigenheim-Versicherung für die Nästlbergergasse ungefähr zwei Wochen nach dem Tod meines Vaters wusste.

Der Sachwalter Mag. H. hat von dem Risiko einer aufgelösten Eigenheimversicherung ebenso wissen müssen wie die Richterin am Bezirksgericht Wien-Hietzing.

Ich – Jane Bürgermeister – bewirkte die Wiederherstellung der Versicherung am 12. März 2010, als ich davon zum ersten Mal vom Sachwalter erfuhr.

Der Sachwalter und „Rechtsanwalt“ Mag. H. teilte mir mündlich im Rahmen meiner Erbantrittserklärung mit, dass die Versicherung gekündigt gewesen war. Er beauftrage mich, die Versicherung wieder herzustellen.

Ich habe das getan in einem Telefonat mit Frau Heinemann in der zuständigen Abteilung in UNIQUA wie Emails belegen.
Vier Monate lang über den Winter – von November 2009 bis März 2010 – als dem Haus schwere Schäden durch Schneedruck und Sturm drohten, war das Haus nicht versichert. Die Bezahlung des Schadens aus eigener Tasche hätte zum finanziellen Ruin führen können.

Der Sachwalter Mag. H. ist dazu verpflichtet, eine unzulässig durchgeführte Kündigung als solche wahrzunehmen und sofort rückgängig zu machen, das heißt, in dem Moment, als er den Brief von UNIQUA vom 11.11.2009 erhalten hatte. Die Richterin Lauer ist außerdem dazu verpflichtet, ausreichende Kontrolle der Leistung von Sachwalter Mag. H. auszuüben, um so Fehler (in der Sachwalterschaftsführung) zu erkennen und zu korrigieren.

Außerdem hat Sachwalter Mag. H. die Verpflichtung, uns (den Angehörigen des Mündels) ausreichende und akkurate Information zu geben. Der Sachwalter (und die Richterin) hätten uns, den Erben, mitteilen müssen und zwar auch schriftlich, dass das Haus nicht versichert war und uns über die Unzulässigkeit der Kündigung von einem meiner Brüder informieren müssen, wenn sie ja selbst nicht in der Lage waren, die Versicherung wieder herzustellen.

Selbst dann, als Sachwalter Mag. H. mir über die wahren Tatsachen über die Versicherung im März 2010 berichtete, hat er mir falsche Information darüber gegeben, wie die Versicherung wiederherzustellen gewesen wäre.

Der Sachwalter beauftragte mich sofort, für eine neue Versicherung zu sorgen. Er überreichte mir einen Brief von UNIQUA mit dem Namen von Herrn Walter Schmidsberger.

Er sagte mir, wenn das Haus nicht sofort wieder versichert wurde, würde der Fall zurück an das Gericht überreichen und er deutete auf die Möglichkeit einer ZWANGSVERSTEIGERUNG durch das Gericht.

Am 11. März (2010) rief ich Herrn Schmidsberger von UNIQUA an. Wir besprachen den Fall. Ich erklärte ihm, dass es nicht um das Kaufen einer neuen Versicherung ging, sondern um das Rückgängig-Machen einer unzulässigen Kündigung einer bestehenden Versicherung.

Herr Schmidsberger fragte in der Rechtsabteilung nach, erkannte, dass ich Recht hatte und setzte mich in Verbindung mit einer Frau Heinemann. Sie hat die unzulässig von einem meiner Brüder gekündigte Versicherung sofort reaktiviert und rückwirkend gemacht.

In einem E-Mail – Datum 12. März 2010 – informierte ich Sachwalter Mag. H., dass ich die Versicherung reaktiviert habe. Nach einem Anruf von mir hat Frau Heinemann (UNIQUA) die Versicherung wieder reaktiviert und rückwirkend gültig gemacht.

  1. B. Die neue Versicherung
Die neue Versicherung (Rate)für das Haus 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, war am 1.Juli 2010 fällig.

Die Akteneinsicht am 28. Juni 2010 erlaubte es mir zu erkennen, dass Sachwalter Mag. H. NICHTS unternommen hatte, die neue Versicherung rechtzeitig zu bezahlen oder uns rechtzeitig von der NOTWENDIGKEIT, die Versicherung zu bezahlen, mitzuteilen.

Ein Beleg beweist, dass ich – Jane Bürgermeister – die neue Versicherung am 29. Juni 2010 in bar bezahlt habe – und zwar sofort, nachdem ich feststellte, dass Sachwalter Mag. H. und die Richterin Lauer wieder ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Eigenheim-Versicherung nicht nachgekommen waren.

Hätte Sachwalter Mag. H. keine Mittel dafür gehabt, die neue Versicherung zu bezahlen, wäre es seine Pflicht gewesen, die Erben darüber rechtzeitig zu informieren und uns (die Erben) darauf aufmerksam zu machen, dass wir die neue Versicherung unbedingt rechtzeitig bezahlen müssen.

Die Behauptung von Mag. Lauer, die den Gerichtsbeschluss vom 23. Juni 2010 begründen soll, dass ich und meine Brüder über die Aufnahme der neuen Versicherung zerstritten waren, ist schlichtweg falsch. Wir hatten gar keine Gespräche oder E-Mail-Kommunikation über die neue Versicherung geführt, weil wir darüber nicht informiert waren.

Mag. Lauer (Richterin Bezirksgericht Wien-Hietzing) hat also nichts unternommen, um diesen drohenden Schaden abzuwenden. Ihr Beschluss vom 23.6.2010 zeigt, dass die Richterin Lauer wusste, dass die neue Versicherungsprämie von 396 Euro dringend zu bezahlen gewesen wäre.

Statt ihren Verpflichtungen nachzukommen und die bestehenden Mittel auf dem Konto des verstorbenen Vaters dafür zu nutzen oder uns darüber zu informieren, beschränkte sich Mag. Lauer darauf, uns als Erben inkorrekterweise als UNFÄHIG in ihrem Beschluss darzustellen.

Ein Streit unter Erben – selbst, wenn wir uns gestritten hätten – entlässt sie nicht aus der Pflicht, für die neue Versicherung zu sorgen.

Ich – Jane Bürgermeister – habe sofort selbst im Alleingang gehandelt, als ich den drohenden Schaden verstand und die neue Versicherungsprämie umgehend in bar bezahlt, so dass das Haus lückenlos versichert war! Ich habe meinen Brüdern das auch sofort mitgeteilt!

Ende Zitat, Schreiben von Jane Bürgermeister an Bezirksgericht Wien-Hietzing, Eingangsstempel BG Wien-Hietzing 9. Juli 2010

Kommentar: Wie auch im Falle der Frau Elisabeth H. (Hausbesitzerin in Wien-Hernals und Hofratswitwe nach einem Hofrat der Finanzlandesdirektion, der auch Mitglied der Restitutionskommission war) wird hier im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch ein KONFLIKT zwischen Erben und Geschwistern, Eltern und Kindern künstlich hochgespielt, um dem Gericht die Gelegenheit zu geben, einen scheinbar OBJEKTIVEN SACHWALTER und RECHTSANWALT zu bestellen.

In Wirklichkeit scheint aber das Ziel zu sein, unbequeme Bürger und Bürgerinnen und ihre Familien im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch in den FINANZIELLEN RUIN zu treiben. Jane Bürgermeister hatte einen Skandal rund um die Pharma-Industrie aufgedeckt. So wurde sie zum Ziel und Freiwild gewisser Lobbyisten im Bereich der Pharma- und Chemiekonzerne.
Es gilt: Bring sie in die Klapse oder in den Knast, ruiniere sie gesellschaftlich und finanziell, treibe sie aus dem Land. Es ist in der Tat erschütternd, zu welch willfährigen Gehilfen Österreichs Bezirksgerichte im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch geworden sind.

Diese Maxime (Klapse, finanzieller Ruin) galt auch für jene SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum, die im Auftrag eines Sektionschefs aus dem Finanzministerium und Abteilungsleiter des Bundesrechenzentrums (ihre ehemaliger Vorgesetzter) für elf Jahre rückwirkend entmündigt werden sollte. Der Sachwalter hat keine Prämien für Haushaltsversicherungen bezahlt. Im September 2012 hatte das BMF-Polit-Mündel einen Wasserrohrbruch in ihrer Wohnung mit schweren Schäden im Bereich Abstellraum und Bibliothek. Zum Glück zahlte die Versicherung der Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd den Schaden im Bereich MALERARBEITEN. Den Schaden im Bereich Bücherregale, wertvolle Bücher und sonstige Einrichtungsgegenstände bezahlte die Haushaltsversicherung DONAU AG nicht! Warum? Der Sachwalter hatte es verabsäumt, die Prämien der Haushaltsversicherung seit Beginn der Sachwalterschaft durch Beschluss vom 7. Januar 2009 (BG Wien-Liesing) zu bezahlen.

Außerdem erhielt das BMF/BRZ-Mündel im September 2012 eine Mahnung (mit Androhung von gerichtlichem Exekutionstitel) des Amtes für Jugend und Familie. Die Alimentations-Forderung lautete: 975 Euro! Der Sachwalter Dr. Martin W. aus Wien-Landstraße hatte sich geweigert, Alimente zu bezahlen mit der wörtlichen Begründung: „Wenn mich niemand zu einer Zahlung auffordert, dann bezahle ich auch nicht“.

Durch unzählige Bittbriefe des ehemaligen Polit-Mündels an die MA 11 (Jugendwohlfahrt Wien) und deren Leiter Mag. Köhler konnte der Exekutionstitel abgewehrt werden.

CONCLUSIO: Sachwalter von Polit-Mündeln und Auftragsmündeln (im Bereich Großkonzerne: Jane Bürgermeister hat sich mit der Pharmaindustrie angelegt, man rächt sich durch die Entmündigung des Vaters und treibt die Familie so in den Ruin) haben offensichtlich den Auftrag, Mündel, ihre Angehörigen und Erben mit allen Mitteln in den finanziellen Ruin zu treiben: Nicht bezahlte Haushalts- und Eigenheimsversicherungs-Prämien bieten die beste Gelegenheit, Suppressive Persons, Personen, die sich mit Konzernen angelegt haben, finanziell zu ruinieren und ihnen die Existenzgrundlage zu nehmen!
Es gilt leider nicht mehr die Unschuldsvermutung! Der Schaden ist gigantisch.

HOCHWASSER Österreich 2013: Eigenheim- und Haushaltsversicherungen bieten eine Katastrophenhilfe-Grunddeckung. Das ist in der Polizze ausgewiesen. Bei Überschwemmungen sind laut UNIQUA bei ab Juli 2009 abgeschlossenen Haushaltsversicherungs-VERTRÄGEN Gebäudeschäden und Aufräumarbeiten bis zu 16.000 Euro gedeckt.
Beim AUTO gehen Hochwasser-Schäden in die Kasko-Versicherung. Die Kasko-Versicherung ersetzt aber nur den ZEITWERT des Fahrzeugs.

Die Zeitungen berichten: Für die Höhe der Schäden reicht die Versicherung oft nicht aus! Die Banken (sic!!!) bieten für Hochwasseropfer jetzt Sonderkonditionen für Finanzierungen.

Soll etwa ganz Österreich oder halb Österreich in den Ruin getrieben werden? Wer steckt dahinter?


Montag, 3. Juni 2013

Mehr Rechte für Mündels Angehörige und -Innen?



Rechtspanorama Presse 27. Mai 2013

Sachwalterschaft: Mehr Rechte für Angehörige

Auskünfte: Verwandte von Besachwalterten haben kein Recht auf genaue Informationen. Die Volksanwaltschaft sieht darin ein Problem. Richter und Anwälte betonen aber, dass es auch um den Schutz der Betroffenen gehen. Philipp Aichinger


Wien. Was die Sachwalterin genau macht, erfahre man als Angehörige nicht, kritisiert die Frau. Die Anwältin gebe keine Auskunft, auch der zuständige Richter helfe nicht. Dabei habe die Sachwalterin die alte Frau nur drei Mal im Jahr besucht, obwohl sie dies laut Gesetz zumindest einmal im Monat tun müsse:

Kommentar: § 141 Außerstreitverfahren stellt sicher, dass die Angehörigen (also auch die nächsten Angehörigen) keinerlei Einsicht in den Pflegschaftsakt haben.

Eigentlich wollte die Frau selbst die Sachwalterschaft für die in Wien lebende alte Mutter übernehmen, nachdem Geld verschwunden war. Aber weil auch der Bruder die Sachwalterschaft wollte, setzte der Richter eine Anwältin für diese Funktion ein. Doch diese kümmere sich überhaupt nicht darum, dass die Pflege der Mutter funktioniere, klagt die Tochter.

Kommentar: Ob die Pflege für das Mündel funktioniert ist sekundär, wenn nicht gar gleichgültig. Wichtig ist, dass sich das Mündelvermögen stetig erhöht, um auch das Sachwalter-Rechtsanwalt-Honorar zu erhöhen.

Die Beschwerde ist kein Einzelfall: Bei der Volksanwaltschaft gehen viele ähnliche Vorwürfe ein. „Die Stellung der Angehörigen ist ein massives Problem“, sagt Volksanwältin Gertrude B. Denn diese hätte laut Gesetz KEIN RECHT zu erfahren, was der Sachwalter unternimmt.

Kommentar: OGH-Zitat Jusguide.at: Akteneinsicht im Außerstreitverfahren und § 141 AußStrG – Antrag der „erblichen“ Tochter auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt im Umfang der vom Sachwalter für den Zeitraum seiner Tätigkeit gelegten Rechnungen
Der Erbe des Betroffenen hat nach der maßgeblichen Rechtsnorm des § 219 Abs 1 ZPO iVm § 22 AußStrG, dem § 141 AußStrG nicht entgegen steht, ein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft; als „erbliche“ Tochter des verstorbenen Betroffenen ist die Antragstellerin aber weder notwendigerweise dessen Universalsukzessorin (Erbin), noch vertritt sie die Verlassenschaft Ende Zitat

Eine weitere an die Volksanwaltschaft herangetragene Beschwerde ist, dass der Sachwalter das Geld des Betroffenen nicht verwendet, um ihm (ihr) ein schönes Leben zu ermöglichen. Tatsächlich könnte ein Sachwalter weniger verdienen, wenn das Vermögen seines Klienten schmilzt.

Kommentar: Natürlich ist es nicht im Interesse des Sachwalters, dass dem Mündel ein gutes Leben ermöglicht wird oder gar medizinische Hilfe gewährt wird! Warum? Je mehr Geld auf den Mündelkonten gehortet wird, desto höher ist das Honorar des Sachwalters, auch wenn laut ABGB (§ 268 bis 277)  der Sachwalter für das Wohl des Mündels verantwortlich erscheint.

Sachwalter erhalten jährlich nämlich zusätzlich ZWEI PROZENT DES VERMÖGENS des Klienten, solang dieses über 10.000 Euro hinausgeht. Als Grundverdienst bekommen Sachwalter fünf Prozent der Einkünfte ihres Klienten (also etwa der Pension).

Kommentar: In der Realität ist es weit mehr als zwei Prozent des Mündelvermögens. Wenn das Bezirksgericht die eingeforderte Pflegschaftsrechnung der Höhe nach verweigert, kümmert sich der Sachwalter/die Sachwalterin bisweilen überhaupt nicht mehr um die Angelegenheiten des Mündels und verweigert jeglichen Kontakt mit dem Mündel. Vor den Sachwalter-Rechtsanwalts-Kanzleien in Wien spielen sich unglaubliche Szenen ab, weil Sachwalter jegliches Gespräch und jeglichen Kontakt  mit Mündel und Angehörigen VERWEIGERN.

Das Gericht kann diesen Prozentsatz auf bis zu zehn erhöhen, wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet. Kritik an Sachwaltern gibt es laut Volksanwaltschaft meist dann, wenn berufsmäßige Parteienvertreter – also Anwälte oder Notare – das Amt ausüben. „Bei Vereinen gibt es so gut wie keine Beschwerden, weil da die sozialpädagogische Kompetenz dazukommt“, sagt Volksanwältin B.

Kommentar: „Wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet“ heißt mitunter, wenn er/sie Aktengutachten und Ferngutachten erstellt und im Auftrag von Bundesministerien Journalisten, SAP-Berater, MitarbeiterInnen der Bundes- und Landesverwaltung rückwirkend geschäftsunfähig erklären lässt (durch willfährige GutachterInnen) und jegliche Eingabe des Mündels bei Gericht als wörtlich „Ausdruck der Mündel-Krankheit“ bezeichnet.

„Viele Anwaltskanzleien betreuen Sachwalterschaften ganz professionell“, entgegnet die Grazer „Rechtsanwältin“ Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner, die für den „Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)“ das Thema bearbeitet. Man nehme zwar jede Kritik ernst. Aber wenn etwa eine besachwalterte Person behaupte, dass sie nie vom Anwalt betreut werde, müsse das auch nicht stimmen. Zumal es ja um Personen gehe, die nicht dispositionsfähig seien.

Kommentar: Es dürfte sich noch nicht bis Graz und in die steirische „Provinz“  herum gesprochen haben, dass man in Wien mitunter Kritik von Polit-Mündeln schon ernst zu nehmen beginnt, weil ja das ganze Justizsystem durch Massenentmündigungen(zu Gunsten von Rechtsanwaltskanzleien)  und Polit-Sachwalterschaften zu wanken beginnt.

Auch Beschwerden von Angehörigen seien genau unter die Lupe zu nehmen, meint Prasthofer-Wagner. So könnten EIGENINTERESSEN dahinter stecken. Sprich: Die Angehörigen hätten gern etwas vom Vermögen. Die Anwältevertretung verweist in einer Stellungnahme zudem darauf, dass viele Anwälte gar kein Geld für Sachwalterleistungen erhalten und selbst Auslagen nicht ersetzt bekommen, weil der Betroffene wenig oder keine Einkünfte hat.

Kommentar: An Bezirksgerichten ist es durchaus üblich, Angehörige gegeneinander auszuspielen bzw. verzweifelten Witwen nach Todesfällen in der Familie einzureden, sie bekommen einen kostenlosen Anwalt für das Verlassenschaftsverfahren, in Wirklichkeit bekommen sie aber einen Sachwalter, der sie um ein Teil des Erbes und der Pension bringt.

Bis zu fünf Sachwalterschaften muss jeder Anwalt übernehmen. Gleichzeitig dürfen Anwälte seit einer Novelle 2009 aber auch wieder mehr als 25 Sachwalterschaften, wenn das Gericht sie dafür für geeignet hält.

Kommentar: Im Rahmen des Budgetbegleitgesetz vom Juni 2009 wurde die Massenentmündigung ganz unauffällig wieder erlaubt. Das hat den Vorteil, dass es z.B. in Wien-Innere Stadt Rechtsanwaltskanzleien bis zu 1000 Sachwalterschaften zu verwalten haben und sich keine Existenzsorgen zu machen brauchen.

Sachwalter voreilig bestellt

Ob man einen Anwalt oder einen Verein als Sachwalter erhält, hängt stark vom Zufall ab. Vier vom Justizministerium unterstützte Vereine gibt es zur Betreuung, doch die Kapazitäten seien beschränkt, berichtet Franziska Tuppa, Vize-Fachbereichsleiterin für Sachwalterschaft beim Verein Vertretungs-Netz. Wobei eine Sachwalterschaft nicht immer nötig wäre, meint Tuppa; „Sachwalterschaften werden von den Gerichten doch relativ leicht ausgesprochen“, erzählt sie.

Kommentar: Dass es zu wenig SozialarbeiterInnen für Sachwalterschaften gibt, ist eine billige Ausrede der Sachwalterschaftslobby! In Wirklichkeit haben diplomierte SozialarbeiterInnen mit Spezialausbildung viel mehr Kompetenz in der Mündelbetreuung, mitunter sind sie sogar bereit, auch mehr als ein Mal im Jahr mit dem Mündel persönlich Kontakt aufzunehmen. Außerdem haben SozialarbeiterInnen nicht so viele Möglichkeiten, sich des Mündelvermögens zu bemächtigen.

Abhilfe kann ein sogenanntes „Clear-ing“ schaffen. Dabei schaut der Verein zusammen mit dem Betroffenen und den Angehörigen, ob es nicht Alternativen zur Sachwalterschaft gibt und wie viel Unterstützung der Betroffene eigentlich braucht. Das CLEAR-ING findet momentan aber nur statt, wenn es das Gericht anordnet. „Die Frage ist, ob das Clearing vor Bestellung eines Sachwalters nicht obligatorisch sein sollte“, meint Franziska Tuppa.

Kommentar: Wenn es um „Clearing“ für Polit-Sachwalterschaften geht, ist der Verein VSP Wien sogar einen Tag vor Weihnachten zur Stelle! Auch Aktengutachten werden sogar in den Weihnachtsferien vom Arlberg per Eilboten geliefert. Ansonsten heißt es im Feiertags-verwöhnten Österreich immer: VOR WEIHNACHTEN GEHT GOR NIX MEHR!

Auch Brinek wünscht sich Änderungen: So müsse man Angehörige besser unterstützen. Denn ein Fremder wird nur dann als Sachwalter beauftragt, wenn sich die Verwandten nicht auf einen von ihnen einigen, der die Aufgabe übernimmt. Allerdings trauen sich immer weniger Angehörige zu, diese Aufgabe zeitlich zu schaffen. Damit die Probleme Älterer besser behandelt werden, fordert Brinek zudem die Einführung einer „Alterswohlfahrt“, die sich ähnlich wie die Jugendwohlfahrt um das Wohlergehen der Betroffenen kümmert. Auch der Rechtsanwaltskammertag betont, dass eine stärkere Sozialfürsorge nötig ist.

Kommentar: Wenn man/frau weiß, wie die „Jugendwohlfahrt“ in Österreich arbeitet, kann diese Aussage der Volksanwältin B. wohl nur als gefährliche Drohung verstanden werden. Die armen Mündel!

Geld für Kirche ärgert Verwandte

Über eine Sachwalterschaft entscheiden Richter. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Familienrichter, warnt vor einer Schwarz-Weiß-Malerei: So sei es unfair zu behaupten, dass Anwälte schlechtere Sachwalter seien. Vereine hätten es einfacher, weil sie viel weniger Klienten betreuen. Und viele Anwälte, die Sachwalterschaften übernehmen, seien sozial sehr engagiert und würden nur wenig verdienen.

Kommentar: Woher die Familienrichterin weiß, dass es „sozial engagierte“ Rechtsanwälte gibt, ist völlig unklar. Was meint sie außerdem mit „sozial engagiert“? Findet sie es sozial engagiert, dass Sachwalter im Rahmen von Massensachwalterschaften Mündel delogieren, aushungern lassen und medizinische Hilfe verweigern – oft mit Todesfolge?

Auch eine Ausweitung der Auskunftsrechte für Angehörige sieht Täubel-Weinreich kritisch. „Oft sind Angehörige untereinander zerstritten“, betont sie. Und nicht selten wolle der Besachwalterte selbst nicht, dass die Angehörigen alles über ihn erfahren, sagt Täubel-Weinreich. „Die sind ja eh nur hinter meinem Geld her“, würden Besachwalterte etwa über Angehörige sagen. Und manche Angehörige würden bei Gericht bereits dann Sachwalterschaften für ältere Menschen verlangen, wenn diese viel Geld der (SC-) Kirche spenden.

Kommentar: Das Zerstrittensein der Angehörigen wird vom Gericht mitunter instrumentalisiert. Vorher sind also die Angehörigen hinter dem Geld her, dann die Sachwalterschaftslobby. So wird das Demenz-Mündel zum doppelten Opfer.

Was aber vielleicht bei Anwälten und Gerichten zu kurz komme, sei das Einfühlungsvermögen gegenüber Angehörigen, meint die Richterin. So solle man Auskünfte nie einfach verweigern, sondern erklären, warum man aus Datenschutzgründen nicht das Vermögen des Besachwalterten offenlegen dürfe.


Kommentar: Datenschutz: Das Wort Datenschutz wird hier im Rahmen der grenzenlosen VERHÖHNUNG der Missbrauchsopfer verwendet. Natürlich wollen Sachwalter vor allem deswegen den Angehörigen keine Akteneinsicht gewähren, um ihre Fehler und Machenschaften zu verbergen. Es gilt hier natürlich die Unschuldsvermutung im Einzelfall. Aber § 141 Außerstreitgesetz fördert in der Tat den Sachwalterschaftsmissbrauch.

Das Justizministerium erklärt unterdessen, dass Sachwalterschaften in Österreich selten ausgesprochen werden, proportional gesehen nur halb so oft wie in Deutschland. Zudem betreibe man das Projekt „Family Group Conference“ voran. Dieses ziele darauf ab, Unterstützerkreise für Betroffene zu bilden, um Sachwalterschaften zu vermeiden.

Kommentar: Im Oktober 2009 berichtet PROFIL über eine Aussage des ehemaligen Patienten- und Pflege-Ombudsmann Dr. Werner Vogt: In vergleichbaren Einrichtungen in der Schweiz sei oft nur eine Person entmündigt, während in Österreich 80 Prozent der alten Menschen entmündigt sind. Kurz danach wurde der Pflegeombudsmann von der Gemeinde Wien aus dem Dienst entlassen.

Conclusio: Mittlerweile gibt es schon so viele Sachwalterschafts-Missbrauchsopfer in Österreich, dass sich die Medien- und Justizsprecher immer bessere Ausreden einfallen lassen müssen, damit ihnen noch irgendjemand glaubt. Immerhin befinden wir uns 2013 in einem Super-Wahljahr und da muss sogar am Wahltag (3.3.2013) ein Ex-Mündel für die Volksanwaltschaft herhalten, um über seinen/ihren Leidensweg zu berichten.
Früher pflegte die Volksanwaltschaft Wien vorgefertigte Schreiben als Standardantwort an Mündel zu verschicken mit folgendem Wortlaut:
WIR DÜRFEN UNS IN LAUFENDE GERICHTSVERFAHREN NICHT EINMISCHEN, DIE VOLKSANWALTSCHAFT ist nicht zuständig für Sachwalterschaften (Sachwalterschaftsverfahren nach § 268ff ABGB)  und deren Missbrauch.


IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!

OGH Wien: Über seinen Körper dürfte man nur höchstpersönlich entscheiden



Presse 27. Mai 2013 – Rechtspanorama

Sachwalter darf Leichnam nicht der Medizin schenken

OGH-URTEIL 1 Ob 222/12x

Urteil: Über seinen Körper dürfe man nur höchstpersönlich entscheiden, sagt der Oberste Gerichtshof

Wien/Aich: Auch wenn ein Sachwalter zu Lebzeiten die Entscheidungen für seine Klienten übernimmt, so hat er kein Recht, über die sterblichen Überreste zu verfügen. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Die Kinder des kranken Mannes hatten dem Sachwalter erklärt, dass der Vater seinen Körper der Medizin vermachen wolle. Der Sachwalter beantragte daher beim Pflegschaftsgericht die Genehmigung der „Körperspende“ an die Medizinische Universität Wien.

Zudem wolle der Sachwalter der Uni 450 Euro für die Kosten, die durch die Körperspende entstehen, überweisen. Allerdings hatte das Pflegepersonal des betroffenen Mannes niemals vernommen, dass dieser seinen Körper der Medizin zur Verfügung stellen wolle. Selbst in Zeiten, als der Mann noch zu Äußerungen in der Lage gewesen wäre, habe er nie derartige Worte artikuliert, wurde betont.

Das Bezirksgericht Floridsdorf verwehrte die Körperspende: Da bereits ein Testament über Vermögen nur gültig sei, wenn es vom Verstorbenen persönlich bewilligt wurde, müsse dies umso mehr gelten, wenn es „um den Körper selbst“ gehe.

Höchstpersönliche Rechte (wie Geschlechtsakt, essen, trinken, Klo gehen, Recht auf den eigenen Stoffwechsel und Recht auf die eigenen Ausscheidungen) dürften nie an einen Sachwalter übertragen werden.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sah das ähnlich: Selbst wenn der Mann einst tatsächlich die Körperspende gewünscht haben sollte, so habe er dies nie schriftlich dokumentiert. Der Sachwalter könne diese Einwilligung nun (nach dem Tod des Mündels) nicht ersetzen.

Auch Ehe und Scheidung (in Vertretung des Mündels) verboten

Der OGH (1 Ob 222/12x) erinnerte daran, dass Sachwalter auch andere höchstpersönliche Akte nicht für ihre Klienten vornehmen dürfen. Dasselbe gelte für eine Körperspende.

Kommentar:
Aus dieser OGH-Entscheidung zum Thema Sachwalterschaft ergeben sich folgende Fragen:

  1. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin stellvertretend den Geschlechtsakt für das Mündel vornehmen, natürlich ist der gleichgeschlechtliche und gegengeschlechtliche AKT gemeint.
  2. Darf oder muss der Sachwalter/ die Sachwalterin stellvertretend für das Mündel auch den Klogang vornehmen oder hat das Mündel das Recht auf seine/ihre höchstpersönlichen Ausscheidungen?
  3. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin pornographische und künstlerische Darstellungen stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  4. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin auch öffentliche pornographische Darstellungen wie im Falle von Hermes Phettberg (Wien, September 2012) stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  5. Muss der Sachwalter einwilligen, wenn das Mündel öffentlich missbraucht wird, damit auch ein Teil des Missbrauch-Honorars vom Sachwalter einkassiert werden darf?
  6. Ist die Maxime Mach mehr Geld dem Mündelwohl in allen Fällen unterzuordnen?
  7. Darf der Sachwalter, wenn das Mündel aufgrund von Verweigerung von medizinischer Hilfe stirbt, einen Teil der Verlassenschaft als Belohnung für sich beanspruchen?
  8. Was ist sonst noch unter höchstpersönlichen Mündel-Akten zu verstehen, etwa gar eine Geschlechtsumwandlung, eine Verpartnerung, ein Kirchenaustritt uvm?  Gibt es hier „Erkenntnisse“ und Entscheidungen der höchstgerichtlichen Stellen in der Republik Österreich?  
  9. Darf der Sachwalter eine Abtreibung an Mündels Statt vornehmen? 
  10. Hat der Sachwalter/die Sachwalterin a priori die Obsorge für eventuell zu gebärende Kinder oder besitzt er/sie die Leih(gebär) mutter de iure? 

IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!

Dienstag, 28. Mai 2013

Entmündigt im Auftrag des Staates: Das psychiatrische Gutachten Teil 2

Im Auftrag: Sachverständigen-Gutachten aus dem Bereich der Neurologie und Psychiatrie, erstellt für das Bezirksgericht Wien-Liesing im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen und Bundesrechenzentrums Wien - Teil 2 Anamnese-Erläuterung und Gutachten (April 2009) 
Anamnestisch hat die Betroffene seit 2005 immer wieder Rechnungen nicht bezahlt (eigentlich 2007 fingierte T-Mobile-Rechnung) im subjektiven Bewusstsein, dass Leistungen nicht oder nicht adäquat erbracht wurden. Seit etwa Ende 2003 beschäftigte sich Frau Mag. H. mit „Aufdeckungen“ von Verschwörungen und Infiltrationen bzw. Unterwanderungen von Institutionen durch Scientology, indem sie Vorkommnisse als Aktionen, Manipulationen von Scientology interpretierte. 
Sie beschäftige den Bundesnachrichtendienst mit Mitteilungen und schrieb eine Vielzahl von E-Mails. Ihre Aktivitäten im Internet führten schließlich auch zu Diskussionen im Internet über ihre Person (Denunzierung und schwerste Verletzung der Persönlichkeitsrechte bezeichnet der Gutachter im Auftrag des BMF als "Diskussionen über meine Person"). In deutlicher Ambivalenz setzt Frau Mag. H. ihre querulativen Handlungen fort, trotzdem sie sich zunehmend beobachtet, verfolgt, bedroht und vergiftet fühlte. Durch religiöses Tun versuchte sie sich gegen die Bedrohungen „zu schützen“. 

Die Betroffene ist bei der Befundaufnahme nur wenig strukturiert. 
Diagnostisch ergibt sich aus dem klinischen Bild bei der Befundaufnahme, den anamnestischen Angaben und den schriftlichen Äußerungen der Betroffenen wie sie sich im Akt befinden, dass ein Mischbild einer schizoaffektiven Störung vorliegt (ICD 10 F 25.2).
Es bestehen derzeit paranoide Gedankeninhalte sowie manische und depressive Symptome. Die Betroffene ist therapiefrei (weil der einstweilige Sachwalter Dr. W. keine finanziellen Mitteln für Psychotherapie zur Verfügung stellt – Anmerkung der Redaktion). 
Durch die affektiven Beeinträchtigungen, die Denkstörungen, insbesondere paranoide Erlebnisverarbeitung, ist Frau Mag. H. seelisch von Krankheitswert beeinträchtigt. Sie hat offensichtlich im Zuge der schizoaffektiven Störung durch die Zerfahrenheit der Gedanken, die Getriebenheit und das Querulieren (Aufdecken von Verschwörungen) die Wahnideen (bildet sich ein, dass sie als SAP-Beraterin für die Ministerien und Obersten Organe in einem Dienstverhältnis war) und emotionale beei-trächtigungen (gemeint ist wohl BEEINTRÄCHTIGUNGEN – Anmerkung der Redaktion) den ÜBERBLICK ÜBER IHRE ALLTAGSGESCHÄFTE verloren, teilweise auch Zahlungsverpflichtungen durch wahnhaftes Verarbeiten nicht wahrgenommen. 


Aus gutachterlicher Sicht ist Frau Mag. H. durch die seelische Erkrankung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt und nicht ohne Gefahr eines Nachteils fähig, ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten. 

Wie aus ihren Äußerungen und schriftlichen Zusammenstellungen zu entnehmen ist, fehlt ihr die Fähigkeit einen Plan zur Schuldentilgung zu bilden, kann sie zwischen Einkommen und Ausgaben keinen ausreichenden Bezug herstellen (weil sie für Bundeshaushaltsverrechnung tätig war, Anmerkung der Redaktion) und keine Prioritäten bilden. 
Anmerkung: Frau Mag. H. war früher die Einnahmen-Ausgabenrechnung der Republik Österreich bzw. deren elektronische Verarbeitung durch die BWL-Software SAP mit zuständig. Projekt HV-SAP, Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP-Systemen. 

Fortsetzung psychiatrisches Gutachten:
Es besteht krankheitsbedingt ein deutlich querulatives Verhalten, so dass ihr die Einsichtsfähigkeit für Notwendigkeiten fehlt. Frau Mag. H. ist nicht fähig, ohne Hilfe die (fingierten) Schulden zu tilgen und einen Weg aus der ihrer finanziellen Misere zu finden.

Aufgrund ihrer seelischen Beeinträchtigung ist sie in ihren Stimmungen, Affekten, dem Antrieb und im Denken instabil und ist sie deshalb nicht ausreichend fähig, Aufträge, Vollmachten oder Ermächtigungen durchzuführen, da ständig die Gefahr besteht, dass sie infolge von Misstrauen, paranoider Erlebnisverarbeitung (Anmerkung der Redaktion: Sie bildet sich ein, dass sie von Scientologen verfolgt wird) oder schwankender seelischer Befindlichkeit keine Kontinuität zu einer längeren Kooperation aufbringt. 
Die Betroffene benötigt auch einen Sachwalter zur Vertretung von Ämtern, Gerichten, Behörden und Sozialversicherungen und privaten Vertragspartnern. 


Frau Mag. H. steht derzeit in keiner psychiatrischen oder psychopharmakologischen Behandlung. Aus gutachterlicher Sicht ist dringend zu empfehlen, dass sich die Betroffene einer fachärztlichen (medikamentösen) Therapie unterzieht, davon ist eine Stabilisierung von Affekten und Strukturierung der Gedanken zu erwarten. 
Die Betroffene ist durch die Problematik ihrer sozialen Absicherung im Wahrnehmungshorizont eingeengt, ist jedoch vorstellbar, dass sie durch die Bestellung eines Sachwalters eine seelische Entlastung erhält, die es ihr auch ermöglicht, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen (die ihr der Sachwalter in weiterer Folge wie auch jede andere medizinische Unterstützung verweigern sollte). 

Aus gutachterlicher Sicht ist die Betroffene fähig in medizinischen Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils zu handeln. 
Die Betroffene ist fähig ihren Aufenthaltsort ohne Gefahr eines Nachteils zu bestimmen. Sie zeigt keine Tendenzen ihren Wohnort verändern zu wollen. 
Wenn Frau Mag. H. ein Testament errichten möchte, wird empfohlen, dass sie vor Gericht oder Notar testiert. Anmerkung der Redaktion: Damit die Fälschungen im BRZ durchgeführt werden können und allfällige Unterlagen in Bezug auf Beweise Bundeshaushaltsverrechnung und Todesfälle von Beamten in BMF/BRZ vernichtet werden können. Aus dem Vermögen der Betroffenen ist für den Sachwalter allerdings nicht viel zu holen, wie sich später herausstellen sollte.  
Die Betroffene ist in einem seelisch beeinträchtigten Zustand. Es ist ihr möglich und zumutbar an einer Tagsatzung zur Erläuterung des schriftlichen Sachverständigengutachtens im Sachwalterschaftsverfahren teilzunehmen. 
Generell wird die Prozess- und Verhandlungsfähigkeit der Betroffenen als eingeschränkt beurteilt.
Anmerkung der Redaktion: Durch dieses Auftragsgutachten (im Auftrag des BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum Geschäftsführung) ist sicher gestellt, dass alle Anzeigen in Bezug auf Veruntreuung von Steuermillionen der Republik Österreich und SAP-Manipulationen im Bundesrechenzentrum unter der Prämisse stehen, dass eine Wahnsinnige mit Wahrnehmungsstörungen an keinem Gerichtsprozess teilnehmen kann und somit Anzeigen generell von der Staatsanwaltschaft Wien ohne Begründung zurück gelegt werden können. 

Fortsetzung psychiatrisches Gutachten: 
Unter der Voraussetzung einer fachärztlichen medikamentösen Behandlung ist mit einer Stabilisierung, insgesamt mit einer Besserung des Zustandes zu rechnen. Unter kontinuierlichen therapeutischen Bedingungen, kann auch eine Wiederherstellung stattfinden, so dass die Betroffene wieder alle ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils besorgen kann. 
Dr. Herbert K. 
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Mödling, 27. April 2009 Ende Zitat aus dem Psychiatrischen Gutachten vom 27. April 2009

KOMMENTAR zum Gutachten im Auftrag von Finanzministerium und Bundesrechenzentrum:
Das Bezirksgericht Liesing führt im Entmündigungsakt einen Aktenvermerk vom 29. April 2009, wonach laut einem handschriftlichen Vermerk der Pflegschaftsrichterin Mag. Romana Wieser der Gutachter Dr. Kögler gebeten wird, die Geschäftsunfähigkeit der Patientin elf Jahre rückwirkend zu diagnostizieren, vor allem aber für
Herbst 1998: Obsorgeverfahren (Gerichtsakt im Bundesrechenzentrum gespeichert)
Mai 2005: Tod eines Betriebsrates im Bundesrechenzentrum
Februar/März 2007: Denunzierung auf www.peterpilz.at – Parlamentarischer U-Ausschuss Eurofighter-Beschaffungsvorgang.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen erklärt in seiner Rekursbeantwortung vom 5. September 2012, dass die elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit zu Gunsten der Pflegebefohlenen in Auftrag gegeben wurde, vor allem in Bezug auf Nicht-Zustandekommen von Verträgen.
BEACHTE: Das Telefonat zwischen der Richterin am Bezirksgericht Wien-Liesing und dem IT-Sektionschef aus dem BM für Finanzen fand offenbar laut Aktenvermerk am 29. April 2009 statt. Der Gutachter Kögler verfasste das Gutachten am 27. April 2009 – fünf Tage nach dem Ordinationstermin in Mödling. Laut Eingangsstempel ist das o.a. Gutachten am 30. April 2009 am Bezirksgericht Wien-Liesing eingelangt.
Ob der Gutachter Dr. Kögler das Gutachten auf Wunsch des IT-Sektionschefs aus dem Bundesministerium für Finanzen noch nachträglich änderte, ist aus der Aktenlage nicht klar ersichtlich. Es handelt sich zumindest um eine versuchte (und verbotene) Beeinflussung des Gutachters im Außerstreitverfahren.

Persönlicher Kommentar: Ebenso wie im Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurden Fakten verdreht und es ist aus dem Gutachten klar ersichtlich, dass es sich um ein Auftragsgutachten handelt, um eine Zeugin in Strafverfahren rund um die Manipulation der staatlichen SAP-Buchhaltungssysteme als unglaubwürdig und verrückt (Wahrnehmungsstörungen) sowie als Querulantin und Verschwörungstheoretikerin amtlich darzustellen bzw. für immer MUNDTOT zu machen. Die Prämisse lautet: MIT MÜNDELN VERHANDLEN WIR NICHT!

Anmerkung der Redaktion: In der von Januar 2009 bis August 2011 dauernden Sachwalterschaft verweigerte der Sachwalter jegliche medizinische Hilfe, vor allem auch die in diesem Auftrags-Gutachten geforderte Psycho-Therapie, um zwecks Erhöhung des Sachwalter-Honorars Vermögen anzuhäufen.  Alle Anzeigen der Betroffenen wurden vom Landesgericht für Strafsachen sowie von der Staatsanwaltschaft zur Förderung von Korruption Wien in den Papierkorb geworfen bzw. wie es sich für Mündel-Anzeigen gehört, als UNGÜLTIG betrachtet. Somit war der Zweck erreicht, dass eine Zeugin in Straftaten für immer mundtot gemacht werden sollte- mit Hilfe eines willfährigen Gutachters. 

Aktenvermerk BG Liesing 29. April 2009 
 

Entmündigt im Auftrag des Staates - Das psychiatrische Gutachten Teil 1

Psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten 
zwecks Entmündigung im Auftrag der Republik

Dr. K., Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, erstellt am 27. April 2009, eingelangt am Bezirksgericht Wien-Liesing am 30. April 2009:

Bei der Befundaufnahme besteht kein neuropathologisches Zustandsbild. 
Psychopathologisch finden sich bei der Betroffenen ein beschleunigter Gedankengang und ein beschleunigter Sprachfluss. Der Antrieb ist deutlich gesteigert. Die Stimmungslage ist dysphorisch (dysphorein, traurig sein) und parathym (affektive Inadäquatheit). 

In rascher Abfolge wechselt unmotivierte und unpassende Heiterkeit mit depressiven Reaktionen, die ebenfalls frei fluktuieren, ab. Der Antrieb ist gesteigert. Psychomotorisch ist sie unruhig. 
Die Realitätswahrnehmung ist verzerrt und besteht bei der Betroffenen nur punktuell die Möglichkeit, Gedanken, Erlebnisse aus der Vergangenheit zu relativieren (wie z.B. das Erlebnis einer Ermordung deren Zeugin sie wurde, Anmerkung der Redaktion). 

Die Urteils-, Kritik- und Einsichtsfähigkeit der Betroffenen sind herabgesetzt. Es finden sich deutliche querulative Eigenschaften (besonders beim Aufdecken von Skandalen), ein verstärktes Gerechtigkeitsgefühl (als schwere Krankheit), magisches Denken (bildet sich ein, sie habe im Bundesrechenzentrum in Wien gearbeitet) und paranoide Erlebnisverarbeitung (bezieht alles auf sich). 

Aus der Anamnese ergibt sich, dass die Betroffene im Jahre 1993 und 1996 in psychiatrischer Behandlung war. Nach Angaben der Betroffenen war der Behandlungsgrund eine schizoaffektive Psychose (eigentlich Schwangerschaftspsychose, Anmerkung der Redaktion). Nun machte sie eine Reihe von Ausbildungen und war dann zwischen 2001 und 2004 im Bundesdienst. Ab 1998 machte sie eine Reihe von Kursen und Ausbildungen und war dann im Bundesdienst.

 

Entmündigt im Auftrag des Staates: Eine Betroffene berichtet

Am 22. April 2009 - laut gregorianischem Kalender war es ein Mittwoch - stand ich auf dem Bahnsteig in Wien-Liesing. Ich war in der Nobelordination des Psychiaters Dr. Herbert K. in Mödling bei Wien geladen. Da erhielt ich einen unerwarteten Anruf des Kreditschutzverbandes von 1870: Die Schuld bei Telekom über mehr als 300 Euro (Internet und Telefon) ist getilgt bzw. ungerechtfertigt! Zum Glück hebe ich mir alle Rechnungen mehr als 10 Jahre auf! Nicht vergeblich habe ich das österreichische (interne und externe) Rechnungswesen, die Bilanzbuchhaltung, das Rechnungslegungsgesetz, die Bundesabgabenordnung recht genau studiert.

Vom Bahnhof in Mödling versuchte ich dann die Nobel-Ordination (Biedermeier-Haus) des Psychiaters per pedes (zu Fuß) zu finden. Ich war erfolgreich, wenn ich auch - auf dem Weg zum Psychiater - einen Umweg in dieser schönen Stadt Mödling in der Nähe von Wien machen musste.

An diesem schönen Frühlingsmorgen im April 2009 wusste ich natürlich nicht, dass gewisse SektenjüngerInnen und Ex-KollegInnen mich schon in den Status der Unterdrückerischen Person gesetzt hatten und ich finanziell, gesellschaftlich beruflich und psychisch fertig gemacht werden sollte.
Und das alles nur wegen einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft im Februar 2006 mit Kopie an den deutschen Nachrichtendienst!

Ich erhoffte mir von einer Sachwalterschaft Hilfe im Vernichtungsverfahren gegen mich und ahnte natürlich nicht, dass der nette Psychiater aus Mödling bei Wien ein Auftragsgutachter für das Bundesministerium für Finanzen und Bundesrechenzentrum werden sollte, die mich elf Jahre rückwirkend entmündigen lassen wollten.

Als ich endlich das Nobelbiedermeierhaus in Mödling fand, schien man auf mich schon dringend zu warten. Die Gattin des Psychiaters führte mich in das Tiefgeschoss des Hauses, wo sich die Ordination - ebenfalls mit luxuriösen Gegenständes aus Wiens Biedermeierzeit ausgestattet - befand. Es wurde mir auf sehr höfliche Weise der Mantel abgenommen, der Psychiater führte mich zu seinem Biedermeier-Schreibtisch.

Es war meiner Aufmerksamkeit nicht entgangen, dass die Gattin des Psychiaters im Nebenzimmer unser Gespräch, das fast zwei Stunden dauern sollte, mithören sollte.

Da ich ja mal Theologie und Religionswissenschaften studierte (was in Österreich auch als pathologisch gilt) kenne ich das inquisitorische Verhör. Es wird Freundlichkeit über die Maßen und persönliches Interesse vorgetäuscht, in Wirklichkeit wird man aber nur ausgehorcht (siehe auch Agent Provocateur).

Ich setzte mich also auf den schönen Biedermeier-Sessels des Psychiaters und begann zu erzählen und auf die Fragen des äußerst freundlichen und netten Herrn um die 55 Jahre zu antworten:
Im Gutachten wird diese Szene dann so geschildert:

Zum vereinbarten Zeitpunkt (22. April 2009, 9 Uhr) kommt Frau H. in die Ordination des Sachverständigen. Sie ist in einem mittelgradig erregten Zustand und ist der Sprach- und Gedankenfluss deutlich beschleunigt. 
Die Betroffene beginnt auf die Frage, ob sie weiß, weshalb sie zum Sachverständigen kommt unmittelbar zu monologisieren (1. Krankheitsbild), in umfangreichen, mitgebrachten Unterlagen zu kramen (2. Krankheitsbild) und dokumentiert ihre Aussagen mit verschiedenen Schriftstücken (3. Krankheitsbild) einschließlich denen, die sie auch Frau Mag. Susanne Schlager (Clear-ing Stelle VSP 1120 Wien, Wilhelmstraße) und dem Gericht vorgelegt hat. Sie spricht unstrukturiert (4. Krankheitsbild) und sprunghaft (5. Krankheitsbild) davon, dass sie Zahlungsverpflichtungen hat und diese im Zusammenhang mit einer Denunziation auf einer Webseite stehen (6. Krankheitsbild). 

Sie habe eine T-Mobile Forderung (7. Krankheitsbild), die der Höhe nach nicht gerechtfertigt ist (8. Krankheitsbild). Sie hofft durch Hilfe von oben (9. Krankheitsbild) und Hilfe von Dr. Weiser (10. Krankheitsbild, nämlich sich Hilfe vom Sachwalter zu erhoffen) dass ihr Gerechtigkeit widerfährt (11. Krankheitsbild). 

Sie spricht davon, dass sie bei einer Verhandlung am Bezirksgericht Liesing (Tagsatzung Rekurs Zahlungsbefehl, 28. November 2008) eine Ratenvereinbarung (12. Krankheitsbild) für eine Schuldentilgung (13. Krankheitsbild) unterschrieben hat, dass sie jedoch zu diesem Zeitpunkt unzurechnungsfähig war (14. Krankheitsbild= Gedächtnisschwund). 

Es bestehen auch Außenstände bei der MONEY BANK (eigentlich GE Money Bank). Sie hat in den letzten Wochen ihre Schulden zusammengestellt (15. Krankheitsbild) und alle Außenstände Herrn Dr. Weiser (Sachwalter) übermittelt (16. Krankheitsbild). 

Durch Rückfragen ist mit ihr zu klären, dass sie Zahlungsaufforderungen, zurückgehend bis ins Jahr 2005 hat (17. Krankheitsbild). Auf die Frage, wie die Schulden zustande kamen, sagt sie, dass sie beispielsweise zwei oder drei Handys und mehrere Internetverträge hatte (18. Krankheitsbild), dass jedoch die Handys bzw. die Internetleistungen nicht entsprechend waren, so dass sie keine Zahlungen geleistet hat (19. Krankheitsbild). 

Sie habe sich bezüglich der nicht entsprechenden Leistungen auch beim Konsumentenschutz beschwert (20. Krankheitsbild Paranoia Querulans), habe man sie jedoch dort zunehmend nicht ernst genommen. 

Sie zeigt dem Sachverständigen dann jenes Schriftstück, das sich auf Aktenseite 27f befindet (21. Krankheitsbild, Querulieren mit Aktenbeweisen). 
Sie ist im Internet als Scientologin denunziert worden und auf einer Website von Dr. PILZ mit Namen und Adresse genannt worden (22. Krankheitsbild, der Gutachter wird eine Woche später von Sektionschef Winter telefonisch gebeten, Frau Mag. H. für die Zeit der Denunzierung auf www.peterpilz.at im März 2007 rückwirkend als geschäftsunfähig zu diagnostizieren)! 

Das habe zu einer "paranoiden Verengung" geführt (23. Krankheitsbild = falsche Selbstdiagnose) und ist sie der Meinung, dass alle mit Scientology in Verbindung stehen (24. Krankheitsbild: Verfolgungswahn). Es habe schon Mordanschläge gegen sie gegeben, indem sie in Lokalen vergiftete Getränke bekommen hat, wäre sie jedoch relativ gesund und habe dies überlebt (25. Krankheitsbild= Dissoziation, Wahrnehmungsstörungen, keine Fähigkeit zwischen Traum und Wirklichkeit Grenzen zu ziehen). 

Die finanziellen Forderungen wären zum Teil gerechtfertigt, zum Teil jedoch nicht. Frau H. spricht davon, dass Herr Regierungsrat Schweinhammer am 10. November 2003 noch völlig gesund war und nächsten Tag tot war (Krankheitsbild Wahrnehmungsstörung). Sie ist davon überzeugt, dass seinem Tod nachgeholfen wurde (Krankheitsbild Erinnerungsstörung, Dissoziation)! 

Seither habe sie einen Knacks (26. Krankheitsbild der gestörten Selbstwahrnehmung). Nach dem Tod des Regierungsrates habe sie alle Arbeit gemacht (Krankheitsbild Erinnerungsstörung), dreieinhalb Jahre an der Umstellung des Bundeshaushaltes mitgewirkt (HV-SAP, Anmerkung der Redaktion, also auch eine Krankheit?). 
Sie war mit dieser Tätigkeit sehr zufrieden (27. Krankheitsbild, narzistische Wahrnehmungsstörung in der Biographie-Arbeit). 
Da sie davon überzeugt war, dass der Regierungsrat umgebracht wurde (Wahrnehmungsstörung im Rahmen der schizo-affektiven Psychose), habe sie sich an den Bundesnachrichtendienst gewandt, der jedoch nicht geholfen hat! 

Schließlich wurde sie aus dem Bundesrechenzentrum gekündigt (Krankheitsbild?). 

Sie erzählt davon, dass sie hinsichtlich der Denunziation im Internet eine Entschädigungsklage eingebracht hat (28. Krankheitsbild Querulieren beim Gericht), dass jedoch Herr Rechtsanwalt Dr. NOLL, der Anwalt der Grünen, der Richterin das Urteil (eigentlich Vergleich) diktiert hat und sie keine Chance hatte, zu ihrem Recht zu kommen. (29. Krankheitsbild: Patientin bildet sich ein, dass man bei Österreich´s Justiz zu seinem "Recht" kommen könnte) 
Offenbar sind Justiz, aber auch die Grünen von der Sekte unterwandert (Krankheitsbild Wahrnehmunggstörung) 

Sie sieht es als Fehler, dass sie immer wieder E-Mails schreibt (ERSTE KRANKHEITS-EINSICHT?), in denen sie Miss-Stände aufzeigt oder sich gegen Miss-Stände zur Wehr setzen will (30. Krankheitsbild: Zur Wehr-Setzen gegen Ungerechtigkeiten aufgrund eines krankhaften, religiös begründeten Gerechtigkeitssinnes). 
Sie will Gerechtigkeit herstellen und deswegen soll sie mit allen Mitteln kaltgestellt werden (mehrfache Gedächtnisstörungen, Erinnerungslücken und Wahrnehmungsstörungen) 

Sie spricht dann davon, dass Hofrat Tschocker (eigentlich Stefan Csoka, Anmerkung der Redaktion), ein verdienter Beamter und das Gehirn des (Finanz-) Ministeriums, der alles bis ins kleinste Detail wusste, plötzlich (im Dezember 2002, Anmerkung der Redaktion) einen Gedächtnisverlust erlitten hat (30. Krankheitsbild: Patientin verwechselt eigene Träume und Tatort-Drehbücher (Glaube, Liebe, Hoffnung August 2010) mit der Realität im Bundesministerium für Finanzen, Buchhaltungsagentur und Bundesrechenzentrum Wien)!

Sie habe sich durch Lesen von Büchern (31. Krankheitsbild: KRANKHAFTE NEUGIERDE und Wissensdurst über Dinge, die Patientin nichts angehen) informiert, dass die CIA Medikamente verwendet, die einen solchen Gedächtnisverlust auslösen können und vermutet sie, dass dies auch bei Hofrat Tschoker (eigentlich Csoka) der Fall war (32. Krankheitsbild: Patientin versucht mehrmals dem psychiatrischen Gutachter zu erklären, wie man den aus dem Ungarischen stammenden Namen Csoka schreibt, Diagnose: krankhafte Oberlehrer-Haftigkeit aufgrund von Pädagogik-Diplomen und Lehrbefähigungen für Österreichs Pflichtschulen) 

Sie habe sich im Rahmen ihres Theologie-Studiums (33. Krankheitsbild), das sie abgeschlossen hat, immer für Sekten interessiert (34. Krankheitsbild) und stellt sie ihr Wissen immer in Bezug zu äußeren Ereignissen (35. Krankheitsbild: Assozieren von angelesenem Wissen mit äußeren Ereignissen wie mysteriösen Todesfällen im Umkreis von Österreichs Regierung) 

Frau H. spricht davon, dass sie im Ministerium auf die Straße gesetzt wurde (36. Krankheitsbild, Gedächtnisschwund, sie hat ja nie im Ministerium gearbeitet) 
Danach befragt, was der Kündigungsgrund war, sagt sie, dass ihre Vorgesetzten Scientologen waren, die schon längere Zeit einen Grund gesucht haben, sie loszuwerden (37. Krankheitsbild; Vermischen von Wirklichkeit und Wahn aufgrund zu langer E-Meter-Sitzungen). 

Man habe dann einen nichtigen Grund gefunden, nachdem sie bei einer Fortbildung (Krankheitsbild Erinnerungsstörung, Patientin war laut Angaben des BM für Finanzen nie bei dieser Fortbildung) die Stechuhr nicht bedient hatte. 
Sie habe sich als Aufdeckerin unbeliebt gemacht (38. Krankheitsbild: Größenwahn und Allmachtsphantasien aufgrund traumatischer Kindheitserlebnisse). 
Hilfe erhielt sie in einer Kirchengemeinschaft in Wiener Neustadt, wo sie auch weiterhin hingeht (39. Krankheitsbild: Patientin verwechselt Psychosekte mit christlicher Kirche). 

Dort habe man ihr geraten, nicht so viele E-Mails zu schreiben und die Finger von der Aufdeckung von Miss-Ständen zu lassen (40. Krankheitsbild: Patientin lässt sich von Sektenartigen Kirchengemeinschaften diverse Verhaltensweisen einreden oder ausreden). 

Zwischen 2000 und Ende 2004 arbeitete die Patientin im Bundesrechenzentrum (Wahrnehmungsstörung) und im Bundesministerium für Finanzen (Wahrnehmungsstörung der OT-Stufe VIII). Sie beschreibt dann, dass am 11.11.2003 ein mysteriöser Todesfall im Finanzministerium war (Erinnerungslücken, Gedächtnisschwund). Im Februar 2007 wurde sie auf der Internetseite www.peterpilz.at (Wahrnehmungsstörung?) denunziert und wäre daraufhin eine Psychose (Wahrnehmungsstörung?) ausgebrochen, weil sie von der Psychosekte SC zur unterdrückten Person (Dissoziation) ernannt wurde. 

Gutachten 

Diagnostisch ergibt sich aus dem klinischen Bild bei der Befundaufnahme, den anamestischen Angaben und den schriftlichen Äußerungen der Betroffenen wie sie sich im Akt befinden, dass ein Missbild einer schizoaffektiven Störung vorliegt (ICD 10 F 25.2). Es bestehen derzeit paranoide Gedankeninhalte sowie manische und depressive Symptome. Die Betroffene ist therapiefrei. 

Ende Zitat Gutachten Dr. Herbert K. vom 27. April 2009, eingelangt am Bezirksgericht Wien-Liesing am 30. April 2009! 

Am 29. April 2009 brachte Frau Pflegschafts-Richterin Mag. Romana W. folgende Aktennotiz zu Papier: 


Aktenvermerk BG Wien-Liesing 29. April 2009 
Der Gutachter Dr. K. mit den wunderschönen Biedermeier-Möbeln und dem noch schöneren Biedermeier-Haus in Mödling bei Wien wird also von einem Sektionschef aus dem BM für Finanzen gebeten, die UP für die Zeitpunkte 
Mai 2005: Tod eines Betriebsrates im BM für Finanzen (Krankheitsbild?)
Februar/März 2007: Eurofighter-U-Ausschuss, Denunzierung pilz.at 
Herbst 1998: Obsorgeverfahren (attestierte Obsorge-Unfähigkeit aufgrund religionspädagogischer Ausbildung Wien) 

als geschäftsunfähig (elf Jahre) rückwirkend zu diagnostizieren. 

Anmerkung: Ob das Datum der Gutachtenserstellung aus diesem Grund auf 27. April 2009 im Nachhinein rückdatiert wurde, ist unbekannt. Das Bezirksgericht Wien-Liesing vermerkt als EINGANGSSTEMPEL des psychiatrischen Sachverständigen-Gutachtens den 30. April 2009.

Montag, 27. Mai 2013

OGH Wien entscheidet über die höchstpersönlichen Mündel-Akte

Die Presse 27. Mai 2013 – Rechtspanorama

Sachwalter darf Leichnam nicht der Medizin schenken

OGH-URTEIL 1 Ob 222/12x

Urteil: Über seinen Körper dürfe man nur höchstpersönlich entscheiden, sagt der Oberste Gerichtshof

Wien/Aich: Auch wenn ein Sachwalter zu Lebzeiten die Entscheidungen für seine Klienten übernimmt, so hat er kein Recht, über die sterblichen Überreste zu verfügen. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Die Kinder des kranken Mannes hatten dem Sachwalter erklärt, dass der Vater seinen Körper der Medizin vermachen wolle. Der Sachwalter beantragte daher beim Pflegschaftsgericht die Genehmigung der „Körperspende“ an die Medizinische Universität Wien.

Zudem wolle der Sachwalter der Uni 450 Euro für die Kosten, die durch die Körperspende entstehen, überweisen. Allerdings hatte das Pflegepersonal des betroffenen Mannes niemals vernommen, dass dieser seinen Körper der Medizin zur Verfügung stellen wolle. Selbst in Zeiten, als der Mann noch zu Äußerungen in der Lage gewesen wäre, habe er nie derartige Worte artikuliert, wurde betont.

Das Bezirksgericht Floridsdorf verwehrte die Körperspende: Da bereits ein Testament über Vermögen nur gültig sei, wenn es vom Verstorbenen persönlich bewilligt wurde, müsse dies umso mehr gelten, wenn es „um den Körper selbst“ gehe.

Höchstpersönliche Rechte (wie Geschlechtsakt, essen, trinken, Klo gehen, Recht auf den eigenen Stoffwechsel und Recht auf die eigenen Ausscheidungen) dürften nie an einen Sachwalter übertragen werden.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sah das ähnlich: Selbst wenn der Mann einst tatsächlich die Körperspende gewünscht haben sollte, so habe er dies nie schriftlich dokumentiert. Der Sachwalter könne diese Einwilligung nun (nach dem Tod des Mündels) nicht ersetzen.

Auch Ehe und Scheidung (in Vertretung des Mündels) verboten

Der OGH (1 Ob 222/12x) erinnerte daran, dass Sachwalter auch andere höchstpersönliche Akte nicht für ihre Klienten vornehmen dürfen. Dasselbe gelte für eine Körperspende.

Kommentar:
Aus dieser OGH-Entscheidung zum Thema Sachwalterschaft ergeben sich folgende Fragen:

  1. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin stellvertretend den Geschlechtsakt für das Mündel vornehmen, natürlich ist der gleichgeschlechtliche und gegengeschlechtliche AKT gemeint.
  2. Darf oder muss der Sachwalter/ die Sachwalterin stellvertretend für das Mündel auch den Klogang vornehmen oder hat das Mündel das Recht auf seine/ihre höchstpersönlichen Ausscheidungen?
  3. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin pornographische und künstlerische Darstellungen stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  4. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin auch öffentliche pornographische Darstellungen wie im Falle von Hermes Phettberg (Wien, September 2012) stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  5. Muss der Sachwalter einwilligen, wenn das Mündel öffentlich missbraucht wird, damit auch ein Teil des Missbrauch-Honorars vom Sachwalter einkassiert werden darf?
  6. Ist die Maxime Mach mehr Geld dem Mündelwohl in allen Fällen unterzuordnen?
  7. Darf der Sachwalter, wenn das Mündel aufgrund von Verweigerung von medizinischer Hilfe stirbt, einen Teil der Verlassenschaft als Belohnung für sich beanspruchen?
  8. Was ist sonst noch unter höchstpersönlichen Mündel-Akten zu verstehen, etwa gar eine Geschlechtsumwandlung, eine Verpartnerung, ein Kirchenaustritt uvm?  Gibt es hier „Erkenntnisse“ und Entscheidungen der höchstgerichtlichen Stellen in der Republik Österreich?  
  9. Darf der Sachwalter eine Abtreibung an Mündels Statt vornehmen? 
  10. Hat der Sachwalter/die Sachwalterin a priori die Obsorge für eventuell zu gebärende Kinder oder besitzt er/sie die Leih(gebär) mutter de iure? 
IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!