Freitag, 19. Juli 2013

Wie Inkasso-Büros unbequeme Kritiker und ehemalige Mitarbeiter der Bundesverwaltung in die finanzielle Vernichtung und Entmündigung (Sachwalterschaft) treiben

Wie Inkasso-Büros unbequeme Kritiker und ehemalige Mitarbeiter der Bundesverwaltung in die finanzielle Vernichtung und Entmündigung (Sachwalterschaft) treiben

Das Jahr 2008 war in Österreich für so manches Polit-Mündel, für so manche Polit-Mündelin ein ereignisreiches Jahr.

Eine Journalistin wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Dezember 2008 (kurz nach Angelobung der neuen Bundesregierung) unter dem Vorwand zu einer Untersuchung des Psychiaters Prof. Rudas geladen zu sein, in die geschlossene Psychiatrie in Wien eingewiesen.

Wenn man allerdings im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), des Bundesrechenzentrums (BRZ GmbH) und der Buchhaltungsagentur des Bundes entmündigt wird, so wird die Zermürbungstaktik schon etwas diffiziler. 

Die Entmündigung mit Hilfe der Inkasso-Büros 

Da werden Firmen, wo die zu entmündigende SAP-Beraterin (der Bundeshaushaltsverrechnung) Kundin ist, angehalten, Rechnungen zu erfinden. Wenn die zu Entmündigende Person diese (ungerechtfertigte) Rechnung dann nicht bezahlt, werden sofort INKASSO-BÜROS eingeschaltet. Da wird aus einer Forderung von z.B. 49 Euro sofort eine Forderung 88 Euro – also der doppelte Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist!

Die zu entmündigende Person versucht verzweifelt, die Sache mit der Firma, dem Unternehmen, wo die Schuld entstanden ist, zu klären bzw. eine Ratenvereinbarung zu vereinbaren. Bei der Firma, z.B. T-Mobile oder A1 (Telekom) sagt man der zu entmündigenden Person aber folgendes:

Sobald die Abteilung Rechnungswesen die offene Zahlungsforderung an das INKASSO-Büro abgegeben hat, darf die Firma (wo die Ursprungsschuld entstand) nicht mehr mit dem/der (vermutlichen oder wirklichen) SchuldnerIn (und zukünftigen Mündel) verhandeln. Das ist übrigens eine gute Ausrede, um die Entmündigungsmaschinerie im Auftrag des Staates gut und schnell arbeiten zu lassen.Dem potentiellen Mündel wird jede Verhandlungsmöglichkeit zwecks Ratenvereinbarung oder Schuldentilgung A PRIORI verwehrt, die Lieferfirma, aber auch das Inkassobüro: NIEMAND WILL (oder DARF?) MIT DER ZU ENTMÜNDIGENDEN PERSON REDEN bzw. RATEN VEREINBAREN!  

Es gilt: Auch mit potentiellen Mündeln verhandeln wir nicht (mehr)!

Wenn die im Auftrag des BMF/BRZ zu entmündigende Person verzweifelt mit Inkasso-Büros telefonisch Kontakt aufzunehmen und eine Ratenvereinbarung zu vereinbaren versucht, z.B. OKO Inkasso in Linz, meldet sich auch nach stundenlanger Wartezeit niemand bei der angegebenen Telefonnummer: WARTESCHLEIFE, KOSTENPFLICHTIG versteht sich. Unterdessen füllt sich der Postkasten der zu entmündigenden und finanziell zu vernichtenden Person mit Briefen von Inkasso-Büros

Wie Inkassobüros arbeiten: die Ursprungsschuld verdreifacht sich in kurzer Zeit 

EOS Öid Wien: "DIE GEDULD UNSERES AUFTRAGGEBERS IST ERSCHÖPFT" 

Beispiel Inkasso-Büro EOS Öid, Inkasso Büro Wien, 5. Bezirk:

Hauptforderung Eur 22, 08 (Kurier Abo) – nach drei Monaten Eur 61, 30

Hauptforderung ÖBB Eur 88,-- - nach sechs Monaten Eur 307, 25
Von Inkasso EOS Öid an zu Entmündigende: Die Geduld unseres Auftraggebers ist erschöpft 

Beispiel fingierte T-Mobile Forderung: Eintreibung via OKO Inkasso Linz, Zahlungsbefehl beim Bezirksgericht Liesing eingereicht durch RA-Kanzlei Sattlegger-Dorninger-Steiner Linz/Wien: 

Hauptforderung Eur 660,--  - nach einem Monat bereits Eur 890,--



Die Qual der Wahl: Mündel im Auftrag des Finanz- oder Mündel im Auftrag des Verteidigungsministeriums

Nun kann man es sich als potentielles Polit-Mündel nicht immer aussuchen, wie und mit welchen Methoden die Entmündigungs- und Vernichtungsmaschinerie arbeitet:

Grundvoraussetzung ist allerdings, dass man es sich entweder durch allzu ehrliche journalistische Artikel oder durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft mit dem zuständigen „Entmündigungs-Ministerium“ verscherzt: 

Das Verteidigungsministerium wählt bei allzu gefährlichen Personen (die zu viel wissen und noch dazu früher mal im Bundesparteivorstand der Grünen waren) also lieber gleich die Psycho-Gulag-Methode: Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und vermeintlicher Hilfe wird die zu entmündigende Person in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie gebracht. Dort wird via Ferngutachten (manchmal sogar in den Weihnachtsferien) eine Diagnose von einem Psychiater an das Bezirksgericht geschickt. Der Psychiater hat das Polit-Mündel nie gesehen. Das Mündel wird eingesperrt, jeder Fluchtversuch ist zwecklos und das im angeblichen freien "Rechtsstaat" Österreich. Normalerweise kann man in einem österreichischen Krankenhaus nicht gegen seinen Willen festgehalten werden, man kann via Unterschrift auf eigene Verantwortung das Krankenhaus verlassen und die medizinische Hilfe verweigern - das ist die offizielle Rechtslage. Um einen solchen REVERS zu verhindern, muss man aber die Person entmündigen. Offizielle Begründung: Selbstfürsorgedefizit und Selbstgefährdung laut Anhalte- und Unterbringungsgesetz! 

Die Entmündigungsmethode und Zermürbungstaktik bei Personen, die im Auftrag von Finanzministerium, Bundesrechenzentrum und Buchhaltungsagentur des Bundes entmündigt werden sollen, ist da schon etwas diffiziler.
Für das Treiben in den finanziellen Ruin und in die Entmündigung wird die monatelange Zermürbungstaktik via Inkasso-Büros und erfundener Zahlungsforderungen, das Zumüllen durch (teilweise oft frei erfundene) Zahlungsforderungen und Rechnungsbeträgen, die die Ursprungsforderungen bis zum 10-fachen der URSPRUNGSSCHULD übersteigen, verwendet.

Die Inkasso-Büros sind telefonisch nicht erreichbar, eine Ratenvereinbarung ist unmöglich. Gleichzeitig ist das AMS angehalten, dem potentiellen Mündel ja keine adäquate Beschäftigung zu vermitteln, da es ja sonst noch vielleicht ein pfändbares Einkommen hätte und die Entmündigung verhindert werden könnte. 

Im Falle des Mündels aus dem Bundesrechenzentrum endete diese finanzielle Zermürbungs-Taktik (mit Ziel der vollständigen Entrechtung und Entmündigung)  in einem Zahlungsbefehl beim Bezirksgericht Wien-Liesing über eine nicht berechtigte Forderung von T-Mobile-Austria GmbH (Handyrechnung). Die zu entmündigende Person erhob REKURS gegen den gerichtlichen Zahlungsbefehl und bei der 1. Tagsatzung am 28. November 2008 leitete die Richterin das Sachwalterschaftsverfahren wegen einer nicht bezahlten erfundenen Rechnung von T-Mobile Austria über Eur 660,-- gegen die ehemalige SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum ein!
Ein Fehler war wohl auch, dass die zu entmündigende SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum es schaffte, für den Nationalrat (Christenpartei) im September 2008 zu kandidieren. Sie half mit, die 2600 Unterschriften für eine Kandidatur österreichweit zu sammeln. UUFFF....solche Fehler sollte man besser nicht machen, da kommt man/frau ins Visier gewisser Kreise, die einen ohnehin schon mittels demütigender, menschenverachtender Vorladungen beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (Wien) vernichten wollen. 

Exkurs: T-Mobile verzichtete kurz nach Errichtung der einstweiligen Sachwalterschaft am Bezirksgericht Wien-Liesing auf die Forderung. Der Sachwalter reagierte auf Forderungen und Schreiben des Inkasso-Büros EOS Öid nicht, die Inkasso-Büros mussten Mahnläufe, Zahlungserinnerungen wieder an das Mündel schicken, dessen Konto aber vom Sachwalter gesperrt war. Der Teufelskreis, die Zermürbungstaktik, die vollständige finanzielle und gesellschaftliche Vernichtung war gelungen – und nur deswegen, weil die ehemalige Angestellte des Bundesrechenzentrums (SAP-Beraterin der Bundesministerien und Obersten Organe) eine Anzeige wegen mysteriöser Todesfälle und EDV-Buchungen bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattete.

Nun fragt man sich schon, warum in Österreich nicht bezahlte Rechnungen oder vielmehr das Nicht-Bezahlen von ungerechtfertigten Forderungen gleich in einer Entmündigung/Sachwalterschaft enden:

Im psychiatrischen Gutachten lautet die Begründung für die Entmündigung dann so: Die Realitätswahrnehmung (der zu Entmündigenden ehemaligen SAP-Beraterin für den Bundeshaushalt) ist verzerrt und besteht bei der Betroffenen nur punktuell die Möglichkeit Gedanken, Erlebnisse aus der Vergangenheit zu relativieren. Die Urteils-, Kritik- und Einsichtsfähigkeit der Betroffenen nur punktuell die Möglichkeit Gedanken, Erlebnisse aus der Vergangenheit zu relativieren. Die Urteils-, Kritik- und Einsichtsfähigkeit der Betroffenen sind herabgesetzt. Es finden sich deutliche querulative Eigenschaften, ein verstärktes Gerechtigkeitsgefühl, magisches Denken und paranoide Erlebnisverarbeitung.

Aus gutachterlicher Sicht ist Frau Magister H. durch die seelische Erkrankung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt und NICHT OHNE GEFAHR EINES NACHTEILS fähig ist, ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten. Wie aus ihren Äußerungen und schriftlichen Zusammenstellungen zu entnehmen ist, fehlt ihr die Fähigkeit einen Plan für die Schuldentilgung zu bilden, kann sie zwischen EINKOMMEN und AUSGABEN keinen ausreichenden Bezug herstellen und KEINE PRIORITÄTEN bilden. Es besteht krankheitsbedingt ein deutlich querulatives Verhalten, so dass ihr die Einsichtsfähigkeit für Notwendigkeiten fehlt. Frau Mag. H. ist nicht fähig, ohne Hilfe die Schulden zu tilgen und einen Weg aus ihrer finanziellen Misere zu finden. Ende ZitatPsycho-Gulag-Gutachten von Dr. Herbert K. am 30. April 2009. Auftragsgutachten im Auftrag von Finanzministerium und Bundesrechenzentrum Wien (mit bestellter elf Jahre rückwirkender Geschäftsunfähigkeit)


BRZ Dienstvertrag Polit-Mündel August 2001 

Postskriptum: Aus dem Lebenslauf des Finanzministeriums-Mündel ist ersichtlich, dass die Betroffene seit 1989 laufend Ausbildungen und Studienlehrgänge im Bereich Rechnungswesen, Bilanzbuchhaltung, SAP, BWL-Software und Netzwerktechnik absolvierte. Ansonsten hätte sie wohl kaum eine Anstellung im Projekt „Rechnungswesen und Personalmanagement des Bundes auf SAP“ erhalten. Der Gutachter bescheinigt ihr aber Realitätsverlust, sodass er sie auf die Stufe eines schwer behinderten psychisch kranken Menschen stellen muss, der maximal Sonderschulausbildung hat.

Mag. Hoedl Zertifikat SAP-Ausbildung Kursleiterin: Sandra Velasquez-de Fuchs 
Normalerweise ist es in Österreich eigentlich die umgekehrte Gepflogenheit: Man entmündigt die Leute zuerst, dreht sie dann heim und lässt sie dann hochleben. So ist es schon vielen berühmten österreichischen Komponisten der vergangenen Jahrhunderte ergangen.

Im gegenständlichen Fall des Finanzverwaltungs-Mündels aus Wien war es aber UMGEKEHRT: Einerseits fristlos entlassen und andererseits den 1. Preis bei BRZ-Contest erhalten: Gibts das nur in Österreich? Und: Wäre dieser Sachverhalt nicht doch einen neuen blog wert, nämlich mit dem Titel: ENTMÜNDIGUNG auf Österreichisch?


Siehe dazu auch: "Fair game" 1967 auf Österreichisch! 




Sonntag, 14. Juli 2013

ORF Bürgeranwalt und der institutionalisierte sowie subventionierte Sachwalterschaftsmissbrauch

Der institutionalisierte Sachwalterschaftsmissbrauch

Blog 14 Juli 2013

Am Samstag, den 6. Juli 2013 widmete sich die ORF-Sendung BÜRGERANWALT ausführlich dem Thema Sachwalterschaft.

Unter der Führung von Bürgeranwalt Dr.jur. Peter Resetarits diskutierten

Dr. Georg Kathrein, Sektion Zivilrecht BM für Justiz
Dr. Oliver Scheiber, Bezirksgericht Wien-Meidling
Christine Schopf, Mündeltochter und Autorin von „Damit kein Gras darüber wächst“
Germana Zuleger, Mündeltochter
Dr.phil. Gertrude Brinek, Volksanwältin Justiz

Am Anfang gab es einen Kurzfilm über das traurige Schicksal der Mutter von Christine Schopf. Der Sachwalter, ein Wiener Rechtsanwalt, hat Gebühren für einen Kleingartenverein verrechnet. Das Bezirksgericht hat das genehmigt, obwohl das Mündel keinen Kleingartenverein hatte. Frau Schopf musste ihrer Mutter ca. 300 Euro monatlich von ihrem Lehrer-Gehalt geben, ansonsten die Mutter wohl kaum das Notwendigste für Lebensmittel und Hygiene kaufen hätte können. In mehr als vier Jahren Sachwalterschaft kam der Sachwalter nur DREI MAL zu Besuch. Auch zum 80. Geburtstag gratulierte der Sachwalter nicht. Warum: Er sei für „emotionale Belange“ nicht zuständig, teilte er in einem Schreiben an das Bezirksgericht mit. Im Sommer 2012 fand der Leidensweg der Frau Schmöll ein Ende. Über das Honorar des Sachwalters ist nichts bekannt. Auf Anregung der Tochter regte der Sachwalter dann doch noch einen Besuchsdienst an. Die Pflege organisierte er kaum. Die Tochter versuchte – illegal – immer wieder Kontakt mit dem Sachwalter aufzunehmen, welchen dieser anfangs verweigerte, weil er ja nicht verpflichtet ist, mit den Mündel-Angehörigen Kontakt zu pflegen.

Diskussion: Die Mündeltochter Christine Schopf warf zu Recht ein, dass ein bettlägeriges Mündel keinen Rekurs schreiben kann, die Angehörigen aber keinen Rekurs gegen einen Beschluss eines Bezirksgerichts schreiben dürfen, weil sie ja laut Außerstreitgesetz nicht einmal das RECHT auf AKTENEINSICHT haben. Die Mutter der Diskutantin Germana ZULEGER wäre von einem Krankenhaus nicht weiterbehandelt worden (Magensonde), wenn das Krankenhaus (sic!!!) nicht einen Antrag auf Sachwalterschaft für die Mutter gestellt hätte. Auch dürfen die drei Töchter nicht gemeinsam die Sachwalterschaft für die Mutter übernehmen, obwohl die finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Mutter bereits vor 15 Jahren mit den Töchtern geregelt wurden.

Um ein positives Beispiel für Sachwalterschaftsmissbrauch dem interessierten österreichischen Publikum vorzuführen, brachte der ORF dann einen Beitrag über eine 33-jährige Wiener Sozialarbeiterin, die ein Büro für Sachwalterschaft führt und seit ZEHN JAHREN Sachwalterin ist: Eine ganz junge Karriere, sie war somit bereits mit 23 Jahren Sachwalterin. Besonders traurig: Zu ihrer Klientel gehören vor allem die Gehörlosen (und – Innen) und psychisch Kranken (und – Innen).

UNFASSBAR.

Aber alles der Reihe nach.

Valerie Clarke, geboren am 19. August 1979,besucht eine psychisch kranke Frau in Wien. Auf dem Balkon steht ein Wäscheständer mit frisch gewaschener Wäsche. Das psychisch kranke Mündel ist angehalten, nur Positives über die Sachwalterin Valerie Clarke zu berichten. So arbeitet der ORF halt. Man filmt hinein in unaufgeräumte Mündelwohnungen, so wie seinerzeit schon bei der Hofratswitwe Elisabeth H. Ihr Mann war schließlich in der Restitutionskommission und Jurist in der Finanzlandesdirektion Wien, NÖ, Burgenland. Da hat man mehrere Rechnungen offen – wie überhaupt „man“ mit Österreich und der älteren Generation mehrere Rechnungen offen zu haben scheint.

„Valerie Clarke muss die Delogierung der Frau verhindern.“ So wird es dargestellt.
Valerie Clarke ist überhaupt eine sehr außergewöhnliche Frau. Allein der Name ist rühmlich. Schließlich hieß der NATO-Oberkommandierende des Belgrad-Bombardements von 1999 (mit Atombomben bzw. angereichertem URAN) auch Clark, aber Wesley Clark(e). Der britische Nato-Oberkommandierende sagte über ihn wörtlich, er sei der Teufel persönlich und wollte einen dritten Weltkrieg am Balkan auslösen.

Aber zurück zu Valerie Clarke. Sie ist im August 1979 geboren, also 33 Jahre alt. Seit 10 Jahren ist sie Sachwalterin. Sie hat sozusagen eine „frühe“ Karriere als Sachwalterin begonnen, im Auftrag von wem wohl?

Valerie Clarke ist diplomierte Sachwalterin, sorry Sozialarbeiterin und betreibt mit den Mündelgeldern ein Büro in Wien-Hernals. Sie hat laut eigenen Aussagen nur 50 Mündel (hauptsächlich Gehörlose und psychisch Kranke) und bekommt dafür 450 Euro.
Das heißt im Klartext nach Adam Riese: Frau „DAS“ Clarke kann sich mit 22.500 Euro PRO JAHR
Zwei Sozialarbeiterinnen
Gehörlosen-BetreuerInnen 
Eine Sekretärin
Juristen (vermutlich im freien Dienstvertrag)
Und ein BÜRO MIT MEHREREN Zimmern

in Wien Hernals (Kalvarienberggasse) leisten.


Brutto-Gehalt eines Sozialarbeiters im Durchschnitt: ca. 2500 Euro. Der Dienstgebergesamtaufwand pro Monat beträgt 3295 Euro.

Gesamtaufwand des Dienstgebers für eine Sozialarbeiterin mit Fachhochschul- oder Akademieabschluss (einen Anfänger, eine Anfängerin von der Fachhochschule wird man wohl für die gehörlosen und psychisch kranken auszubeutenden Mündel auch nicht nehmen können): zwischen 46.130 Euro und 46.500 Euro PRO JAHR für EINE SOZIALARBEITERIN!!!! US-Abgaben für das Projekt CA sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die Büro-Mieten für den 17. Bezirk (Kalvarienberggasse) sind der Initiative gegen SW-Missbrauch nicht bekannt.


Bekommt Frau „Diplomsozialarbeiterin“ und Jung-Talent im Bereich Sachwalterschaft Valerie Clarke etwa illegal Förderungen der Gemeinde Wien bzw. des Bundesministeriums für Justiz? Oder verdient sie als gerichtlich beeidete Gehörlosen-Dolmetscherin so viel Geld, dass sie es in ihr Privatbüro für Förderung von SW-Missbrauch verwenden kann. Für alle genannten gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Warum bringt der ORF-Bürgeranwalt ausgerechnet ein solch dubioses Projekt als Paradebeispiel für positive Formen der Entmündigungsmaschinerie und Sachwalterschaftsprojekte in Österreich? Wer soll hier provoziert werden? 
Das sind Fragen über Fragen, z.B. auch müssen alle Gehörlosen, alle körperlich Behinderten entmündigt werden? Muss auch die gehörlose grüne Nationalratsabgeordnete Helena Jarmer (DIE GRÜNEN) für die Jahre ihrer Abgeordnetenschaft RÜCKWIRKEND ENTMÜNDIGT werden, sodass all ihre Unterschriften in Parlamentsausschüssen ungültig sind und sogar ihre Kandidatur für den Nationalrat ungültig ist? Dürfen (gehörlose oder psychisch kranke) Mündel überhaupt für Nationalrat, Landtag, Gemeinderat etc. kandidieren??? Fragen über Fragen. Wählen dürfen sie ja seit 1987 wieder, sie sind ja Stimmvieh.


Ist sie keine Konkurrenz zu den Vereinen für Sachwalterschaft? Warum erlaubt das BM für Justiz einer jungen Sozialarbeiterin ein Mündel-Büro zu führen, in Konkurrenz zu den amtlichen Sachwalter, Rechtsanwälten und von BMJ geförderten Vereinen, ausgerechnet in verdächtiger Nähe zum Bezirksgericht Wien-Hernals, wo viele Fälle von Sachwalterschaftsmissbrauch aufliegen, z.B. der Fall der Hofratswitwe Elisabeth H.? Entspricht so ein Nobel-Büro einer jungen Sozialarbeiterin für Sachwalterschaft (50 Mündel) mit Kosten an die 150.000 bis 180.00 Euro pro Jahr den österreichischen Rechtsvorschriften in bezug auf Sachwalterschaft? Wer vermittelt die Gehörlosen und Psychisch Kranken, etwa gar wieder das Bezirksgericht Wien-Hernals? 

Warum getraut sich der ORF im Rahmen einer Sendung, wo der Sektionschef aus dem Justizministerium auftritt auch so ein dubioses Mündel-Ausnehmungsprojekt zu präsentieren? ES IST EINFACH UNFASSBAR, wie menschenverachtend hier auf dem Rücken von behinderten, hilflosen Menschen agiert wird. Das ist der Antichrist in Reinkultur (= persönliche Bemerkung)! Es gilt natürlich auch hier wieder die Unschuldsvermutung! 


Zu meinem Team zählen zwei Sozialarbeiter, zwei gebärdensprachkompetente Persönliche Assistenten, eine Juristin, eine Psychologin, eine Neurologin und eine Bürokraft. 
Wir freuen uns derzeit auch sehr über unsere acht gebärdensprachkompetenten Praktikantinnen. 

Mein Team ist spezialisiert auf komplizierte, herausfordernde Betreuungen. Einige MItarbeiterInnen sprechen Gebärdensprache oder andere Fremdsprachen wie Englisch, Türkisch, Kurdisch oder
Jugoslawisch. Ende Zitat

Kommentar: Sollen jetzt etwa auch alle muslimischen Türkinnen und BosnierInnen entmündigt werden? Ist das ein Teil des CA-Projekts?

Das führt uns zurück zu den Argumenten des Sektionschefs Dr. Kathrein warum gerade in den Großstädten RECHTSANWÄLTE UND NOTARE unumgänglich als Sachwalter sind?

Warum? Was ist das offizielle Argument?

Das offizielle Argument ist, dass der Verein für Sachwalterschaft (Vertretungsnetz), der mehrere geförderte und mit DiplomsozialarbeiterInnen bestückte Entmündigungs-Büros in ganz Österreich betreibt, ÜBERLASTET SEI.

www.vsp.at

WIEN: Sachwalterschaft

WILHELMSTRASSE 43, 1120 Wien, T 01/813 59 86 - 0 (für die Bezirke 10, 12, 23)
PFEIFFERGASSE 4/Stg. D/1/1, 1150 Wien, T 01/892 26 42 (für die Bezirke 13, 14, 15, 21).
Dieses Büro ist ab 19. März 2012 besetzt.
Ihr Kontakt für die Bezirke 10, 12, 13, 14, 15, 21, 23: Mag. Thomas Stidl, thomas.stidl(at)sachwalter.at
ZIEGELOFENGASSE 33/2/5, 1050 Wien, T 01/586 08 95 (für die Bezirke 1, 3, 4, 5, 6, 11)
TABORSTRASSE 46a/6, 1020 Wien, T 01/216 60 11 (für die Bezirke 2, 20, 22)
TEINFALTSTRASSE 1/2. Stock, 1010 Wien, T 01/535 16 11 (für die Bezirke 7, 8, 9, 16, 17, 18, 19)
Ihr Kontakt für die Bezirke 1–9, 11, 16–19, 20, 22:Mag. Monika Rott, monika.rott(at)sachwalter.at

Exkurs: Besonders leid tun uns von der Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch die Gehörlosen und die psychisch Kranken, die um ein paar Euros zu Frau Valerie Clarke betteln gehen müssen, z.B. jetzt im Sommer, um ins Bad gehen zu können. Sie ("Die Sachwalterin") wird wahrscheinlich auch die höchste Pflegegeld-Stufe beantragt haben, sonst kann sie kaum so ein aufwändiges SW-Missbrauchs-Büro finanzieren. So häufen sich auf Mündels-Gehörlosen-Kontos wieder die Tausender mit gutem Zinssatz durch Vermittlung der Amis. Gehörlose Menschen sind oft hochintelligent und haben in der Sonderschule sicher lesen und schreiben gelernt. Daher haben sie auch das Recht, in ihre Mündelkonten Einsicht zu nehmen. Auch ein guter Bankbetreuer kann sich um ihre Angelegenheiten kümmern, da braucht es keine US-Betreuungs-Expositur für Mündel und MündelInnen. Es besteht übrigens auch der Verdacht nach § 148 und § 149 STGB Österreich, bis zu einer Verurteilung gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Das führt verschiedene Polit-Mündel (-Innen) in den Erinnerungen zurück in das Jahr 2008, genau in den Dezember 2008. Die neue österreichische Bundes-Regierung war gerade angelobt.

Im Auftrag des Finanzministeriums wurde eine ehemalige SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum (Bundeshaushalt auf SAP) am Bezirksgericht Wien-Liesing entmündigt. UND SIEHE DA: PRO FORMA musste das Mündel von der Entmündigungsrichterin Romana W. noch am 19. Dezember 2008 (drei Tage vor dem Heiligen Abend) beim Verein für Sachwalterschaft (Vertretungsnetz) vorgeführt werden. Am selben Tag ist übrigens eine Journalistin im Auftrag des BM für Landesverteidigung und Sport in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie des Kaiser-Franz-Joseph-Spitals Wien eingeliefert worden.

Die „Sozialarbeiterin“ Susanne Schlager (VSP Wilhelmstraße) hatte sehr viel Zeit für jene SAP-Beraterin, die im Auftrag des Finanzministeriums kurz nach Angelobung der neuen Bundesregierung, entmündigt werden sollte. Sie beschimpfte das NEO-POLITMÜNDEL am Telefon, weil dieses sich mit dem Leiter des Vereins für Sachwalterschaft Dr. Schlaffer per E-Mail in Verbindung setzte. WIE KANN EIN POLIT-MÜNDEL ES WAGEN, an die Entmündigungs-Maschinerie und Mündel-Abzocker-Partie auch nur ein E-Mail zu schreiben? Dürfen Mündels E-Mails schreiben oder ist das auch in der Entmündigungs-Republik verboten???? Müssen wir alle ausgehungert und für immer vernichtet werden? Sind wir ÖsterreicherInnen auf ewig schuldig und daher zu VERNICHTENDE und AUSZUBEUTENDE???????

Für die Journalistin, die im Auftrag des Verteidigungsministeriums in der Psychiatrie angeschnallt wurde, gab es sogar am 2. Januar 2009 ein Ferngutachten, gefaxt vom Wintersportort am Arlberg. Der zuständige Psychiater Dr. Kurt Meszaros nahm sich nicht die Zeit, beim Mündel im Kaiser-Franz-Josef-Spital in Wien, in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie, auch nur „vorbeizuschauen“.

Am 8. Dezember 2008 – also sechs Tage nach ihrer Angelobung – flog übrigens die frischgebackene Infrastrukturministerin Doris Bures mit ihrer gesamten Entourage (inkl. Tochter und deren Anhang) auf STAATSKOSTEN von NEW YORK nach Wien, BUSINESS CLASS, GOVERNMENT CLASS versteht sich.
HC Strache, FPÖ-Chef, flog mit Freundin auf den billigsten Plätzen im selben Flieger. Das berichtete ein Magna-Ingenieur in der Sauna in Oberlaa. Er ärgerte sich sehr, dass die Infrastrukturministerin so prasst auf Staatskosten.

Jörg Haider, der BZÖ-Chef, der bei den Wahlen im September 2008 immerhin ELF PROZENT der Wählergunst erhielt, war schon drei Monate tot. Nur er hätte eine weitere große Koalition zwischen ÖVP und SPÖ verhindern können. Strache nicht, er lässt sich sogar für billige New-York-Plätze kaufen. Es gilt die unverschuldete, unvermutete, grässlich und gänzlich unverkaufte und unbedarfte UNSCHULDSVERMUTUNG und UNSCHULDSVERÄPPELUNG!

O FELIX AUSTRIA, dass Du nicht so wie Belgrad Atombomben abgekommen hast, weil unsere PolitikerInnen so megagut schleimen können.
Dank auch an Mark K. (Operation Oluja, a jetzt am 5.8. ist wieder Feiertag und Gedenktag) und Rene-Gert P. (Operation Vernaderungsverhinderung)!

Links: 
http://de.wikipedia.org/wiki/Helene_Jarmer
http://de.wikipedia.org/wiki/Gottes_vergessene_Kinder: Gottes vergessene Kinder (USA; 1986): ein sehr berührender Film über eine gehörlose Schülerin, die sich in ihren Lehrer (William Hurt) verliebt!
Persönlicher Kommentar: Immer wenn der Lehrer Bach hört, müssen die ZuseherInnen weinen, weil die Gehörlose Titelheldin diese schöne Musik NICHT HÖREN KANN! 




Sonntag, 9. Juni 2013

Wenn der Sachwalter die Eigenheim-Versicherung nicht bezahlt

Wenn der Sachwalter die Eigenheim-Versicherung nicht bezahlt

Sachwalterschaftsmissbrauch am Bezirksgericht Wien-Hietzing 

Jane Bürgermeister an das Bezirksgericht Wien-Hietzing - aus einem Rekurs betreff Kurator-Bestellung Verlassenschaft und Entmündigung von Dr. Matthias Bürgermeister 

Sachwalter Mag. H. war verpflichtet, eine Eigenheim-Versicherung für die Liegenschaft, 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, während der gesamten Zeit des Verlassenschaftsverfahrens aufrechtzuhalten, so dass Gefahren wie Feuer, Küchenbrand, Wasserrohrbruch oder Sturmschaden, Sturm und Haftpflicht abgedeckt gewesen wären.

Aber das Haus 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, mit einem Wert von mindestens 500.000 Euro war von 11.11. 2009 bis 12.04.2010 nicht versichert!

Einem Schreiben von Uniqua mit Datum 11.11.09 ist zu entnehmen, dass Sachwalter Mag. H. von der unzulässigen KÜNDIGUNG der Eigenheim-Versicherung für die Nästlbergergasse ungefähr zwei Wochen nach dem Tod meines Vaters wusste.

Der Sachwalter Mag. H. hat von dem Risiko einer aufgelösten Eigenheimversicherung ebenso wissen müssen wie die Richterin am Bezirksgericht Wien-Hietzing.

Ich – Jane Bürgermeister – bewirkte die Wiederherstellung der Versicherung am 12. März 2010, als ich davon zum ersten Mal vom Sachwalter erfuhr.

Der Sachwalter und „Rechtsanwalt“ Mag. H. teilte mir mündlich im Rahmen meiner Erbantrittserklärung mit, dass die Versicherung gekündigt gewesen war. Er beauftrage mich, die Versicherung wieder herzustellen.

Ich habe das getan in einem Telefonat mit Frau Heinemann in der zuständigen Abteilung in UNIQUA wie Emails belegen.
Vier Monate lang über den Winter – von November 2009 bis März 2010 – als dem Haus schwere Schäden durch Schneedruck und Sturm drohten, war das Haus nicht versichert. Die Bezahlung des Schadens aus eigener Tasche hätte zum finanziellen Ruin führen können.

Der Sachwalter Mag. H. ist dazu verpflichtet, eine unzulässig durchgeführte Kündigung als solche wahrzunehmen und sofort rückgängig zu machen, das heißt, in dem Moment, als er den Brief von UNIQUA vom 11.11.2009 erhalten hatte. Die Richterin Lauer ist außerdem dazu verpflichtet, ausreichende Kontrolle der Leistung von Sachwalter Mag. H. auszuüben, um so Fehler (in der Sachwalterschaftsführung) zu erkennen und zu korrigieren.

Außerdem hat Sachwalter Mag. H. die Verpflichtung, uns (den Angehörigen des Mündels) ausreichende und akkurate Information zu geben. Der Sachwalter (und die Richterin) hätten uns, den Erben, mitteilen müssen und zwar auch schriftlich, dass das Haus nicht versichert war und uns über die Unzulässigkeit der Kündigung von einem meiner Brüder informieren müssen, wenn sie ja selbst nicht in der Lage waren, die Versicherung wieder herzustellen.

Selbst dann, als Sachwalter Mag. H. mir über die wahren Tatsachen über die Versicherung im März 2010 berichtete, hat er mir falsche Information darüber gegeben, wie die Versicherung wiederherzustellen gewesen wäre.

Der Sachwalter beauftragte mich sofort, für eine neue Versicherung zu sorgen. Er überreichte mir einen Brief von UNIQUA mit dem Namen von Herrn Walter Schmidsberger.

Er sagte mir, wenn das Haus nicht sofort wieder versichert wurde, würde der Fall zurück an das Gericht überreichen und er deutete auf die Möglichkeit einer ZWANGSVERSTEIGERUNG durch das Gericht.

Am 11. März (2010) rief ich Herrn Schmidsberger von UNIQUA an. Wir besprachen den Fall. Ich erklärte ihm, dass es nicht um das Kaufen einer neuen Versicherung ging, sondern um das Rückgängig-Machen einer unzulässigen Kündigung einer bestehenden Versicherung.

Herr Schmidsberger fragte in der Rechtsabteilung nach, erkannte, dass ich Recht hatte und setzte mich in Verbindung mit einer Frau Heinemann. Sie hat die unzulässig von einem meiner Brüder gekündigte Versicherung sofort reaktiviert und rückwirkend gemacht.

In einem E-Mail – Datum 12. März 2010 – informierte ich Sachwalter Mag. H., dass ich die Versicherung reaktiviert habe. Nach einem Anruf von mir hat Frau Heinemann (UNIQUA) die Versicherung wieder reaktiviert und rückwirkend gültig gemacht.

  1. B. Die neue Versicherung
Die neue Versicherung (Rate)für das Haus 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, war am 1.Juli 2010 fällig.

Die Akteneinsicht am 28. Juni 2010 erlaubte es mir zu erkennen, dass Sachwalter Mag. H. NICHTS unternommen hatte, die neue Versicherung rechtzeitig zu bezahlen oder uns rechtzeitig von der NOTWENDIGKEIT, die Versicherung zu bezahlen, mitzuteilen.

Ein Beleg beweist, dass ich – Jane Bürgermeister – die neue Versicherung am 29. Juni 2010 in bar bezahlt habe – und zwar sofort, nachdem ich feststellte, dass Sachwalter Mag. H. und die Richterin Lauer wieder ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Eigenheim-Versicherung nicht nachgekommen waren.

Hätte Sachwalter Mag. H. keine Mittel dafür gehabt, die neue Versicherung zu bezahlen, wäre es seine Pflicht gewesen, die Erben darüber rechtzeitig zu informieren und uns (die Erben) darauf aufmerksam zu machen, dass wir die neue Versicherung unbedingt rechtzeitig bezahlen müssen.

Die Behauptung von Mag. Lauer, die den Gerichtsbeschluss vom 23. Juni 2010 begründen soll, dass ich und meine Brüder über die Aufnahme der neuen Versicherung zerstritten waren, ist schlichtweg falsch. Wir hatten gar keine Gespräche oder E-Mail-Kommunikation über die neue Versicherung geführt, weil wir darüber nicht informiert waren.

Mag. Lauer (Richterin Bezirksgericht Wien-Hietzing) hat also nichts unternommen, um diesen drohenden Schaden abzuwenden. Ihr Beschluss vom 23.6.2010 zeigt, dass die Richterin Lauer wusste, dass die neue Versicherungsprämie von 396 Euro dringend zu bezahlen gewesen wäre.

Statt ihren Verpflichtungen nachzukommen und die bestehenden Mittel auf dem Konto des verstorbenen Vaters dafür zu nutzen oder uns darüber zu informieren, beschränkte sich Mag. Lauer darauf, uns als Erben inkorrekterweise als UNFÄHIG in ihrem Beschluss darzustellen.

Ein Streit unter Erben – selbst, wenn wir uns gestritten hätten – entlässt sie nicht aus der Pflicht, für die neue Versicherung zu sorgen.

Ich – Jane Bürgermeister – habe sofort selbst im Alleingang gehandelt, als ich den drohenden Schaden verstand und die neue Versicherungsprämie umgehend in bar bezahlt, so dass das Haus lückenlos versichert war! Ich habe meinen Brüdern das auch sofort mitgeteilt!

Ende Zitat, Schreiben von Jane Bürgermeister an Bezirksgericht Wien-Hietzing, Eingangsstempel BG Wien-Hietzing 9. Juli 2010

Kommentar: Wie auch im Falle der Frau Elisabeth H. (Hausbesitzerin in Wien-Hernals und Hofratswitwe nach einem Hofrat der Finanzlandesdirektion, der auch Mitglied der Restitutionskommission war) wird hier im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch ein KONFLIKT zwischen Erben und Geschwistern, Eltern und Kindern künstlich hochgespielt, um dem Gericht die Gelegenheit zu geben, einen scheinbar OBJEKTIVEN SACHWALTER und RECHTSANWALT zu bestellen.

In Wirklichkeit scheint aber das Ziel zu sein, unbequeme Bürger und Bürgerinnen und ihre Familien im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch in den FINANZIELLEN RUIN zu treiben. Jane Bürgermeister hatte einen Skandal rund um die Pharma-Industrie aufgedeckt. So wurde sie zum Ziel und Freiwild gewisser Lobbyisten im Bereich der Pharma- und Chemiekonzerne.
Es gilt: Bring sie in die Klapse oder in den Knast, ruiniere sie gesellschaftlich und finanziell, treibe sie aus dem Land. Es ist in der Tat erschütternd, zu welch willfährigen Gehilfen Österreichs Bezirksgerichte im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch geworden sind.

Diese Maxime (Klapse, finanzieller Ruin) galt auch für jene SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum, die im Auftrag eines Sektionschefs aus dem Finanzministerium und Abteilungsleiter des Bundesrechenzentrums (ihre ehemaliger Vorgesetzter) für elf Jahre rückwirkend entmündigt werden sollte. Der Sachwalter hat keine Prämien für Haushaltsversicherungen bezahlt. Im September 2012 hatte das BMF-Polit-Mündel einen Wasserrohrbruch in ihrer Wohnung mit schweren Schäden im Bereich Abstellraum und Bibliothek. Zum Glück zahlte die Versicherung der Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd den Schaden im Bereich MALERARBEITEN. Den Schaden im Bereich Bücherregale, wertvolle Bücher und sonstige Einrichtungsgegenstände bezahlte die Haushaltsversicherung DONAU AG nicht! Warum? Der Sachwalter hatte es verabsäumt, die Prämien der Haushaltsversicherung seit Beginn der Sachwalterschaft durch Beschluss vom 7. Januar 2009 (BG Wien-Liesing) zu bezahlen.

Außerdem erhielt das BMF/BRZ-Mündel im September 2012 eine Mahnung (mit Androhung von gerichtlichem Exekutionstitel) des Amtes für Jugend und Familie. Die Alimentations-Forderung lautete: 975 Euro! Der Sachwalter Dr. Martin W. aus Wien-Landstraße hatte sich geweigert, Alimente zu bezahlen mit der wörtlichen Begründung: „Wenn mich niemand zu einer Zahlung auffordert, dann bezahle ich auch nicht“.

Durch unzählige Bittbriefe des ehemaligen Polit-Mündels an die MA 11 (Jugendwohlfahrt Wien) und deren Leiter Mag. Köhler konnte der Exekutionstitel abgewehrt werden.

CONCLUSIO: Sachwalter von Polit-Mündeln und Auftragsmündeln (im Bereich Großkonzerne: Jane Bürgermeister hat sich mit der Pharmaindustrie angelegt, man rächt sich durch die Entmündigung des Vaters und treibt die Familie so in den Ruin) haben offensichtlich den Auftrag, Mündel, ihre Angehörigen und Erben mit allen Mitteln in den finanziellen Ruin zu treiben: Nicht bezahlte Haushalts- und Eigenheimsversicherungs-Prämien bieten die beste Gelegenheit, Suppressive Persons, Personen, die sich mit Konzernen angelegt haben, finanziell zu ruinieren und ihnen die Existenzgrundlage zu nehmen!
Es gilt leider nicht mehr die Unschuldsvermutung! Der Schaden ist gigantisch.

HOCHWASSER Österreich 2013: Eigenheim- und Haushaltsversicherungen bieten eine Katastrophenhilfe-Grunddeckung. Das ist in der Polizze ausgewiesen. Bei Überschwemmungen sind laut UNIQUA bei ab Juli 2009 abgeschlossenen Haushaltsversicherungs-VERTRÄGEN Gebäudeschäden und Aufräumarbeiten bis zu 16.000 Euro gedeckt.
Beim AUTO gehen Hochwasser-Schäden in die Kasko-Versicherung. Die Kasko-Versicherung ersetzt aber nur den ZEITWERT des Fahrzeugs.

Die Zeitungen berichten: Für die Höhe der Schäden reicht die Versicherung oft nicht aus! Die Banken (sic!!!) bieten für Hochwasseropfer jetzt Sonderkonditionen für Finanzierungen.

Soll etwa ganz Österreich oder halb Österreich in den Ruin getrieben werden? Wer steckt dahinter?


Montag, 3. Juni 2013

Mehr Rechte für Mündels Angehörige und -Innen?



Rechtspanorama Presse 27. Mai 2013

Sachwalterschaft: Mehr Rechte für Angehörige

Auskünfte: Verwandte von Besachwalterten haben kein Recht auf genaue Informationen. Die Volksanwaltschaft sieht darin ein Problem. Richter und Anwälte betonen aber, dass es auch um den Schutz der Betroffenen gehen. Philipp Aichinger


Wien. Was die Sachwalterin genau macht, erfahre man als Angehörige nicht, kritisiert die Frau. Die Anwältin gebe keine Auskunft, auch der zuständige Richter helfe nicht. Dabei habe die Sachwalterin die alte Frau nur drei Mal im Jahr besucht, obwohl sie dies laut Gesetz zumindest einmal im Monat tun müsse:

Kommentar: § 141 Außerstreitverfahren stellt sicher, dass die Angehörigen (also auch die nächsten Angehörigen) keinerlei Einsicht in den Pflegschaftsakt haben.

Eigentlich wollte die Frau selbst die Sachwalterschaft für die in Wien lebende alte Mutter übernehmen, nachdem Geld verschwunden war. Aber weil auch der Bruder die Sachwalterschaft wollte, setzte der Richter eine Anwältin für diese Funktion ein. Doch diese kümmere sich überhaupt nicht darum, dass die Pflege der Mutter funktioniere, klagt die Tochter.

Kommentar: Ob die Pflege für das Mündel funktioniert ist sekundär, wenn nicht gar gleichgültig. Wichtig ist, dass sich das Mündelvermögen stetig erhöht, um auch das Sachwalter-Rechtsanwalt-Honorar zu erhöhen.

Die Beschwerde ist kein Einzelfall: Bei der Volksanwaltschaft gehen viele ähnliche Vorwürfe ein. „Die Stellung der Angehörigen ist ein massives Problem“, sagt Volksanwältin Gertrude B. Denn diese hätte laut Gesetz KEIN RECHT zu erfahren, was der Sachwalter unternimmt.

Kommentar: OGH-Zitat Jusguide.at: Akteneinsicht im Außerstreitverfahren und § 141 AußStrG – Antrag der „erblichen“ Tochter auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt im Umfang der vom Sachwalter für den Zeitraum seiner Tätigkeit gelegten Rechnungen
Der Erbe des Betroffenen hat nach der maßgeblichen Rechtsnorm des § 219 Abs 1 ZPO iVm § 22 AußStrG, dem § 141 AußStrG nicht entgegen steht, ein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft; als „erbliche“ Tochter des verstorbenen Betroffenen ist die Antragstellerin aber weder notwendigerweise dessen Universalsukzessorin (Erbin), noch vertritt sie die Verlassenschaft Ende Zitat

Eine weitere an die Volksanwaltschaft herangetragene Beschwerde ist, dass der Sachwalter das Geld des Betroffenen nicht verwendet, um ihm (ihr) ein schönes Leben zu ermöglichen. Tatsächlich könnte ein Sachwalter weniger verdienen, wenn das Vermögen seines Klienten schmilzt.

Kommentar: Natürlich ist es nicht im Interesse des Sachwalters, dass dem Mündel ein gutes Leben ermöglicht wird oder gar medizinische Hilfe gewährt wird! Warum? Je mehr Geld auf den Mündelkonten gehortet wird, desto höher ist das Honorar des Sachwalters, auch wenn laut ABGB (§ 268 bis 277)  der Sachwalter für das Wohl des Mündels verantwortlich erscheint.

Sachwalter erhalten jährlich nämlich zusätzlich ZWEI PROZENT DES VERMÖGENS des Klienten, solang dieses über 10.000 Euro hinausgeht. Als Grundverdienst bekommen Sachwalter fünf Prozent der Einkünfte ihres Klienten (also etwa der Pension).

Kommentar: In der Realität ist es weit mehr als zwei Prozent des Mündelvermögens. Wenn das Bezirksgericht die eingeforderte Pflegschaftsrechnung der Höhe nach verweigert, kümmert sich der Sachwalter/die Sachwalterin bisweilen überhaupt nicht mehr um die Angelegenheiten des Mündels und verweigert jeglichen Kontakt mit dem Mündel. Vor den Sachwalter-Rechtsanwalts-Kanzleien in Wien spielen sich unglaubliche Szenen ab, weil Sachwalter jegliches Gespräch und jeglichen Kontakt  mit Mündel und Angehörigen VERWEIGERN.

Das Gericht kann diesen Prozentsatz auf bis zu zehn erhöhen, wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet. Kritik an Sachwaltern gibt es laut Volksanwaltschaft meist dann, wenn berufsmäßige Parteienvertreter – also Anwälte oder Notare – das Amt ausüben. „Bei Vereinen gibt es so gut wie keine Beschwerden, weil da die sozialpädagogische Kompetenz dazukommt“, sagt Volksanwältin B.

Kommentar: „Wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet“ heißt mitunter, wenn er/sie Aktengutachten und Ferngutachten erstellt und im Auftrag von Bundesministerien Journalisten, SAP-Berater, MitarbeiterInnen der Bundes- und Landesverwaltung rückwirkend geschäftsunfähig erklären lässt (durch willfährige GutachterInnen) und jegliche Eingabe des Mündels bei Gericht als wörtlich „Ausdruck der Mündel-Krankheit“ bezeichnet.

„Viele Anwaltskanzleien betreuen Sachwalterschaften ganz professionell“, entgegnet die Grazer „Rechtsanwältin“ Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner, die für den „Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)“ das Thema bearbeitet. Man nehme zwar jede Kritik ernst. Aber wenn etwa eine besachwalterte Person behaupte, dass sie nie vom Anwalt betreut werde, müsse das auch nicht stimmen. Zumal es ja um Personen gehe, die nicht dispositionsfähig seien.

Kommentar: Es dürfte sich noch nicht bis Graz und in die steirische „Provinz“  herum gesprochen haben, dass man in Wien mitunter Kritik von Polit-Mündeln schon ernst zu nehmen beginnt, weil ja das ganze Justizsystem durch Massenentmündigungen(zu Gunsten von Rechtsanwaltskanzleien)  und Polit-Sachwalterschaften zu wanken beginnt.

Auch Beschwerden von Angehörigen seien genau unter die Lupe zu nehmen, meint Prasthofer-Wagner. So könnten EIGENINTERESSEN dahinter stecken. Sprich: Die Angehörigen hätten gern etwas vom Vermögen. Die Anwältevertretung verweist in einer Stellungnahme zudem darauf, dass viele Anwälte gar kein Geld für Sachwalterleistungen erhalten und selbst Auslagen nicht ersetzt bekommen, weil der Betroffene wenig oder keine Einkünfte hat.

Kommentar: An Bezirksgerichten ist es durchaus üblich, Angehörige gegeneinander auszuspielen bzw. verzweifelten Witwen nach Todesfällen in der Familie einzureden, sie bekommen einen kostenlosen Anwalt für das Verlassenschaftsverfahren, in Wirklichkeit bekommen sie aber einen Sachwalter, der sie um ein Teil des Erbes und der Pension bringt.

Bis zu fünf Sachwalterschaften muss jeder Anwalt übernehmen. Gleichzeitig dürfen Anwälte seit einer Novelle 2009 aber auch wieder mehr als 25 Sachwalterschaften, wenn das Gericht sie dafür für geeignet hält.

Kommentar: Im Rahmen des Budgetbegleitgesetz vom Juni 2009 wurde die Massenentmündigung ganz unauffällig wieder erlaubt. Das hat den Vorteil, dass es z.B. in Wien-Innere Stadt Rechtsanwaltskanzleien bis zu 1000 Sachwalterschaften zu verwalten haben und sich keine Existenzsorgen zu machen brauchen.

Sachwalter voreilig bestellt

Ob man einen Anwalt oder einen Verein als Sachwalter erhält, hängt stark vom Zufall ab. Vier vom Justizministerium unterstützte Vereine gibt es zur Betreuung, doch die Kapazitäten seien beschränkt, berichtet Franziska Tuppa, Vize-Fachbereichsleiterin für Sachwalterschaft beim Verein Vertretungs-Netz. Wobei eine Sachwalterschaft nicht immer nötig wäre, meint Tuppa; „Sachwalterschaften werden von den Gerichten doch relativ leicht ausgesprochen“, erzählt sie.

Kommentar: Dass es zu wenig SozialarbeiterInnen für Sachwalterschaften gibt, ist eine billige Ausrede der Sachwalterschaftslobby! In Wirklichkeit haben diplomierte SozialarbeiterInnen mit Spezialausbildung viel mehr Kompetenz in der Mündelbetreuung, mitunter sind sie sogar bereit, auch mehr als ein Mal im Jahr mit dem Mündel persönlich Kontakt aufzunehmen. Außerdem haben SozialarbeiterInnen nicht so viele Möglichkeiten, sich des Mündelvermögens zu bemächtigen.

Abhilfe kann ein sogenanntes „Clear-ing“ schaffen. Dabei schaut der Verein zusammen mit dem Betroffenen und den Angehörigen, ob es nicht Alternativen zur Sachwalterschaft gibt und wie viel Unterstützung der Betroffene eigentlich braucht. Das CLEAR-ING findet momentan aber nur statt, wenn es das Gericht anordnet. „Die Frage ist, ob das Clearing vor Bestellung eines Sachwalters nicht obligatorisch sein sollte“, meint Franziska Tuppa.

Kommentar: Wenn es um „Clearing“ für Polit-Sachwalterschaften geht, ist der Verein VSP Wien sogar einen Tag vor Weihnachten zur Stelle! Auch Aktengutachten werden sogar in den Weihnachtsferien vom Arlberg per Eilboten geliefert. Ansonsten heißt es im Feiertags-verwöhnten Österreich immer: VOR WEIHNACHTEN GEHT GOR NIX MEHR!

Auch Brinek wünscht sich Änderungen: So müsse man Angehörige besser unterstützen. Denn ein Fremder wird nur dann als Sachwalter beauftragt, wenn sich die Verwandten nicht auf einen von ihnen einigen, der die Aufgabe übernimmt. Allerdings trauen sich immer weniger Angehörige zu, diese Aufgabe zeitlich zu schaffen. Damit die Probleme Älterer besser behandelt werden, fordert Brinek zudem die Einführung einer „Alterswohlfahrt“, die sich ähnlich wie die Jugendwohlfahrt um das Wohlergehen der Betroffenen kümmert. Auch der Rechtsanwaltskammertag betont, dass eine stärkere Sozialfürsorge nötig ist.

Kommentar: Wenn man/frau weiß, wie die „Jugendwohlfahrt“ in Österreich arbeitet, kann diese Aussage der Volksanwältin B. wohl nur als gefährliche Drohung verstanden werden. Die armen Mündel!

Geld für Kirche ärgert Verwandte

Über eine Sachwalterschaft entscheiden Richter. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Familienrichter, warnt vor einer Schwarz-Weiß-Malerei: So sei es unfair zu behaupten, dass Anwälte schlechtere Sachwalter seien. Vereine hätten es einfacher, weil sie viel weniger Klienten betreuen. Und viele Anwälte, die Sachwalterschaften übernehmen, seien sozial sehr engagiert und würden nur wenig verdienen.

Kommentar: Woher die Familienrichterin weiß, dass es „sozial engagierte“ Rechtsanwälte gibt, ist völlig unklar. Was meint sie außerdem mit „sozial engagiert“? Findet sie es sozial engagiert, dass Sachwalter im Rahmen von Massensachwalterschaften Mündel delogieren, aushungern lassen und medizinische Hilfe verweigern – oft mit Todesfolge?

Auch eine Ausweitung der Auskunftsrechte für Angehörige sieht Täubel-Weinreich kritisch. „Oft sind Angehörige untereinander zerstritten“, betont sie. Und nicht selten wolle der Besachwalterte selbst nicht, dass die Angehörigen alles über ihn erfahren, sagt Täubel-Weinreich. „Die sind ja eh nur hinter meinem Geld her“, würden Besachwalterte etwa über Angehörige sagen. Und manche Angehörige würden bei Gericht bereits dann Sachwalterschaften für ältere Menschen verlangen, wenn diese viel Geld der (SC-) Kirche spenden.

Kommentar: Das Zerstrittensein der Angehörigen wird vom Gericht mitunter instrumentalisiert. Vorher sind also die Angehörigen hinter dem Geld her, dann die Sachwalterschaftslobby. So wird das Demenz-Mündel zum doppelten Opfer.

Was aber vielleicht bei Anwälten und Gerichten zu kurz komme, sei das Einfühlungsvermögen gegenüber Angehörigen, meint die Richterin. So solle man Auskünfte nie einfach verweigern, sondern erklären, warum man aus Datenschutzgründen nicht das Vermögen des Besachwalterten offenlegen dürfe.


Kommentar: Datenschutz: Das Wort Datenschutz wird hier im Rahmen der grenzenlosen VERHÖHNUNG der Missbrauchsopfer verwendet. Natürlich wollen Sachwalter vor allem deswegen den Angehörigen keine Akteneinsicht gewähren, um ihre Fehler und Machenschaften zu verbergen. Es gilt hier natürlich die Unschuldsvermutung im Einzelfall. Aber § 141 Außerstreitgesetz fördert in der Tat den Sachwalterschaftsmissbrauch.

Das Justizministerium erklärt unterdessen, dass Sachwalterschaften in Österreich selten ausgesprochen werden, proportional gesehen nur halb so oft wie in Deutschland. Zudem betreibe man das Projekt „Family Group Conference“ voran. Dieses ziele darauf ab, Unterstützerkreise für Betroffene zu bilden, um Sachwalterschaften zu vermeiden.

Kommentar: Im Oktober 2009 berichtet PROFIL über eine Aussage des ehemaligen Patienten- und Pflege-Ombudsmann Dr. Werner Vogt: In vergleichbaren Einrichtungen in der Schweiz sei oft nur eine Person entmündigt, während in Österreich 80 Prozent der alten Menschen entmündigt sind. Kurz danach wurde der Pflegeombudsmann von der Gemeinde Wien aus dem Dienst entlassen.

Conclusio: Mittlerweile gibt es schon so viele Sachwalterschafts-Missbrauchsopfer in Österreich, dass sich die Medien- und Justizsprecher immer bessere Ausreden einfallen lassen müssen, damit ihnen noch irgendjemand glaubt. Immerhin befinden wir uns 2013 in einem Super-Wahljahr und da muss sogar am Wahltag (3.3.2013) ein Ex-Mündel für die Volksanwaltschaft herhalten, um über seinen/ihren Leidensweg zu berichten.
Früher pflegte die Volksanwaltschaft Wien vorgefertigte Schreiben als Standardantwort an Mündel zu verschicken mit folgendem Wortlaut:
WIR DÜRFEN UNS IN LAUFENDE GERICHTSVERFAHREN NICHT EINMISCHEN, DIE VOLKSANWALTSCHAFT ist nicht zuständig für Sachwalterschaften (Sachwalterschaftsverfahren nach § 268ff ABGB)  und deren Missbrauch.


IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!

OGH Wien: Über seinen Körper dürfte man nur höchstpersönlich entscheiden



Presse 27. Mai 2013 – Rechtspanorama

Sachwalter darf Leichnam nicht der Medizin schenken

OGH-URTEIL 1 Ob 222/12x

Urteil: Über seinen Körper dürfe man nur höchstpersönlich entscheiden, sagt der Oberste Gerichtshof

Wien/Aich: Auch wenn ein Sachwalter zu Lebzeiten die Entscheidungen für seine Klienten übernimmt, so hat er kein Recht, über die sterblichen Überreste zu verfügen. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Die Kinder des kranken Mannes hatten dem Sachwalter erklärt, dass der Vater seinen Körper der Medizin vermachen wolle. Der Sachwalter beantragte daher beim Pflegschaftsgericht die Genehmigung der „Körperspende“ an die Medizinische Universität Wien.

Zudem wolle der Sachwalter der Uni 450 Euro für die Kosten, die durch die Körperspende entstehen, überweisen. Allerdings hatte das Pflegepersonal des betroffenen Mannes niemals vernommen, dass dieser seinen Körper der Medizin zur Verfügung stellen wolle. Selbst in Zeiten, als der Mann noch zu Äußerungen in der Lage gewesen wäre, habe er nie derartige Worte artikuliert, wurde betont.

Das Bezirksgericht Floridsdorf verwehrte die Körperspende: Da bereits ein Testament über Vermögen nur gültig sei, wenn es vom Verstorbenen persönlich bewilligt wurde, müsse dies umso mehr gelten, wenn es „um den Körper selbst“ gehe.

Höchstpersönliche Rechte (wie Geschlechtsakt, essen, trinken, Klo gehen, Recht auf den eigenen Stoffwechsel und Recht auf die eigenen Ausscheidungen) dürften nie an einen Sachwalter übertragen werden.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sah das ähnlich: Selbst wenn der Mann einst tatsächlich die Körperspende gewünscht haben sollte, so habe er dies nie schriftlich dokumentiert. Der Sachwalter könne diese Einwilligung nun (nach dem Tod des Mündels) nicht ersetzen.

Auch Ehe und Scheidung (in Vertretung des Mündels) verboten

Der OGH (1 Ob 222/12x) erinnerte daran, dass Sachwalter auch andere höchstpersönliche Akte nicht für ihre Klienten vornehmen dürfen. Dasselbe gelte für eine Körperspende.

Kommentar:
Aus dieser OGH-Entscheidung zum Thema Sachwalterschaft ergeben sich folgende Fragen:

  1. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin stellvertretend den Geschlechtsakt für das Mündel vornehmen, natürlich ist der gleichgeschlechtliche und gegengeschlechtliche AKT gemeint.
  2. Darf oder muss der Sachwalter/ die Sachwalterin stellvertretend für das Mündel auch den Klogang vornehmen oder hat das Mündel das Recht auf seine/ihre höchstpersönlichen Ausscheidungen?
  3. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin pornographische und künstlerische Darstellungen stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  4. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin auch öffentliche pornographische Darstellungen wie im Falle von Hermes Phettberg (Wien, September 2012) stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  5. Muss der Sachwalter einwilligen, wenn das Mündel öffentlich missbraucht wird, damit auch ein Teil des Missbrauch-Honorars vom Sachwalter einkassiert werden darf?
  6. Ist die Maxime Mach mehr Geld dem Mündelwohl in allen Fällen unterzuordnen?
  7. Darf der Sachwalter, wenn das Mündel aufgrund von Verweigerung von medizinischer Hilfe stirbt, einen Teil der Verlassenschaft als Belohnung für sich beanspruchen?
  8. Was ist sonst noch unter höchstpersönlichen Mündel-Akten zu verstehen, etwa gar eine Geschlechtsumwandlung, eine Verpartnerung, ein Kirchenaustritt uvm?  Gibt es hier „Erkenntnisse“ und Entscheidungen der höchstgerichtlichen Stellen in der Republik Österreich?  
  9. Darf der Sachwalter eine Abtreibung an Mündels Statt vornehmen? 
  10. Hat der Sachwalter/die Sachwalterin a priori die Obsorge für eventuell zu gebärende Kinder oder besitzt er/sie die Leih(gebär) mutter de iure? 

IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!

Dienstag, 28. Mai 2013

Entmündigt im Auftrag des Staates: Das psychiatrische Gutachten Teil 2

Im Auftrag: Sachverständigen-Gutachten aus dem Bereich der Neurologie und Psychiatrie, erstellt für das Bezirksgericht Wien-Liesing im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen und Bundesrechenzentrums Wien - Teil 2 Anamnese-Erläuterung und Gutachten (April 2009) 
Anamnestisch hat die Betroffene seit 2005 immer wieder Rechnungen nicht bezahlt (eigentlich 2007 fingierte T-Mobile-Rechnung) im subjektiven Bewusstsein, dass Leistungen nicht oder nicht adäquat erbracht wurden. Seit etwa Ende 2003 beschäftigte sich Frau Mag. H. mit „Aufdeckungen“ von Verschwörungen und Infiltrationen bzw. Unterwanderungen von Institutionen durch Scientology, indem sie Vorkommnisse als Aktionen, Manipulationen von Scientology interpretierte. 
Sie beschäftige den Bundesnachrichtendienst mit Mitteilungen und schrieb eine Vielzahl von E-Mails. Ihre Aktivitäten im Internet führten schließlich auch zu Diskussionen im Internet über ihre Person (Denunzierung und schwerste Verletzung der Persönlichkeitsrechte bezeichnet der Gutachter im Auftrag des BMF als "Diskussionen über meine Person"). In deutlicher Ambivalenz setzt Frau Mag. H. ihre querulativen Handlungen fort, trotzdem sie sich zunehmend beobachtet, verfolgt, bedroht und vergiftet fühlte. Durch religiöses Tun versuchte sie sich gegen die Bedrohungen „zu schützen“. 

Die Betroffene ist bei der Befundaufnahme nur wenig strukturiert. 
Diagnostisch ergibt sich aus dem klinischen Bild bei der Befundaufnahme, den anamnestischen Angaben und den schriftlichen Äußerungen der Betroffenen wie sie sich im Akt befinden, dass ein Mischbild einer schizoaffektiven Störung vorliegt (ICD 10 F 25.2).
Es bestehen derzeit paranoide Gedankeninhalte sowie manische und depressive Symptome. Die Betroffene ist therapiefrei (weil der einstweilige Sachwalter Dr. W. keine finanziellen Mitteln für Psychotherapie zur Verfügung stellt – Anmerkung der Redaktion). 
Durch die affektiven Beeinträchtigungen, die Denkstörungen, insbesondere paranoide Erlebnisverarbeitung, ist Frau Mag. H. seelisch von Krankheitswert beeinträchtigt. Sie hat offensichtlich im Zuge der schizoaffektiven Störung durch die Zerfahrenheit der Gedanken, die Getriebenheit und das Querulieren (Aufdecken von Verschwörungen) die Wahnideen (bildet sich ein, dass sie als SAP-Beraterin für die Ministerien und Obersten Organe in einem Dienstverhältnis war) und emotionale beei-trächtigungen (gemeint ist wohl BEEINTRÄCHTIGUNGEN – Anmerkung der Redaktion) den ÜBERBLICK ÜBER IHRE ALLTAGSGESCHÄFTE verloren, teilweise auch Zahlungsverpflichtungen durch wahnhaftes Verarbeiten nicht wahrgenommen. 


Aus gutachterlicher Sicht ist Frau Mag. H. durch die seelische Erkrankung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt und nicht ohne Gefahr eines Nachteils fähig, ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten. 

Wie aus ihren Äußerungen und schriftlichen Zusammenstellungen zu entnehmen ist, fehlt ihr die Fähigkeit einen Plan zur Schuldentilgung zu bilden, kann sie zwischen Einkommen und Ausgaben keinen ausreichenden Bezug herstellen (weil sie für Bundeshaushaltsverrechnung tätig war, Anmerkung der Redaktion) und keine Prioritäten bilden. 
Anmerkung: Frau Mag. H. war früher die Einnahmen-Ausgabenrechnung der Republik Österreich bzw. deren elektronische Verarbeitung durch die BWL-Software SAP mit zuständig. Projekt HV-SAP, Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP-Systemen. 

Fortsetzung psychiatrisches Gutachten:
Es besteht krankheitsbedingt ein deutlich querulatives Verhalten, so dass ihr die Einsichtsfähigkeit für Notwendigkeiten fehlt. Frau Mag. H. ist nicht fähig, ohne Hilfe die (fingierten) Schulden zu tilgen und einen Weg aus der ihrer finanziellen Misere zu finden.

Aufgrund ihrer seelischen Beeinträchtigung ist sie in ihren Stimmungen, Affekten, dem Antrieb und im Denken instabil und ist sie deshalb nicht ausreichend fähig, Aufträge, Vollmachten oder Ermächtigungen durchzuführen, da ständig die Gefahr besteht, dass sie infolge von Misstrauen, paranoider Erlebnisverarbeitung (Anmerkung der Redaktion: Sie bildet sich ein, dass sie von Scientologen verfolgt wird) oder schwankender seelischer Befindlichkeit keine Kontinuität zu einer längeren Kooperation aufbringt. 
Die Betroffene benötigt auch einen Sachwalter zur Vertretung von Ämtern, Gerichten, Behörden und Sozialversicherungen und privaten Vertragspartnern. 


Frau Mag. H. steht derzeit in keiner psychiatrischen oder psychopharmakologischen Behandlung. Aus gutachterlicher Sicht ist dringend zu empfehlen, dass sich die Betroffene einer fachärztlichen (medikamentösen) Therapie unterzieht, davon ist eine Stabilisierung von Affekten und Strukturierung der Gedanken zu erwarten. 
Die Betroffene ist durch die Problematik ihrer sozialen Absicherung im Wahrnehmungshorizont eingeengt, ist jedoch vorstellbar, dass sie durch die Bestellung eines Sachwalters eine seelische Entlastung erhält, die es ihr auch ermöglicht, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen (die ihr der Sachwalter in weiterer Folge wie auch jede andere medizinische Unterstützung verweigern sollte). 

Aus gutachterlicher Sicht ist die Betroffene fähig in medizinischen Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils zu handeln. 
Die Betroffene ist fähig ihren Aufenthaltsort ohne Gefahr eines Nachteils zu bestimmen. Sie zeigt keine Tendenzen ihren Wohnort verändern zu wollen. 
Wenn Frau Mag. H. ein Testament errichten möchte, wird empfohlen, dass sie vor Gericht oder Notar testiert. Anmerkung der Redaktion: Damit die Fälschungen im BRZ durchgeführt werden können und allfällige Unterlagen in Bezug auf Beweise Bundeshaushaltsverrechnung und Todesfälle von Beamten in BMF/BRZ vernichtet werden können. Aus dem Vermögen der Betroffenen ist für den Sachwalter allerdings nicht viel zu holen, wie sich später herausstellen sollte.  
Die Betroffene ist in einem seelisch beeinträchtigten Zustand. Es ist ihr möglich und zumutbar an einer Tagsatzung zur Erläuterung des schriftlichen Sachverständigengutachtens im Sachwalterschaftsverfahren teilzunehmen. 
Generell wird die Prozess- und Verhandlungsfähigkeit der Betroffenen als eingeschränkt beurteilt.
Anmerkung der Redaktion: Durch dieses Auftragsgutachten (im Auftrag des BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum Geschäftsführung) ist sicher gestellt, dass alle Anzeigen in Bezug auf Veruntreuung von Steuermillionen der Republik Österreich und SAP-Manipulationen im Bundesrechenzentrum unter der Prämisse stehen, dass eine Wahnsinnige mit Wahrnehmungsstörungen an keinem Gerichtsprozess teilnehmen kann und somit Anzeigen generell von der Staatsanwaltschaft Wien ohne Begründung zurück gelegt werden können. 

Fortsetzung psychiatrisches Gutachten: 
Unter der Voraussetzung einer fachärztlichen medikamentösen Behandlung ist mit einer Stabilisierung, insgesamt mit einer Besserung des Zustandes zu rechnen. Unter kontinuierlichen therapeutischen Bedingungen, kann auch eine Wiederherstellung stattfinden, so dass die Betroffene wieder alle ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils besorgen kann. 
Dr. Herbert K. 
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Mödling, 27. April 2009 Ende Zitat aus dem Psychiatrischen Gutachten vom 27. April 2009

KOMMENTAR zum Gutachten im Auftrag von Finanzministerium und Bundesrechenzentrum:
Das Bezirksgericht Liesing führt im Entmündigungsakt einen Aktenvermerk vom 29. April 2009, wonach laut einem handschriftlichen Vermerk der Pflegschaftsrichterin Mag. Romana Wieser der Gutachter Dr. Kögler gebeten wird, die Geschäftsunfähigkeit der Patientin elf Jahre rückwirkend zu diagnostizieren, vor allem aber für
Herbst 1998: Obsorgeverfahren (Gerichtsakt im Bundesrechenzentrum gespeichert)
Mai 2005: Tod eines Betriebsrates im Bundesrechenzentrum
Februar/März 2007: Denunzierung auf www.peterpilz.at – Parlamentarischer U-Ausschuss Eurofighter-Beschaffungsvorgang.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen erklärt in seiner Rekursbeantwortung vom 5. September 2012, dass die elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit zu Gunsten der Pflegebefohlenen in Auftrag gegeben wurde, vor allem in Bezug auf Nicht-Zustandekommen von Verträgen.
BEACHTE: Das Telefonat zwischen der Richterin am Bezirksgericht Wien-Liesing und dem IT-Sektionschef aus dem BM für Finanzen fand offenbar laut Aktenvermerk am 29. April 2009 statt. Der Gutachter Kögler verfasste das Gutachten am 27. April 2009 – fünf Tage nach dem Ordinationstermin in Mödling. Laut Eingangsstempel ist das o.a. Gutachten am 30. April 2009 am Bezirksgericht Wien-Liesing eingelangt.
Ob der Gutachter Dr. Kögler das Gutachten auf Wunsch des IT-Sektionschefs aus dem Bundesministerium für Finanzen noch nachträglich änderte, ist aus der Aktenlage nicht klar ersichtlich. Es handelt sich zumindest um eine versuchte (und verbotene) Beeinflussung des Gutachters im Außerstreitverfahren.

Persönlicher Kommentar: Ebenso wie im Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurden Fakten verdreht und es ist aus dem Gutachten klar ersichtlich, dass es sich um ein Auftragsgutachten handelt, um eine Zeugin in Strafverfahren rund um die Manipulation der staatlichen SAP-Buchhaltungssysteme als unglaubwürdig und verrückt (Wahrnehmungsstörungen) sowie als Querulantin und Verschwörungstheoretikerin amtlich darzustellen bzw. für immer MUNDTOT zu machen. Die Prämisse lautet: MIT MÜNDELN VERHANDLEN WIR NICHT!

Anmerkung der Redaktion: In der von Januar 2009 bis August 2011 dauernden Sachwalterschaft verweigerte der Sachwalter jegliche medizinische Hilfe, vor allem auch die in diesem Auftrags-Gutachten geforderte Psycho-Therapie, um zwecks Erhöhung des Sachwalter-Honorars Vermögen anzuhäufen.  Alle Anzeigen der Betroffenen wurden vom Landesgericht für Strafsachen sowie von der Staatsanwaltschaft zur Förderung von Korruption Wien in den Papierkorb geworfen bzw. wie es sich für Mündel-Anzeigen gehört, als UNGÜLTIG betrachtet. Somit war der Zweck erreicht, dass eine Zeugin in Straftaten für immer mundtot gemacht werden sollte- mit Hilfe eines willfährigen Gutachters. 

Aktenvermerk BG Liesing 29. April 2009 
 

Entmündigt im Auftrag des Staates - Das psychiatrische Gutachten Teil 1

Psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten 
zwecks Entmündigung im Auftrag der Republik

Dr. K., Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, erstellt am 27. April 2009, eingelangt am Bezirksgericht Wien-Liesing am 30. April 2009:

Bei der Befundaufnahme besteht kein neuropathologisches Zustandsbild. 
Psychopathologisch finden sich bei der Betroffenen ein beschleunigter Gedankengang und ein beschleunigter Sprachfluss. Der Antrieb ist deutlich gesteigert. Die Stimmungslage ist dysphorisch (dysphorein, traurig sein) und parathym (affektive Inadäquatheit). 

In rascher Abfolge wechselt unmotivierte und unpassende Heiterkeit mit depressiven Reaktionen, die ebenfalls frei fluktuieren, ab. Der Antrieb ist gesteigert. Psychomotorisch ist sie unruhig. 
Die Realitätswahrnehmung ist verzerrt und besteht bei der Betroffenen nur punktuell die Möglichkeit, Gedanken, Erlebnisse aus der Vergangenheit zu relativieren (wie z.B. das Erlebnis einer Ermordung deren Zeugin sie wurde, Anmerkung der Redaktion). 

Die Urteils-, Kritik- und Einsichtsfähigkeit der Betroffenen sind herabgesetzt. Es finden sich deutliche querulative Eigenschaften (besonders beim Aufdecken von Skandalen), ein verstärktes Gerechtigkeitsgefühl (als schwere Krankheit), magisches Denken (bildet sich ein, sie habe im Bundesrechenzentrum in Wien gearbeitet) und paranoide Erlebnisverarbeitung (bezieht alles auf sich). 

Aus der Anamnese ergibt sich, dass die Betroffene im Jahre 1993 und 1996 in psychiatrischer Behandlung war. Nach Angaben der Betroffenen war der Behandlungsgrund eine schizoaffektive Psychose (eigentlich Schwangerschaftspsychose, Anmerkung der Redaktion). Nun machte sie eine Reihe von Ausbildungen und war dann zwischen 2001 und 2004 im Bundesdienst. Ab 1998 machte sie eine Reihe von Kursen und Ausbildungen und war dann im Bundesdienst.