Donnerstag, 30. Januar 2014

Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters: Psychische Krankheit, geistige Behinderung nicht aber histrionische Persönlichkeitsstörung

Um Verbesserungen im Bereich Sachwalterschaft in Österreich anzustreben und in Hinkunft die Entmündigung aus politischen Gründen zu vermeiden, durchforsten wir nun die OGH-Entscheidungen zum Thema Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht, Vereinssachwaltergesetz, Unterbringungsgesetz uvm.

Die oststeirische Juristin und ehrenamtliche Sachwalterin Desiree Schorn hat im LINDE Verlag ein Buch "Grundzüge des Sachwalterrechts" herausgegeben.

Im weiteren Verlauf werden wir aus ihrem Buch zitieren und dürfen uns bei Frau Schorn schon a priori herzlichst für die gute Zusammenfassung über das Sachwalterrecht bedanken!


Desiree Schorn: Sachwalterrecht


1.2.2. Psychische Erkrankung oder geistige Behinderung als Voraussetzung für die Bestellung eines Sachwalters

Die Begriffe der psychischen Krankheit und geistigen Behinderung sind mit medizinischen Krankheitsbegriffen nicht unbedingt ident, es muss daher im Einzelfall festgestellt werden, ob die Erfordernisse für eine Sachwalterbestellung gegeben sind. Zu den psychischen Erkrankungen zählen unter anderem Psychosen, Schizophrenie und Alzheimer-Demenz. Eine geistige Behinderung wird als eine unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit in Kombination mit einer gestörten oder eingeschränkten sozialen Anpassungsfähigkeit definiert. Leidet der Betroffene nur an einer histrionischen Persönlichkeitsstörung (übertriebenes Verlangen nach Aufmerksamkeit, übertriebene Emotionalität) ist das kein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer psychischen Störung (OGH Wien, 17.2.2011, 2 Ob 21/11v)

Wichtig ist aber, dass eine psychische Krankheit oder geistige Behinderung nur dann eine Sachwalterbestellung rechtfertigt, wenn der Betroffene durch diese Krankheit nicht fähig ist, seine eigenen Interessen wahrzunehmen (Selbstfürsorge-Defizit, Anmerkung der Redaktion).

Neurosen, Wahnvorstellungen (auch im religiösen Bereich, z.B. Auferstehungsglaube, Anmerkung der Redaktion) , Alkoholmissbrauch mit psychischem Krankheitswert oder krankheitsbedingte Spiel- und Verschwendungssucht gelten auch als psychische Krankheiten, sofern die selbstbestimmte Verhaltenssteuerung dadurch beeinträchtigt ist. Für Komapatienten, die sich in keiner Art äußern können, ist eine Sachwalterbestellung auch zulässig.

Kann eine Angelegenheit jedoch nur auf Grund eines körperlichen Mangels (Körperlähmung, Bettlägrigkeit) nicht gehörig besorgt werden, ist eine Sachwalterbestellung ausgeschlossen.



Querulanten

Ausdrücklich festgelegt ist in § 268 Abs 2 Satz 3 ABGB, dass für das Vorgehen gegen "Querulanten" (hört, hört), die Bestellung eines Sachwalters keine Option ist. Querulanten sind Personen mit einem übermäßig stark ausgeprägtem Rechtsempfinden, die bei Behörden oder bei Gericht ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen oder mit täglichen Beschwerdebriefen die Nachbarn terrorisieren. Gefährden diese sich vermögensrechtlich selbst zB durch kostenaufwendige, mutwillige oder aussichtslose Prozesse, kann die Voraussetzung für eine Sachwalterbestellung gegeben sein.

Unfähigkeit zur entsprechenden Besorgung der Angelegenheiten

Außerdem muss der Betroffene unfähig sein, die eigenen Angelegenheiten selbst besorgen zu können, oder selbstschädigend handeln (z.B. einer aussichtslosen Liebe nachlaufen, Anmerkung der Redaktion). Es muss die Gefahr bestehen, dass er einen Nachteil im Sinne eines Schadens an Gesundheit, Leben, Vermögen, Ehre oder Freiheit erleidet. Eine reine Fremdgefährdung kann hingegen NIE Gegenstand einer Sachwalterbestellung sein. Ende Zitat Schorn, Sachwalterrecht

Kommentar: Die Juristin Desiree Schorn geht in ihren Erläuterungen zu den Voraussetzungen betreff Sachwalterbestellung nicht darauf ein, ob z.B. eine angeborene oder erworbene Erblindung bzw. Gehörlosigkeit eine Sachwalterbestellung a priori begründet. Aus unserer Sicht ist es z.B. durchaus möglich, dass gehörlose Menschen kein Selbstfürsorge-Defizit haben, z.B. gut kochen können oder mit Geld verantwortungsvoll umgehen können.

Sonntag, 19. Januar 2014

Selbstfürsorgedefizit: Wege aus der Krise

Das sogenannte Selbstfürsorgedefizit wird von Gerichten und den von ihnen beauftragten psychiatrischen GutachterInnen als Hauptgrund für eine Entmündigung (Besachwalterung) bezeichnet.

Aus einem Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (Rekursbeantwortung betreff Sachwalterbestellung für eine ehemalige SAP-Beraterin aus dem Finanzministerium vom 18.9.2009):

"Durch die Zerfahrenheit ihrer Gedanken im Zuge der schizo-affektiven Störung, die Getriebenheit und das Querulieren (Aufdecken von Verschwörungen), die Wahnideen (sie bildet sich ein für ein Projekt der Bundeshaushaltsverrechnung der Republik Österreich gearbeitet zu haben) und emotionale(n) Beeinträchtigungen hat sie den Überblick über ihre Alltagsgeschäfte verloren und teilweise Zahlungsverpflichtungen nicht wahrgenommen. Sie ist derzeit nicht fähig ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten und ohne Hilfe einen Weg aus ihrer finanziellen Misere zu finden. Eine fachärztliche Therapie würde zu einer Verbesserung des Zustandes der Betroffenen führen und ist daher dringend zu empfehlen, sie erfolgt derzeit aber nicht." Ende Zitat Beschluss LG Zivilrechtssachen Wien, 18.9.2009 

Am Beginn des 21. Jahrhunderts blicken wir auf eine Fülle von Methoden der Seelenheilkunde ("Psychotherapien")  zurück, die teilweise in Wien im 20. Jahrhundert erfunden wurden.

Es ist daher nicht einzusehen, warum ausgerechnet nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Zuge von Massen-Sachwalterschaften vermögende Menschen, die unter Selbstfürsorge-Defizit und Wahnvorstellungen leiden, helfen können.

Aus einem Beschluss des Bezirksgerichts Wien-Favoriten:

"Die komplexe(n) Angelegenheiten wie die Angelegenheiten bei Behörden, Gerichten, Sozialversicherungsträgern, privaten Vertragspartnern, bei Rechtsgeschäften, die über Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen, sowie die Handhabung der Finanzen und Verwaltung des Vermögens, können von der Betroffenen nicht wahrgenommen werden. Der Realitätsbezug ist weiterhin als psychotisch verändert und die Kritikfähigkeit als herabgesetzt zu beurteilen. Eine KRANKHEITSEINSICHT ist sehr eingeschränkt gegeben. 
Die Betroffene neigt zur Dissimulation und Bagatellisierung der zur Aufnahme führenden Krankheitsgründe. Es besteht ein SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT, die Betroffene bedarf der Unterstützung durch andere Personen. Eine Besserung des Zustandsbildes ist unter Beibehaltung der psychiatrisch-psychopharmakologischen Behandlung zu erwarten, zeitlich jedoch nicht zu prognostizieren." Ende Zitat Beschluss BG Favoriten, Dezember 2011

Kommentar: Wenn Menschen durch psychische Erkrankungen in der Tat den Überblick über ihre Alltagsgeschäfte verloren haben, aus welchen Gründen auch immer, sollte man ihnen Geld für Psychotherapie zur Verfügung stellen und nicht durch SachwalterInnen enteignen und entrechten.

Im Anhang finden Sie eine Auswahl der in Österreich anerkannten Psychotherapie-Methoden. Die Gebiets-Krankenkasse zahlt 21, 60 Euro pro Stunde, im Durchschnitt verlangen die Therapeuten bis zu 80 Euro pro Stunde.

Leider sind die meisten Sachwalter und Sachwalterinnen nicht bereit, diesen Betrag trotz hohen Girokonto-Guthaben der Mündel für das Mündel zu bezahlen, da sie um ihre Pfründe insbesondere aber um eine Reduzierung ihres Honorars, das sich aus dem Mündelvermögen errechnet, fürchten.

In Österreich anerkannte Psychotherapie-Methoden (Quelle: www.psychotherapiepraxis.at) 

Wenn Sie sich bei einem(r) Psychotherapeuten(in) in Therapie begeben, der/die einer der folgenden Methoden angehört und darüber hinaus (wichtig!) auch in der beim Gesundheitsministerium geführten Therapeutenliste steht, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Teil Ihrer Kosten ersetzt - diese sind in Österreich vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen anerkannt:

SYSTEMISCHE FAMILIENTHERAPIE

Im Zentrum steht die Annahme, daß psychische Störungen nicht zusammenhanglos in Einzelpersonen, sondern in Systemen "verankert" sind, wie etwa Partnerschaften, Familien oder anderen Gemeinschaften - und daß diese auch zur Lösung genutzt werden können. Besondere Bedeutung erlangten u.a. die diversen kurzzeittherapeutischen Ansätze der SFT.

PERSONZENTRIERTE GESPRÄCHSTHERAPIE

Sie gleicht der unten beschriebenen klientenzentrierten Psychotherapie, die persönliche Begegnung zwischen Klient und Psychotherapeut wird jedoch stärker betont.

KLIENTENZENTRIERTE GESPRÄCHSTHERAPIE

Diese auch als Gesprächstherapie nach Carl Rogers bekannte Methode geht davon aus, dass jeder Mensch ein Potential zur Selbstverwirklichung hat. Die Therapie soll die Spaltung zwischen aktueller Erfahrung und Selbstkonzept aufheben.

INTEGRATIVE GESTALTTHERAPIE UND GESTALTTHEORETISCHE PSYCHOTHERAPIE

Die Gestalttherapie kombiniert Einflüsse aus der Gestaltpsychologie, der Psychoanalyse und der Körpertherapie. Zentrale Elemente sind das unmittelbare Erleben von Gefühlen und Erfahrungen und das Handeln - im Gegensatz zum bloßen Erzählen von Problemen. Sie geht auf Fritz PERLS zurück. 

PSYCHOANALYSE UND GRUPPENPSYCHOANALYSE

Sigmund Freud unterteilte das psychische Erleben in Unbewußtes, Vorbewußtes und Bewußtsein. Die Behandlung soll Einschränkungen im Erleben des Patienten durch das Bewußtmachen von Unbewußtem beheben. 

TRANSAKTIONSANALYTISCHE PSYCHOTHERAPIE (TRANSAKTIONSANALYSE)

Die von Eric Berne entwickelte Konzeption der sog. "Ich-Zustände" (Eltern-Ich, Erwachsenen-Ich und Kindheits-Ich) baut auf dem Ich-Konzept der Psychoanalyse Freuds auf und bildet gemeinsam mit der Idee der "4 Lebensansschauungen" ("Ich bin OK, du bist..") die Grundlage einer Transaktionsanalyse.

VERHALTENSTHERAPIE

Sie entstand in den 50er-Jahren aus dem lerntheoretischen Konzept, dass erlerntes Verhalten auch wieder verlernt werden kann. Ein wichtiger Begriff ist die "Verstärkung", also die Belohnung erwünschter Verhaltensweisen.

ANALYTISCHE PSYCHOLOGIE

In C.G. Jung's Analytischer Psychologie wird verglichen mit der Psychoanalyse der Individuationsprozeß besonders betont, die psychische Entfaltung durch Begegnung mit Archetypen und dem Selbst.

INDIVIDUALPSYCHOLOGIE

Die durch Alfred Adler begründete Individualpsychologie erklärte im Gegensatz zu Freud seelische Störungen (Psychoneurosen) nicht aus den Reaktionen auf verdrängte sexuelle Komplexe, sondern aus sog. Minderwertigkeitskomplexen bzw. übersteigertem Geltungstrieb infolge missglückter Anpassung an die Gemeinschaft.

KATATHYM-IMAGINATIVE PSYCHOTHERAPIE (KIP BZW. KATATHYMES BILDERLEBEN)

Der Patient wird in einem vertieften Entspannungszustand zum Tagträumen angeregt. Frühkindliche Erfahrungen sollen wiedererlebt und aktuelle Probleme durch imaginatives Erleben gelöst werden.

DYNAMISCHE GRUPPENPSYCHOTHERAPIE

Ziel ist die Verbesserung individueller Probleme durch die Erfahrung von Abgrenzung und Rollenbildung in der Gruppe. Der Gruppenleiter greift nur ein, wenn er involviert wird.

PSYCHODRAMA

Mithilfe der von Moreno entwickelten triadischen Aktionsmethode Psychodrama, Soziometrie und Gruppenpsychotherapie soll der Patient seine Beziehungen und Interaktionen kreativ und spontan gestalten lernen.

EXISTENZANALYSE (LOGOTHERAPIE)

Im Rahmen der Behandlung soll u.a. die Fähigkeit zur Selbstdistanzierung mobilisiert werden, Therapieziel ist das Auffinden konkreter Sinnmöglichkeiten in konkreten Lebenssituationen.

DASEINSANALYSE

Sie baut auf der Heidegger´schen Daseinsanalytik und der Psychoanalyse Freuds auf. Meist in derem klassischen Couchsetting fokussiert sie im verbalen Kommunikationsprozess die lebensgeschichtlichen Motivations- und Problemzusammenhänge und versucht neue Möglichkeiten durch den Blick auf vorhandene Ressourcen zu erhellen.

HYPNOTHERAPIE (HYPNOSE)

In einem Trancezustand sollen unbewusste Selbstheilungskräfte aktiviert werden - allerdings ohne den oft in Shows suggerierten "Willensverlust". 

AUTOGENES TRAINING

Der Begriff "autogen" (wörtlich "aus sich heraus entstehend") beschreibt, daß dabei die Förderung der inneren Entwicklung durch die Stärkung der seelischen und körperlichen Selbstheilungskräfte angestrebt wird. Mittels spezieller Übungen (unterschieden in Grund-, Mittel- und Oberstufe) wird ein Entspannungszustand erreicht, in dem bisher unbekannte, verborgene Anteile der Persönlichkeit entdeckt und entfaltet werden können sollen.

KONZENTRATIVE BEWEGUNGSTHERAPIE

Über bewusste Körperwahrnehmung im "Hier und Jetzt" werden gesunde Anteile und Störungen erlebbar, in ihrer Bedeutung verstehbar und damit der psychotherapeutischen Bearbeitung (z.B. über den Körperdialog, taktile Erfahrungen etc.) zugänglich.

Quelle: www.psychotherapiepraxis.at 



Samstag, 11. Januar 2014

Sachwalterschaftsmissbrauch in der Antike: Demosthenes´ Rede gegen Sachwalter Aphobos

Bereits in der Antike gab es Fälle, wo Mündel um ihr Vermögen betrogen wurden.
Der bekannteste Fall scheint wohl jener des berühmten griechischen Redners Demosthenes (384 bis 322 v.Chr.) zu sein.

Im Alter von 20 Jahren klagte Demosthenes seine Sachwalter und wurde dadurch ein berühmter Redner.

Dank sei Demosthenes für seinen Mut und seine Courage:


Mit sieben Jahren verlor Demosthenes seinen Vater, einen wohlhabenden Schwert- und Möbelfabrikanten gleichen Namens, der ihm einige Ergasterien mit 30 Sklaven hinterließ. Bis zu seiner Mündigkeit stand er unter Vormundschaft von drei durch den Vater testamentarisch bestimmten Verwandten, Aphobos, Demophon und Therippides, die in den Augen des Demosthenes das Vermögen schlecht verwalteten und große Teile verwirtschafteten. So war es seine Mutter Kleobule allein, die ihn mit Sorgfalt aufzog und für seine gründliche Ausbildung sorgte.
Das Erlebte mag ihn mit veranlasst haben, die Redekunst zu erlernen. Als seine Lehrer werden unterschiedliche Persönlichkeiten überliefert. Laut CiceroQuintilian und Hermippos ging er bei Platon in die Lehre.[1] Lukian zählt AristotelesTheophrast undXenokrates zu seinen Lehrern.[2] Allgemein sieht man nach Plutarch in Isaios, einen wohl auf Erbrecht spezialisierten Redner, den Lehrer des jungen Demosthenes.[3]
Seine schwächliche Stimme und Konstitution, die ihn zum Redner nicht prädestinierten und ihm den Spitznamen Βάταλος ("Weichling, Schwächling") einbrachten, überwand er durch ausdauerndes Training (etwa durch das Lesen langer Texte mit Kieselsteinen im Mund[4]) zumindest für vorbereitete Reden, behielt seine rednerische Schwäche hingegen in unvorbereiteten Reden.[5]
Im Alter von zwanzig Jahren klagte er die Verwalter seines Erbes wegen Veruntreuung an und erreichte die Verurteilung des einen Vormunds. In den beiden anderen Fällen kam es wohl zu einem Vergleich. Insgesamt konnte er nur einen Teil des verlorenen Erbes zurückgewinnen. Erhalten ist seine Rede Gegen Aphobos, die zahlreiche Details zu Wertschöpfung und Produktion attischer Ergasterien sowie zur Vermögensverwaltung des 4. Jahrhunderts v. Chr. liefert.Ende Zitat Wikipedia 









Divide et impera: Wie Mündel und Angehörige gegeneinander ausgespielt werden müssen und jegliche Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch im Keim erstickt werden soll

Wie Mündel und Ex-Mündel gegeneinander ausgespielt werden: Divide et impera

Divide et impera (lateinisch für teile und herrsche) ist eine Redewendung (im lateinischen Imperativ), welche bedeutet, man solle ein Volk oder eine Gruppierung in Untergruppen aufspalten, damit sie leichter zu beherrschen bzw. zu besiegen sei. Sie ist wahrscheinlich nicht antik, wenngleich die damit bezeichnete Strategie sehr alt ist und z. B. in der römischen Außenpolitik ohne Zweifel wiederzuerkennen ist. Ende Zitat Wikipedia

Das erfolgreiche Geschäftsmodell mit Massenentmündigungen von alten, reichen Leuten, aber auch kritischen Journalisten, ehemaligen Beamten, Mitwissern und Zeugen in Straftaten und Justiz-Querulanten scheint ja in Österreich zur Zeit ein bisschen in Gefahr.

Daher versucht man jede Selbsthilfegruppe, z.B. auf Facebook, im Keim zu ersticken.

Da werden Mündel gegeneinander ausgespielt, dass es nur so kracht.

Erfahrungsbericht: 

Magistria H. (entmündigt im Auftrag von BMF und BRZ - es gilt die Unschuldsvermutung) berichtet: 

Seit ich im März 2010 die Geschichte meiner Entmündigung im Internet in der erzählerischen ICH-Form mit Künstlernamen zu erzählen begann, gab es zu nächst positive Entwicklungen.

Der Sachwalter wollte die Sachwalterschaft für mich nicht mehr übernehmen. Warum?

Er wollte als ehrenwerter Wiener Rechtsanwalt nicht in den Dunstkreis von Millionen-Manipulationen rund um Österreichs SAP-Budget-Systeme kommen.

Also wurde die Sachwalterschaft mit allen inkludierten Demütigungen beendet. Die Folgen der Sachwalterschaft sind aber fatal:

  1. Lebenslängliche Kreditunwürdigkeit: „Bankentot“
  2. Stigmatisierung und Verleumdung im wirklichen Leben und auf Internet-Foren

Da wenden sich zum Beispiel scheinhalber Menschen, die Opfer von Sachwalterschaftsmissbrauch geworden sind, an mich um Hilfe.
Frei nach dem Prinzip „Tarnen und Täuschen“ sucht man Hilfe bei mir, nur um Näheres über mich zu erfahren. Vor allem aber werde ich in Bezug auf mein juristisches Wissen wie eine Zitrone ausgepresst und dann als leere Schale weggeworfen. Man könnte auch sagen: Ich werde instrumentalisiert und missbraucht.

Die „Agenten“ sind leider oft recht dumm, verfügen über sehr niedrige Schulausbildung und können nicht einmal einen Satz richtig schreiben, z.B. wird Pädagogik mit weichem B geschrieben oder Caritas mit K also KARIDAS……

Also mit solchen Agenten ist kein Staat zu machen. Auch beim Landesamt für Verfassungsschutz pflegt man ja Beileit mit hartem T zu schreiben, das ist mir seit einer Einvernahme im April 2006 bekannt. Siehe blog „Du sollst kein Beileit wünschen“.

Also das Prinzip ist immer das Gleiche: Die Leute jammern mich an (oft geht das Telefonat auf meine Kosten), bitten mich einen Rekurs an das Gericht zu schreiben (weil sie ja nicht einmal einen Satz richtig schreiben können), machen sich Hoffnung, dass, wenn ich ihren Fall (anonymisiert) auf meiner Website veröffentliche, dass es dadurch Druck aus der Öffentlichkeit gibt und drohen mir dann in weiterer Folge mit KLAGE (die sie sich ohnehin nicht leisten können), wenn ich ihren Namen oder Vornamen bzw. den Vornamen des entmündigten Angehörigen in irgendeiner Internet-Plattform erwähne.

Des Weiteren werde ich auf Facebook als „Boshafte Betschwester“ denunziert, gerade von einer die mich ebenfalls im Bereich Entmündigung im Auftrag der Bundesministerien (Politik) instrumentalisieren wollte und mir Geheimdaten über österreichische Abgeordnete (Die Grünen) zuspielte.

Was soll ich aber mit dieser Information machen, ohne gleich selbst in die Bredouille zu geraten?

Die Instrumentalisierung der Mündel und das gegenseitige Ausspielen der Mündel beim Thema Sachwalterschaftsmissbrauch

JEDER GEGEN JEDEN

Gerade jene Rechtsanwälte, die ein gutes Geschäft mit tausenden von Entmündigten Menschen machen, ohne sich wirklich um diese armen entrechteten Menschen kümmern zu können, fürchten jetzt um ihre Reputation.

Daher mischen auch sie gerne mit beim Denunzieren meiner Person in Internetforen.

Einige Facebook-User haben auch – von wem immer – den Auftrag mich mit der Etikette „Religiöser Wahn“ zu brandmarken.

Andererseits war gerade die Idee „Ich erzähle alles Gott“ wohl auch die rettende Idee, dass ich vor Verleumdungsklagen aller Art bewahrt wurde.

Auch mein von mir frei gewählter Künstlername Barbara von der Habenichtsburg hat mit meiner Biographie und meinen Vorfahren zu tun.
Niemand lernt heute in der Schule, dass die Habsburger von der Schweizer Habichtsburg (heute Habsburg, Schweiz, Kanton Aargau) stammten.
Mein Großvater war angeblich ein uneheliches Kind eines solch verrückten Habsburgers, geboren unehelich (aber mit allen Vorteilen) Ende des 19. Jahrhunderts in Bad Ischl.

Auch das könnte natürlich als fixe Wahnidee und Realitätsverlust von Psychiatern gewertet werden (wird es wohl auch da oder dort).

Das Prädikat „Boshafte Betschwester“ sehe ich ja schon ziemlich positiv. Ich bin zwar ein gläubiger Mensch, aber WEHREN kann ich mich auch.
Die Autorin dieses Prädikats hat natürlich keine Ahnung darüber, welche Ahnung ich über den Hintergrund diverser Netzwerke, in die sie versponnen ist und von denen sie entmündigt wurde, habe.





Mittwoch, 8. Januar 2014

Die Lex Hoedl, ein kafkaesker Prozess und immer wieder neu erfundene Gerichtsgebühren, Zahlungsbefehle und juristische Ausreden und Schikanen

Die österreichische Justiz unternimmt viel, um ein Ex-Mündel und ehemalige SAP-Beraterin im BM für Finanzen für immer zum Schweigen zu bringen 
Eine Entmündigung aus politischen Gründen führt oftmals auch zu eigenartiger Anlassgesetzgebung wie im Falle der Frau Magistra Hoedl: 

Ein Erlebnisbericht: 

Mein Entmündigungsprozess erinnert mich immer mehr an das großartige, unvollendete Werk von Franz Kafka DER PROZESS:

http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Process

Josef K. versucht verzweifelt, Zugang zum Gericht zu finden, doch auch dies gelingt ihm nicht. Er beschäftigt sich immer öfter mit seinem Prozess, obwohl er anfangs das Gegenteil beabsichtigte. Er gerät dabei immer weiter in ein albtraumhaftes Labyrinth einer surrealen Bürokratie. Immer tiefer dringt er in die Welt des Gerichts ein. Gleichzeitig dringt jedoch auch das Gericht immer mehr in Josef K.s Leben ein. Ob tatsächlich ein irgendwie gearteter Prozess heimlich voranschreitet, bleibt sowohl dem Leser als auch Josef K. verborgen. Gleiches gilt für das Urteil: K. erfährt es nicht, aber er empfindet selbst, dass seine Zeit abgelaufen ist. Josef K. fügt sich einem nicht greifbaren, mysteriösen Urteilsspruch, ohne jemals zu erfahren, weshalb er angeklagt war und ob es tatsächlich dazu das Urteil eines Gerichtes gibt. Am Vorabend seines 31. Geburtstages wird Josef K. von zwei Herren abgeholt und in einem Steinbruch „wie ein Hund“ erstochen.

Auch in meinem Fall - ich wurde aufgrund eines erfundenen Zahlungsbefehls am BG Liesing nach Intervention und im Auftrag von BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum für zwei Jahre und sechs Monate entmündigt - läuft es nach dem Schema von Franz Kafka ab: 

Es werden durch das Bezirksgericht Wien-Liesing immer wieder neue Zahlungsforderungen erfunden, vor allem nach meiner Nationalratskandidatur 2013 und 2008, um mir via Zahlungsunfähigkeit ein SELBSTFÜRSORGEDEFIZIT und eine psychische Krankheit, die eine Sachwalterschaft notwendig macht, nachzuweisen. 

Da ich aber juristische Kenntnisse habe, hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen jetzt eine sogenannte LEX HOEDL erfunden, um meine gesellschaftliche und finanzielle Vernichtung auch höchstinstanzlich als DE IURE zu begründen und das Erstgericht, das entmündigende Bezirksgericht, das viele Fehler machte, zu EXKULPIEREN: 


Bescheid LG für Zivilrechtssachen 4.12.2013 - Antrag auf Zahlungsberichtigung wird nicht Folge gegeben - Gezeichnet: für die Präsidentin 
Zitat aus dem Bescheid des LG für Zivilrechtssachen vom 4. Dezember 2013

Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe samt Vermögensbekenntnis vom 15.08.2012 ist beim Bezirksgericht Liesing am 22.08.2012 eingelangt. Die Gebührenpflicht entstand jedoch bereits mit Zustellung der Entscheidungen (betreff Pflegschaftsrechnungen, Anmerkung der Redaktion) und zwar ON 39 am 11.03.2010 (eigentlich 10.3.2010, Anmerkung der Redaktion) und ON 84 am 21.05.2012 (eigentlich 15.05.2012, Anmerkung der Redaktion) und kann rückwirkend nicht mehr beseitigt werden. Ende Zitat LG ZRS 

Kommentar: Den Antrag auf Verfahrenshilfe stellte ich, die Ex-Kurandin, nicht für die Pflegschaftsrechnungen, sondern für einen Revisionsrekurs bzw. eine Zulassungsvorstellung beim OGH Wien. Warum: Die elf Jahre rückwirkend bestellte Geschäftsunfähigkeit besonders für 1998 (Obsorgeverfahren, im Bundesrechenzentrum gespeichert), Mai 2005 (Tod eines Betriebsrates im Bundesrechenzentrum, meiner ehemaligen Arbeitsstelle) sowie März 2007 (Denunzierung meiner Person auf www.peterpilz.at zum Höhepunkt des Eurofighter-U-Ausschusses) sowie die grobe Vernachlässigung und Fehler des Sachwalters bei der Finanzgebarung und Vernögensverwaltung (der Sachwalter reagierte nicht auf Mahnschreiben von Firmen, wo offene Forderungen gegen mich bestanden, und verweigerte medizinische Zusatzleistungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt) lassen Rückschlüsse auf grobe Verfahrensmängel im Sachwalterschaftsverfahren (Entmündigungsverfahren im Auftrag des BM für Finanzen) zu. 

Die Rechtsanwaltskammer Wien bestellte per Bescheid vom 9.11.2012 Rechtsanwalt Dr. Trischler als Verfahrenshelfer. Die Grundlage für diesen Bescheid der RAK Wien waren die Beschlüsse des BG Wien-Liesing vom 26.9.2012 und 15.10.2012


Bescheid Rechtsanwaltskammer Wien, 9.11.2012 
Dr. Trischler teilt selbst mit, dass er als Verfahrenshelfer für einen eventuellen Revisionsrekurs an den OGH (Rechtsanwaltspflicht) bestellt wurde. Siehe dazu Schreiben vom 28.11.2012: 


Schreiben Kanzlei Trischler-Leitner 28.11.2012 
Dennoch erstellte das LG für Zivilrechtssachen (und nicht der Oberste Gerichtshof) am 28.5.2013 einen ablehnenden Bescheid gegen diesen Antrag. 


Beschluss LG Zivilrechtssachen Causa Hoedl, 28.5.2013 Seite 1 und 2

Die LEX HOEDL im Sachwalterschaftsrecht (Außerstreitgesetz und ABGB) begründet sich nun wie folgt: 

Eine Entscheidung über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung unterliegt der Gebührenpflicht nach TP 7 lit c Z 2 GGG und beträgt EIN VIERTEL der Entschädigung, die der Person zuerkannt wird, der die Vermögensverwaltung obliegt, mindestens jedoch € 78,--. Fällig werden die Gebühren gemäß § 2 Z 3 GGG mit der Zustellung der Entscheidung an den gesetzlichen Vertreter des Pflegebefohlenen. Die Zahlungspflicht trifft gemäß § 23 Absatz 2 GGG jene Person, in deren Interesse die Prüfung durch das Gericht erfolgte, nämlich DEN PFLEGEBEFOHLENEN. Ende Zitat Bescheid 4.12.2013, unterzeichnet: die PRÄSIDENTIN des LG FÜR ZIVILRECHTSSACHEN 

Kommentar: Das Gericht in zweiter Instanz (Landesgericht für Zivilrechtssachen) windet sich also in alle Richtungen. Die Zahlungsaufforderung vom Juli 2013 durch das Bezirksgericht Wien-Liesing muss mit allen Mitteln begründet werden. Ursachen könnten wohl darin zu finden sein, dass ich am 2. Juli 2013 wiederum (so wie schon 2008) eine Kandidatur für den Nationalrat unterzeichnete. Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass ich mich über einen Beschluss des BG Liesing vom 11.Juni 2013 lustig machte, wo 1,80 Euro Gerichtsgebühren für oben genanntes Verfahren festgelegt werden. 

Interessant ist noch zu erwähnen, dass Dr. Trischler, der von der Rechtsanwaltskammer Wien bestellte Verfahrenshelfer, auch Sachwalter im umstrittenen Sachwalterschafts- und Delogierungsfall Gisela Frimmel war. 
Von Dr. Trischler erhielt ich als Mandantin NIE ein Schreiben per Post, welches seine Aufgabe, einen Antrag auf Revisionsrekurs beim OGH zu stellen, dokumentieren würde. Vielmehr erhielt ich nur Beschimpfungen und Entmutigungen sowie Einschüchterungen von dieser Rechtsanwaltskanzlei (per Mail) und dann - wiederum per Mail - den offensichtlich von der Rechtsanwaltskanzlei Trischler beim LG für ZRS "bestellten" Beschluss vom LG ZRS vom 28.5.2013


Beschluss LG Zivilrechtssachen 28. Mai 2013 - Antrag auf Revisionsrekurs bzw. Zulassungsvorstellung OGH wird ABGELEHNT(Seite 3-4) 

Es ist normalerweise bei Rechtsanwaltsleistungen üblich, dem Mandanten bzw. Pflegebefohlenen (Sachwalterschaft) eine genaue Aufstellung der Leistungen gemäß RECHTSANWALTSTARIFGESETZE, zu zustellen. Dies ist mir bekannt, da ich selbst als Sekretärin für Rechtsanwaltskanzleien tätig war. 

Ich habe von Dr. Trischler NIE eine Aufstellung seiner Dienstleistungen in Form einer ABRECHNUNG, bzw. eine Abrechnung gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz erhalten. Stattdessen wurde im Juli 2013 von der Kostenbeamtin Stocker eine Zahlungsaufforderung von € 354,-- an mich zugestellt. Als ich die Aufforderung vom 8. Juli 2013 juristisch als nichtig gegenüber dem Bezirksgericht Wien-Liesing in einem Schreiben an LG ZRS, BG und BMJ (Sektion Zivilrecht) begründete, verschärfte man die Gangart: 

Am 25. Juli 2013 wurde eine offizielle Zahlungsaufforderung mit Androhung von Exekution an mich mit blauem Brief versandt. 

Den Antrag auf Zahlungsberichtigung schickte ich in Kopie an den Leiter des Bezirksgerichtes Wien-Liesing Dr. Schindler. Dieser kam geöffnet von der Post (1233 Wien-Atzgersdorf) zurück. Begründung: Falsche Adressierung: 1230 Wien, Haeckelstraße 8. 

Daher kann ich davon ausgehen, dass auch die Herr- und Frauschaften bei der Post sowie T-Mobile und A1 beim Spiel gegen mich mitmischen müssen. 

Sehr ungerne erinnere ich mich an die höhnischen Blicke einer Nachbarin im Wohn-Stiegenhaus, die Buchhalterin bei A1 ist. Ebenso ungern erinnere ich mich an die Attacken selbiger Nachbarn gegen meine Person, wie z.B. das Ausleeren der Blumentopf-Erde vor meiner Wohnungstüre sowie das tägliche morgendliche "Herumwerfen" meiner Schuhmatte zu meiner Nachbarin bei gleichzeitiger offensiver Werbung für eine Psychosekte im Stiegenhaus. Offensichtlich ist sie gemeinsam mit den Ex-Kollegen und Ex-Vorgesetzten aus dem Bundesrechenzentrum und Finanzministerium eine der Drahtzieherinnen meiner Entmündigung und Entrechtung, nur damit alle Zeugenaussagen betreff mysteriöse Todesfälle, Erkrankungen im Finanzministerium, Buhag und Bundesrechenzentrum als Aussagen einer wörtlich "paranoiden Verschwörungstheoretikerin, die die Übersicht über ihre Alltagsgeschäfte verloren hat" (Zitat LG ZRS, Beschluss vom 18.9.2009, zugestellt an das BG Liesing am 15.10.2009, zugestellt an das Mündel am 11.11.2009) dargestellt werden können. 

War also die Kandidatur für den Nationalrat, die ich am 2. Juli unterzeichnete, ein Grund, um weitere ungerechtfertigte Zahlungsforderungen gegen mich zu erheben, damit man mich zumindest finanziell vernichtet (wenngleich schon keine weitere Entmündigung geplant ist)? 




Dazu muss ich wieder einen Rückblick ins Jahr 2008 und 2009 machen: 

9.1.2008: Verhandlung LG für Strafsachen wegen Denunzierung www.peterpilz.at. Rechtsanwalt Dr. Noll diktiert der Richterin das Urteil (Vergleich) und meint zur Hoedl: "Sie haben eh kein Geld für eine Privatklage" 

13.5.2008: Hackenmorde Hietzing 

8. Juli/20.August 2008Mehrfache Vorladung der Hoedl beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien (Finanzminister Molterer sagt: ES REICHT) 

26.8.2008: Im Auftrag von NP Prammer wird ehemaliger Vorgesetzter Leiter der Buchhaltungsagentur Wien. 

August 2008: Anstellung bei Christenpartei Österreich, Vorbereitung der Nationalratskandidatur 

18.9.2008: T-Mobile bringt via Kanzlei Sattlegger/Dorninger Linz beim BG Wien-Liesing den Zahlungsbefehl ein. Grundforderung 660,-- (Sobald die SW errichtet war, sollte T-Mobile auf die gesamte Forderung von Euro 1.300,--verzichten, was der Sachwalter als seine Glanzleistung im SW-Verfahren Hoedl darstellte) 

28.9.2008: Nationalratswahlen 

11.10.2008: Jörg Haider stirbt bei einem Unfall in Kärnten. Zuvor hatte er 11 Prozent für das BZÖ gewonnen. 

24.10.2008: Eva Glawischnig wird Chefin der Grünen, die Buchhaltungsagentur schreibt einen weiteren Schuldschein für den Venetia-Chef. 

28.11.2008: 1. Tagsatzung betreff Rekurs Zahlungsbefehl T-Mobile. Die Richterin Bauer-Moitzi meint: "Sie gehören ja besachwaltert". Ich meinte: Ich habe bereits im September 2007 mit den Linzer Rechtsstudien begonnen, leider kenne ich mich im Zivilrecht (Außerstreitverfahren) noch nicht so gut aus. 

2.12.2008: Angelobung Kabinett Faymann eins durch den Bundespräsidenten. 

8.12.2008: Neo-BMVIT-Ministerin Bures und Parteichef HC Strache fliegen von New York Airport John Fitzgerald Kennedy im selben Flugzeug nach Wien. Detail am Rande: Die Ministerin auf Staatskosten mit Familie und Entourage 

16.12.2008: Erstanhörung Mag. Wieser, BG Liesing, leitet das Entmündigungsverfahren ein. 
Mag. Hoedl lässt sich wie ein Lamm zur Schlachtbank führen. 

19.12.2008: Die Journalistin Bader wird gegen ihren Willen in die geschlossene psychiatrische Abteilung des Kaiser-Franz-Josef-Spitals Wien gebracht. "Clearing" der Hoedl beim Verein für Sachwalterschaft Wien-Wilhelmstraße. Zuständige Sozialarbeiterin: Mag. Susanne Schlager. 

2.1.2009: Aktengutachten von Dr. Meszaros im Auftrag des BM für Landesverteidigung und Sport 

7.1.2009: Beschluss BG Liesing: Dr. W. wird zum einstweiligen Sachwalter der Hoedl bestimmt. 

18.3.2009: Beschluss BG Favoriten: Sachwalterin wird für die Betreiberin von www.ceiberweiber.at bestimmt. 

22.4.2009: Untersuchung der Hoedl beim psychiatrischen Gutachter Dr. Herbert Kögler. 

29.4.2009: Sektionschef Winter ruft beim Bezirksgericht Wien-Liesing an und ersucht den psychiatrischen Gutachter, die Hoedl ELF JAHRE rückwirkend zu entmündigen. Siehe Aktenvermerk. 

14.5.2009: Entmündigungsverhandlung Hoedl, BG Wien-Liesing 

18.5.2009: Beschluss Entmündigung Hoedl, BG Liesing 

18.9.2009: Beschluss LG Zivilrechtssachen Wien: Die Hoedl ist eine krankhafte paranoide Verschwörungstheoretikerin (die aufgrund ihrer Verschwörungstätigkeiten und Realitätsverlust - sie bildet sich ein für das BRZ und BMF gearbeitet zu haben - die Übersicht über ihre Alltagsgeschäfte verloren hat) , daher wird der Rekurs gegen den Beschluss vom 18.5.2009 (Richterin Mag. Romana Wieser) abgewiesen. 

15.10.2009: Zustellung des Beschluss vom LG ZRS bei BG Liesing. 

11.11.2009: Zustellung des Beschlusses beim Mündel, zugleich 6. Todestag des Wolfgang Schweinhammer, Beamter im BM für Finanzen, Kollege der Entmündigten. 

16.12.2009: SAP-Kompetenzzentrum BRZ feiert 10-jähriges Bestehen und erfolgreiche Entmündigung der Hoedl mit Hilfe des BM für Justiz! 




Conclusio: Die Lex Hoedl begründet sich wie folgt: Da das Bezirksgericht Wien 23 mit allen Mitteln durch das LG ZRS Wien exkulpiert werden soll, windet sich die Präsidentin des LG ZRS in der Argumentation nach allen Richtungen: Man erinnert sich, dass es also für das a priori aussichtslose Verfahren, wo scheinhalber Dr. Trischler als Verfahrenshelfer bestellt wurde (gemäß dem Grundsatz TARNEN und TÄUSCHEN) Verfahrenshilfe gewährt wurde (siehe Beschlüsse BG Liesing vom 26.9.2012 und 15.10.2012) Also muss man einen Grund für die Zahlungsforderung von Euro 354,-- finden: Und das ist jetzt genau die LEX HOEDL: Man sagt, dass zusätzlich zur Pflegschaftsrechnung auch noch EIN VIERTEL der Entschädigung (Pflegschaftsrechnung) dem beschließenden GERICHT als Entschädigung gemäß Gerichtsgebührengesetz zusteht. Das muss man sich einmal vorstellen: Dem BEZIRKSGERICHT steht also noch einmal EIN VIERTEL der Endsumme aus der Pflegschaftsrechnung zu. JA WIE SOLL DENN DAS GEHEN? Hat das LG für Zivilrechtssachen keine besseren Ausreden oder ist dieser Bescheid vielleicht gar das Ergebnis einer feucht-fröhlichen Gemeinschaftsweihnachtsfeier von BMJ, BRZ und BMF????? Die Ergebnisse solcher feuchten Weihnachtsfeiern sind ja nicht immer von herausragender Intelligenz gezeichnet, weil der Alkohol ja bekanntlich Gehirnzellen zerstört......es gilt die Unschuldsvermutung....

Beachte: Bei einer Pflegschaftsrechnung für ein Sachwalter-Honorar von z.B. Euro 12.000,--, kann das Bezirksgericht also für die ENTSCHEIDUNG (Pflegschaftsrechnung muss als BESCHLUSS vom Bezirksgericht bestätigt werden) Euro 3.000,-- als Gerichtsgebühren verlangen. 

Das sind die fatalen Auswirkungen der LEX HOEDL im Sachwalterschaftsmissbrauch: Ein Beschluss eines Bezirksgerichtes kann bis zu Tausende von Euros kosten, mitunter sogar Hunderttausende Euros, wenn das Mündelvermögen hoch ist. 

Man könnte es auch einfacher mit Christine G. sagen, die mit ihren alten, inzwischen an den Misshandlungen verstorbenen Eltern vor dem Sachwalter aus Wien fliehen musste: 

FOLTER IST IN ÖSTERREICH NICHT GRATIS. 

Wenn also eine Person aus politischen Gründen entmündigt ist, hat sie auch sämtliche berechtigte und/oder erfundene Gerichtsgebühren zu bezahlen. 

Wie war das im Mittelalter: Für die Hinrichtungskosten auf dem Scheiterhaufen musste die HEXE bzw. ihre Erben selbst aufkommen. Parallelen zwischen dem Inquisitionsverfahren und dem Sachwalterschaftsverfahren (Polit-Entmündigungsverfahren) werden noch wissenschaftlich zu erforschen sein. 

Montag, 16. Dezember 2013

Angelobung von Regierungen und Sachwalterschaftsmissbrauch

Die heutige Angelobung der Regierung erinnert ein wenig an die Angelobung der Regierung vom 2. Dezember 2008 mit all ihren Folgen:

  • Entmündigung von Mitarbeitern der Bundesverwaltung 
  • Entmündigung von Auslandsösterreichern
  • Entmündigung von kritischen Journalisten und Journalistinnen 
  • Entmündigung von Mitarbeitern der Finanzverwaltung 
  • Entmündigung von alten Hofratswitwen 
  • Entmündigung und Delogierung von reichen Millionärinnen 
  • Ermöglichung von Massenentmündigungen durch ein Budgetbegleitgesetz im Juni 2009: Rechtsanwaltskanzleien werden unbeschränkt Kuranden zur Verfügung gestellt 
In der Tat fragt man sich, ob die Bestellung des neuen Justizministers (ein Hypo-Anwalt) dem Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich ein Ende macht. 

Hier die schillerndsten Fälle der Republik, wobei großteils unklar ist, wer die DrahtzieherInnen sind: 

1. Alexandra B.: Kammerhofer liess mir am 19.12.2008 via Psychosozialen Dienst der Stadt Wien eine Falle stellen - zwei Mitarbeiter kamen zu mir, um mich zu ihrem Chef Dr. Chiari in Favoriten zu bringen. Sie gaben mir ein Beruhigungsmittel, das aber meine Reaktionsfähigkeit herabsetzte, und entführten mich ins Kaiser Franz Josef-Spital, wo Klinikchef Dr. Panzenböck als Komplize fungierte. Ich versuchte zu fliehen, lief aber zu einem Ausgang, der sich nur in eine Richtung öffnen liess - Pech gehabt. Kammerhofers Schergen hielten mich fest und drohten mir, mich festzubinden oder in ein Gitterbett zu stecken. Sie knallten mich dann mit Medikamenten zu. 

Auch ich hungere - dank Sachwalter mit 1000 Klienten, die ihm BG Döbling, BG Favoriten und viele andere gegen den Willen der Opfer zuschanzen. Dieser macht gerade wieder einmal Urlaub auf meine Kosten und die anderer Leute, während ich diesen Monat nur 200 € zur Verfügung habe. Inzwischen habe ich - für den Papierkorb der Staatsanwaltschaft für Korruption - das Netzwerk um das BG Favoriten natürlich auch nach § 278a, Bildung einer kriminellen Vereinigung angezeigt. Quelle: www.ceiberweiber.at - die Kammerhofer-Files 

2. Bilaterale Entmündigung - Frau Bronfman(Deckname): " Aus dem bisherigen Aktenmaterial lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine psychische Erkrankung, nämlich eine paranoide Störung schließen, eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis müsste differentialdiagnostisch mitbedacht werden. 
Aufgrund des Schriftbildes kann man sagen, dass es immer bei paranoiden Persönlichkeiten dazu kommt, dass sie sehr viele Eingaben machen mit vielfachen Beschuldigungen, die nichts mit der Materie zu tun haben und im Gedankengang entgleisen. 
Aus psychiatrischer Sicht wäre eine Besachwalterung für Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden angeraten, sollte darüber hinaus festgestellt werden, dass sie mit den finanziellen Angelegenheiten (vor allem dem Kunsterbe) nicht zu Recht kommt, dafür gibt es im Akt derzeit keine Hinweise, so wäre auch für finanzielle Angelegenheiten (sie ist Erbin eines Kunstvermögens, Anmerkung der Redaktion) eine Sachwalterschaft zu inkludieren. Ende Zitat, Beschluss eines Vorarlberger Bezirksgerichts. 

3. Rosemarie H.: Frau H. war im Großprojekt "Umstellung der Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP" tätig. Sie wurde fristlos aus Bundesrechenzentrum und Finanzministerium entlassen, weil sie den Einfluss einer Psychosekte nicht mehr ertragen hatte. Nach einer Strafanzeige wurde sie mehrmals beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wie eine Verbrecherin vorgeladen, obwohl sie ihrerseits auf Straftaten aufmerksam machen wollte. Schlussendlich genügte eine nicht bezahlte fingierte T-Mobile-Rechnung über 660 Euro, um an einem Wiener Bezirksgericht ihre Entmündigung einzuleiten. Ein Sektionschef aus dem Finanzministerium bestellte ihre elf Jahre rückwirkende Entmündigung beim psychiatrischen Gutachter. Ein Aktenvermerk wurde über das Telefonat von der Richterin angefertigt (siehe unten). Ein Kollege aus dem Bundesrechenzentrum meinte im Alpenparlament am 13.2.2011 über sie: "In Russland wäre sie tot, in Österreich ist sie entmündigt und darf als lebender ZELLHAUFEN weiter existieren". Ende Zitat 

Aktenvermerk BG Wien 23: 29. April 2009: Elf Jahre rückwirkende bestellte Geschäftsunfähigkeit für die SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum 
4. Hofratswitwe Elisabeth H.: Der Psychiater Dr. H. ließ sich im Falle der reichen Hofratswitwe Elisabeth H. als Gutachter instrumentalisieren. Frau Hlousek musste dafür büßen, dass ihr Mann (Finanzlandesdirektion, gestorben 26. Oktober 2008) als Mitglied der Restitutionskommission nicht so gehandelt hat, wie es sich gewisse Kreise der Kunstmafia gewünscht haben. Man gaukelte der frischen Witwe am Bezirksgericht Wien-H. vor, dass sie für das Erbschaftsverfahren einen Anwalt gratis zur Verfügung bekommt. Bestellt wurde aber der berüchtigte Wiener UW-Sachwalter Dr. E., der Frau Hlousek in zwei Jahren Sachwalterschaft einen angeblichen Schaden von ca. 1 Million Euro zufügte. Schlepperbanden hausten in der Immobilie, als die Cobra einen Einsatz durchführte, meinte der Sachwalter zum Mündel (und Hausbesitzerin): DAS HABEN SIE SICH NUR EINGEBILDET, sie haben Wahrnehmungsstörungen. Ende Zitat (Für alle Behauptungen gilt die Unschuldsvermutung). Die Sachwalterschaft dauerte von März 2009 bis Sommer 2011. Die Pflegschaftsrechnung ist nach wie vor offen. Der Sachwalter droht mit Enteignung, Delogierung und Versteigerung der Immobilie der alten Dame. 


Donnerstag, 5. Dezember 2013

Die entmündigte Republik?

Die Entmündigte Republik

1919 – Le Reste c´est l´Autriche

Manchmal denkt man sich: Vielleicht ist es gar kein Zufall, dass es gerade in Österreich so viele Entmündigungen, vor allem Massenentmündigungen in Pflegeheimen, aber auch Entmündigungen aus politischen Gründen gibt.

Dabei denkt man ganz unwillkürlich an den unglückseligen Priester und Bundeskanzler der 1. Republik Ignaz Seipel.

George Clemenceau (Bild) höhnte Österreich als den "Rest, der übrig bleibt", ("L'Autriche, c'est qui reste"), und die politischen Führer nannten es "Deutsch-Österreich" und wollten eine Provinz der Deutschen Republik daraus machen. 

Nur der Friedensvertrag von St. Germain hinderte die "Staatsgründer wider Willen" (Karl Renner) daran. Die an der Macht befindlichen Parteien - links oder Rechts - wollten jedoch trotz aller Gegensätze weiterhin den "Anschluß" und glaubten nicht an die Lebensfähigkeit des klein geworden en Österreich. Vehementester Gegner dieser Politik war Kaiser Karl, der am 11. November 1918 zwar nicht auf seinen Thron, aber auf die Beteiligung an den Regierungsgeschäften verzichtet hatte. Der 12. November 1918 gilt daher als Gründungstag der Republik Österreich. (Quelle:Maximiliana Wien)

Nachdem in den Verträgen von St. Germain und Versailles aus der Habsburger-Monarchie ein kleiner Rest als Republik Deutsch-Österreich bestimmt wurde („der Rest ist Österreich“) musste Prälat Seipel in Genf (Genfer Protokolle) die letzten Kastanien aus dem Feuer holen.


Prälat Ignaz Seipel, Bundeskanzler der 1. Republik Österreich 
In Österreich herrschte unvorstellbare Armut, die ein britischer Gesandter auf einer Zugreise durch Österreich nach dem 1. Weltkrieg anschaulich beschrieb. Viele Kinder starben an der Spanischen Grippe, darunter ein Enkel von Sigmund Freud. 

Österreich wurde also bereits durch die Verträge nach dem 1. Weltkrieg entmündigt.
Die Siegermächte (Alliierte) bestimmten die Grenzziehung. Die Regierenden waren, wie dann auch 1945, nur Hampelmänner der Siegermächte des 1. Weltkriegs:

  1. USA
  2. Großbritannien
  3. Russland
  4. Frankreich
Im Hintergrund wurde dann aber schon der 2. Weltkrieg geplant durch geförderte Massenarbeitslosigkeit und den geplanten Aufstieg eines Diktators aus Braunau am Inn. Bereits Anfang der 1930-er Jahre zahlten die USA an Deutschland Millionen an Dollars für die Vorbereitung des 2. Weltkriegs. Das ist ein ebenso trauriges Faktum.

Die armen ausgehungerten und "ausgesteuerten" Menschen wussten nicht, dass ihnen bald ein noch schrecklicherer Krieg drohte und dass sie in Massen instrumentalisiert werden sollten.

1938 wurde die Republik Deutsch-Österreich mit den berühmten Worten des Kanzlers Schuschnigg an Nazi-Deutschland „angeschlossen“: "Gott schütze Österreich"

Kurt Schuschnigg, 1936

1945 – Wiedererrichtung der Republik unter Kuratel der Besatzungsmächte

Viele Erzählungen von Verwandten, Bekannten und Freunden gibt es aus diesen letzten Kriegsmonaten. Da musste eine Mutter in Marburg (heute Maribor, Slowenien) unter Bombenhagel alleine im Februar 1945 ihr Kind auf die Welt bringen und ging mit dem Neugeborenen zu Fuß von Maribor ins nördliche Burgenland. Bauern schenkten ihr Milch. Der Vater war verschwunden.

Junge steirische Soldaten liefen in den Karawanken (heute slowenisch-kärntnerisches Grenzgebiet) zu den englischen Besatzungsmächten über.

Im Salzkammergut machten sich amerikanische Soldaten ein schönes Leben, in dem sie die Gasthäuser und Hotels an Attersee, Wolfgangsee, Mondsee etc. besetzten.

Die OststeirerInnen und BurgenländerInnen hatten weniger Glück, sie wurden von den einmarschierenden russischen Soldaten en masse vergewaltigt und teilweise ermordet.


Steiermark 1945: Umkämpft von fünf Besatzungsmächten 
Die Steiermark war über Wochen von fünf Besatzungsmächten unter Kuratel gestellt. Fürchterliche Szenen spielten sich ab. Deutsche und österreichische Soldaten wurden nach Russland bzw. ins heutige Ex-Jugoslawien in Gefangenschaft bzw. kommunistische Konzentrationslager verschleppt, wo sie teilweise eines grauenvollen Todes starben. Nur wenige kamen aus der Kriegsgefangenschaft zurück.


Graz, Mai 1945: Russisches Besatzungsgebiet 
In Graz etablierten sich nach vielen Kämpfen die Briten als Besatzungsmacht. Die Wiener Staatsoper war durch das Alliierten-Bombardement vom März 1945 völlig zerstört. Daher wurde die Grazer Oper ein Ausweichquartier für die übrig gebliebenen Gesangskünstler, Tonkünstler  und OpernsängerInnen. So mancher britischer Offizier „leistete“ sich eine Grazer Schönheit, deren Mann im Krieg gefallen, vermisst oder in Kriegsgefangenschaft verschwunden war.

Graz, 15. Juni 1947: Arbeitsbestätigung Hotel Kaiserkrone unterzeichnet vom britischen Besatzungsoffizier 
Die Trümmerfrauen, Trümmerkinder und Trümmermenschen

10 Jahre war Österreich unter Besatzung, quasi unter Kuratel: Von Mai 1945 bis Herbst 1955. Die Jungen Menschen, die heute in Österreich leben, können sich kaum vorstellen, was für Entbehrungen die Kriegs- und Nachkriegskinder auf sich nehmen mussten. Manche Stadtkinder waren bei Bauern in Oberösterreich oder Niederösterreich untergebracht.

Wien 1945 bis 1955: Unter vierfacher Kuratel

Während also Österreich („die zweite Republik“) VIER SACHWALTER erhielt (Sowjet-Union, Usa, Frankreich, Großbritannien, wurde Wien ebenfalls in vier besachwaltete Zonen aufgeteilt!

Die Russen errichteten in der k&k Kurstadt Baden bei Wien ihr Hauptquartier. Das waren oft primitive Soldaten aus einfachsten Verhältnissen aus der russischen Steppe, die noch nie ein Water Closet gesehen hatten. Deswegen sagt man noch heute im Bezirk Baden: „Das machen wir jetzt auf russisch“.

Die Kriegsgeneration: mehrfach entmündigt

Neben Geschichtsfälschung muss also die Kriegs- und Nachkriegsgeneration heute auch noch unter der Massen-Entmündigung in den Pflege- und Altersheimen leiden.
Da wurde in Wien  z.b. eine alte Jüdin entmündigt und in ein Heim transferiert, die sich auch schon in der Nazi-Zeit verstecken musste.

Es ist eigentlich besonders traurig, dass gerade jene Menschen, die unter großen Entbehrungen diese zweite Republik aufbauen mussten (unter Kuratel von vier Besatzungsmächten von 1945 bis 1955) auch heute wieder ihren Lebensabend entmündigt, enteignet und bestohlen durch Massen-Entmündigungsgesetze (seit dem Budgetbegleitgesetz von 2009, wo der Bevölkerung eingeredet wurde, dass es Sparmaßnahmen nötig machen, dass Rechtsanwaltskanzleien via Nationalratsgesetzgebung  Tausende von Mündel enteignen, entrechten, bestehlen und entmündigen dürfen) verbringen müssen.

Gerade jene, die diese 2. Republik heldenhaft wieder aufgebaut haben.
Manchmal ist das Leben für ganze Generationen einfach sehr, sehr ungerecht.
Das ist sehr traurig.
Und unsere Politiker spielen mit oder müssen mitspielen. Es scheint fast so, als würden gewisse Besatzungsmächte Österreich noch immer als ihr Eigentum betrachten.

Ist Österreich also noch immer unter KURATEL?