Sonntag, 8. März 2020

Antrag an Österr. Gesundheitskasse betreff Löschung der Sachwalterschaft auf der ecard

Mag.a Rosemarie B. Hoedl 
1230 WIEN 


Österreichische Gesundheitskasse
Kopie Bezirksgericht Wien-Liesing
Wienerbergstraße 15 bis 19
1100 WIEN

Wien, 1.März 2020

Betrifft: Neue e-card mit Foto an ehemaligen Sachwalter Dr. P. versendet - Sachwalterschaft (Gerichtl.EV) seit 8.2.2018 mittels Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing aufgehoben 
GZ 16 P 46/ 17h - vorm. GZ 12 P 234/ 11t

Sehr geehrte Österreichische Gesundheitskasse, s.g. Bezirksgericht Wien-Liesing, s.g. Rechtsanwaltskanzlei Dr. P., s.g. BM für Inneres, s.g.  Identitätsdokumentenregister,

mit Erstaunen musste ich feststellen, dass ich am Freitag, den 28. Februar 2020 per eingeschriebener Post von meiner ehemaligen Sachwalterkanzlei Dr. P. die neue e-card mit Foto zugeschickt erhielt - dies obwohl die SW für meine Person mit Beschluss von 8.2.2018 eingestellt wurde.

Dazu möchte ich Folgendes festhalten:

1. Die Sachwalterschaft für meine Person, die hauptsächlich für das Verfahren 1 C 1474/ 15y  (Klage auf Widerruf und Unterlassung Moser gegen Hödl, 14. 12.2015) errichtet wurde, ist mit Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing vom 8.2.2018 ohne weiteres psych. Gutachten beendet worden.
Den Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing lege ich diesem Schreiben bei, ebenso den Beschluss zur Pflegschaftsrechnung. Ich habe alle Gerichtsgebühren für sämtliche Verfahren bezahlt. Es sind nur noch ca. 128 Euro offen, die aber aufgrund von Verfahrenshilfe storniert sind.


2. Es gab bereits ein Sachwalterschaftsverfahren für mich. Dieses wurde per Beschluss 21. Juni 2011 aufgehoben. Sachwalter: Dr. W.

Weil ich in dieses Sachwalterschaftsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing durch eine gefälschte Telefonrechnung von T-Mobile geraten bin (Gerichtlicher Zahlungsbefehl September 2008) mit Bestellung der elf Jahre rückwirkenden Entmündigung durch das BM für Finanzen, BRZ GmbH (mein ehemaliger Dienstgeber) sowie Buhag Wien, und immer wieder durch Forderung von Gerichtsgebühren und ungerechtfertigten Klagen die Gefahr einer weiteren Entmündigung sowie lebenslänglicher Kreditunwürdigkeit bestand,

https://sachwalterschaft2008bis2018.blogspot.com/

habe ich im Herbst 2012 eine gesetzlich fundierte Datenabfrage  § 26 DSG bei
ERSTE BANK (meine Hausbank) KSV, Jugendwohlfahrtsträger Wien und anderen Institutionen durchgeführt - vor allem deswegen, weil ich als ehemalige Kurandin keinerlei Kreditwürdigkeit in ganz Österreich aufwies: "Einmal Mündel immer Mündel"

September 2012 Erste Bank führt Kanzleiadresse des ehemaligen Sachwalters als Hauptwohnsitz der ehemaligen Kurandin 
Zitat Ombudsstelle Erste Bank: "Mit Mündeln (und ehemaligen Mündeln) verhandeln wir nicht" (G. Strasser) 

Dabei fiel mir beim Datenauszug der ERSTE BANK folgender Sachverhalt auf:

Die Sachwalterschaft war bereits per Beschluss 21. Juni 2011 (BG Wien 23 - Richter Mag. Zucker) beendet.
Dennoch finden Sie im Datenauszug der ERSTE BANK von September 2012 die Kanzleiadresse des ehemaligen Sachwalters Dr. W. (1030 Wien)
als meine erste Wohnadresse (sic!) Hauptwohnsitz.

Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt:

Ich war Mitarbeiterin im BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum, BMVIT und den Obersten Organen (Projekt HV-SAP - Bundeshaushalt auf SAP)
Daher verfüge ich aufgrund meiner Ausbildungen in EDV und BWL-Software über ein gewisses Grundverständnis in der Elektronischen Datenverarbeitung, Big Data und Datenbanken.

Ich gehe aufgrund der Versendung der neuen e-card mit Foto an die Kanzleiadresse meines ehemaligen Sachwalters zwei Jahre nach Beendigung der Sachwalterschaft (sic) davon aus, dass die Österreichische Gebietskrankenkasse nicht mit den Daten der Bezirksgerichte, die ebenfalls an das Bundesrechenzentrum Elektronischer Rechtsverkehr angeschlossen sind, vernetzt sind. 

Dies obwohl hier Folgendes zu lesen ist:

Das Identitätsdokumentenregister (IDR) ist in Österreich die zentrale Datenbank zur Ausstellung von Identitätsdokumenten und Evidenthaltung von Verfahrensdaten im Zuge der Ausstellung von Reisedokumenten.

Dies ist ein im Zuge der E-Government Strategie des Bundes gestartetes Register in welchem sämtliche Pässe (Reisepass, Fremdenpass, Konventionsreisepass, Dienstpass und Diplomatenpass) und Personalausweise eingetragen werden.

Die ausstellenden Behörden haben über das Corporate Network Austria (CNA) direkten Zugriff auf dieses Register. Die Ausstellung der Pässe und Personalausweise wird ausschließlich über dieses Register abgewickelt. Ende Zitat

https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdokumentenregister

https://www.digitales.oesterreich.gv.at/register

Hinzufügen muss ich noch, dass ich gegen die Beschlüsse vom 8.2.2018 sowie 23. Mai 2018 (Aufhebung der Sachwalterschaft, Genehmigung Pflegschaftsrechnung durch Richterin MMag. Huber, BG Wien 23) keine Rechtsmittel (Rekurse) erhoben habe.

Somit sind die Pflegschafts-Verfahren Mag.a Rosemarie B. Hoedl rechtswirksam mit Juni 2018 beendet. Auch die Pflegschaftsgebühren konnten an den ehemaligen Sachwalter mit Raten bis September 2018 bezahlt werden. Siehe Beschlüsse im Anhang.

Mir ist leider nicht bekannt, ob die Löschung der Daten eine Bring- oder Holschuld ist - also ob ich selbst die Löschung der SW bei der Österreichischen GK zu beantragen habe.

Beachten Sie bitte, dass der Sachwalter (seit 1.7.2018 Gerichtlicher Erwachsenenvertreter) auch die Vertretung vor den Sozialversicherungsträgern gemäß ABGB zu vollziehen hat. Das heißt im Klartext, Genehmigung von medizinischen Behandlungen etc. Auch dürfte es einen großen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, wenn Rechtsanwaltskanzleien, die tausende Erwachsenenvertretungen zu verwalten haben, die e-card der KurandInnen in der Kanzlei aufbewahren (bzw. Verein VSP und andere Patientenvertretungsvereine)

Aus diesen oben angeführten Sachverhalten ergibt sich folgender

ANTRAG: 

Ich, Mag.a Rosemarie B. Hoedl, ersuche dringend, meine Gerichtliche Vertretung durch Dr. F. P. auch im Register der Österreichischen Gesundheitskasse und Personenidentifikationsregister (BMI) bzw. im  Corporate Network Austria (CNA) zu löschen.

Ich lege, wie oben erwähnt, nochmals die Beschlüsse des Bezirksgerichts Wien-Liesing vom 8.2.2018 und 23.5.2018 bei.

Das Bezirksgericht Wien-Liesing ersuche ich, mit der Österreichischen Gesundheitskasse diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.

Beachten Sie bitte, dass die Handlungsfähigkeit durch eine Gerichtliche Erwachsenenvertretung stark eingeschränkt ist. Ich danke Sachwalter Dr. P. noch einmal herzlich, dass er sofort die ecard mit Foto an meine Postadresse versandt hat.

Bezüglich Löschung der Sachwalterschaft bei Banken, Kreditunternehmen etc. werde ich noch eine Beauskunftung nach § 26 DSG bei Erste Bank, KSV etc. beantragen. 

Es geht hier vor allem um die Handlungsfähigkeit, Eigenvertretung vor Gerichten, Behörden und SozialversicherungsträgerInnen, Verwaltung von Einkünften, Vermögen, Verbindlichkeiten, Entscheidungsvollmacht betreff medizinischer Behandlungen, Vertretung bei Rechtsgeschäften, Kreditwürdigkeit, Handlungsvollmacht in allen Lebensbereichen und vieles mehr.

Daher ist eine Löschung der ehemaligen Sachwalterschaft für Mag.a Hoedl Rosemarie in den Datenbanken der Österreichischen Gesundheitskasse sowie im  Corporate Network Austria (CNA)dringend erforderlich. 

Details dazu finden Sie auch im neuen Erwachsenenschutzgesetz und in den diversen Gesetzeskonvoluten zu diesen Themen:

https://www.digitales.oesterreich.gv.at/gesetze

Ich bekräftige/ wiederhole daher meinen Antrag auf Löschung der Sachwalterschaft (Gerichtlichenen Erwachsenenvertretung) in den Datenbanken der Österreichischen Gesundheitskasse.
Dazu lege ich die Beschlüsse des Bezirksgerichtes Wien-Liesing bei.

Dieses Schreiben wird ins Englische übersetzt, ergeht auch per eingeschriebener Post an

1. Kanzlei Dr. P.
2. Bezirksgericht Wien-Liesing, 1230 WIEN
3. BM für Inneres - Identitätsdokumentenregister, Corporate Network Austria (CNA)
4. Österreichische Gesundheitskasse, Abteilung Wien (früher Wiener Gebietskrankenkasse)
5. Bundesrechenzentrum - helpdesk (Bürgerservice)
6. Dachver

Mit der dringenden Bitte um Bearbeitung meines Antrages

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN

Postskriptum: Es ergibt sich noch die dringende Frage, ob die Gerichtliche Erwachsenenvertretung auf der ecard mit Foto gespeichert ist: In diesem Falle ersuche ich das Bezirksgericht Liesing einen ANTRAG auf Löschung aufgrund des Beschlusses vom 8.2.2018 an die Österreichische Gesundheitskasse zu stellen, falls mir als ehemalige Kurandin die Befugnis rechtswirksam dazu nicht gegeben ist.

https://bmi.gv.at/402/files/Informationen/Sektion_III/BF_BMI_Lokales_IDR_V2.pdf

Das Identitätsdokumentenregister (IDR) ist in Österreich die zentrale Datenbank zur Ausstellung von Identitätsdokumenten und Evidenthaltung von Verfahrensdaten im Zuge der Ausstellung von Reisedokumenten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdokumentenregister

Postskriptum: Da das Bundesrechenzentrum auch die Informationen betreff elf Jahre rückwirkender Entmündigung (2009 bis 98) weitergegeben hat, dürfte es kein Problem sein, dass über das Corporate Network Austria (CNA) die Gesundheitskasse Zugriff auf die Daten von Bezirksgericht Wien-Liesing hat. Die Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie sind bereits im April 2009  im Auftrag von BMF, Brz, BMVIT und Buhag initiiert worden.

Warnung:

Es besteht nämlich der Verdacht, dass durch die Speicherung von ehemaligen Sachwalterschaften auf der ecard medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung des (ehemaligen) Gerichtlichen Erwachsenenvertreters durchgeführt werden können, was im Notfall zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann, z.B. wenn der Gerichtliche Erwachsenenvertreter für Spital und Notarzt nicht erreichbar ist.

Beilagen: 

1. Beschlüsse Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie Bezirksgericht Wien-Liesing
2. Auskünfte KSV, ERSTE BANK, Jugendwohlfahrtsträger gemäß DSG § 26
3. Beschluss BG Wien-Liesing Februar 2018 (Aufhebung SW)
4. Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse an ehemaligen Sachwalter Dr. P.vom Februar 2020

vorab als E-mail

Weiterführende links:

https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678562&portal=ecardportal&viewmode=content

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.821521&portal=svportal

https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678562&portal=ecardportal&viewmode=content

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.821628&portal=svportal

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.813892&portal=oegkportal

https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdokumentenregister

https://bmi.gv.at/402/files/Informationen/Sektion_III/BF_BMI_Lokales_IDR_V2.pdf

https://www.digitales.oesterreich.gv.at/register







Freitag, 28. Februar 2020

Österr. Gesundheitskasse verschickt ecard mit Foto an Rechtsanwaltskanzleien/ SWs von ehemals Entmündigten Datenskandal

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN

Österreichische Gesundheitskasse
Kopie Gerichtlicher Erw.vertreter
Kanzlei 1040 WIEN
Wienerbergstraße 15-19
1100 WIEN       

Wien, 1.3.2020

E-Card mit Foto an ehemaligen Erwachsenenvertreter gesendet - Sachwalterschaft für Mag. Hoedl Rosemarie mit Beschluss 8.2.2018 Bezirksgericht Wien-Liesing BEENDET

Sehr geehrte Österreichische Gesundheitskasse, s.g. ehemalige Wiener Gebietskrankenkasse, s.g. Ombudsstelle der Sozialversicherung, s.g. BM für Inneres,s.g. Magistrat Wien, s.g. Bezirksamt Wien-Liesing,

mit Erstaunen musste ich feststellen, dass ich am Freitag, 28.2.2020, per eingeschriebener Post die neue E-Card mit Foto von der Kanzlei meines ehemaligen Sachwalters (seit 1.7.2018 gerichtliche Erwachsenenvertretung genannt) zugesandt erhielt.

Die Sachwalterschaft für meine Person ist mit Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing 8.2.2018 - also seit zwei Jahren - beendet.
Als Sprecherin der Initiative Sachwalterschaftsmissbrauch ergeben sich für mich folgende Fragen, daher bringe ich vorab eine Sachverhaltsdarstellung an die Österreichische Gesundheitskasse und Identitätsdokumentenregister - auch betreff tausender entmündigter Menschen - in Österreich ein:

1. In Zeiten von Big Data (Datenvernetzung) müsste die Österreichische Gesundheitskasse mit den Daten der Bezirksgerichte vernetzt sein. Sehr wohl ist sie es mit dem Identitätsdokumentenregister - früher Personalregister, geführt vom BM für Inneres.
Die Österreichische Gesundheitskasse schreibt im Begleitschreiben: (zu Handen Gerichtlicher Erwachsenenvertreter Dr. P.)
Mit diesem Brief senden wir Ihnen Ihre neue e-card. Das Foto stammt von Ihrem Ausweis im Identitätsdokumentenregister (Reisepass ausgestellt Bezirksamt Wien-Liesing Mai 2015) mit dem Ausstellungsdatum 29.5.2015.

2. Für entmündigte Menschen ergibt sich daraus folgende Problematik:
Es gibt Kanzleien in Österreich, die tausende Gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu verwalten haben.
Diese Kanzleien werden wohl nicht alle per eingeschriebenen Brief die e-card an ihre Mündel/ Kurandinnen schicken. Somit ist jeder Kurand abhängig bei jeder Gesundheitsleistung, diese e-card aus der Kanzlei des Gerichtlichenen Erwachsenenvertreters persönlich abzuholen.
Bedenken Sie dabei, dass es auch behinderte pflegebedürftige Menschen gibt, die nicht die Kanzlei ihres gerichtlichen Erwachsenenvertreters aufsuchen können.
Außerdem müsste jede Kanzlei mit vielen Gerichtlichen Erwachsenenvertretungen diplomierte Sozialarbeiterinnen anstellen, die dann den Arztbesuch oder Besuch der Ambulanz eines Krankenhauses mit dem Kuranden organisieren müssten.
Bedenken Sie folgendes Szenario:
Mehrere KurandInnen sind in einen Unfall verwickelt: Die Sozialversicherungskarte lagert aber in der Kanzlei des Gerichtlichen Erwachsenenvertreters. Somit ist eine Behandlung nicht möglich und die KurandInnen müssen vielleicht unbehandelt am Unfallort sterben. Dies nur als worst case-Szenario.

3. Nun zurück zu meiner eigenen Geschichte.
Ich war zwei Mal unter Sachwalterschaft. Die erste Sachwalterschaft wurde per Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing 21. Juni 2011 aufgehoben.
Dennoch führte die ERSTE Bank (meine Hausbank seit Oktober 1997) den damaligen Sachwalter Dr. W. bzw. seine Kanzleiadresse nach meiner Datenabfrage per Bescheid vom November 2012 als meinen ersten Hauptwohnsitz an: SIC.

Somit ist die Kanzleiadresse des Sachwalters/ Gerichtlichenen Erwachsenenvertreters
der Hauptwohnsitz des Kuranden/ der Kurandin im "Identitätsdokumentenregister".
Dies ergibt zahlreiche Problematiken für tausende Menschen, die in Österreich unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen. Man beachte Notfälle z.B. in Pflegeheimen oder Behindertenheimen. Wo lagert dort die e-card des Patienten (Mündels)???????
"Das Foto stellt bei der Überprüfung sicher, dass nur Sie selbst mit dieser e-card Leistungen beziehen können Somit ist nur mehr in Ausnahmefällen eine Ausweiskontrolle notwendig. Ihre neue e-card funktioniert in Zukunft kontaktlos."

4. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche der Jugendwohlfahrtsträger die e-card verwalten darf. Dies könnte zu weiteren oben genannten Problematiken bei der Patientenbehandlung führe.

5. Betreff Eintragung der Gerichtlichen Erwachsenenvertretung im Reisepass verweise ich auf meinen Schriftverkehr mit der zuständigen Magistratsabteilung Wien.

6.  In meinem persönlichen Fall übermittle ich den Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing vom 8.2.2018, womit per gerichtlichem BESCHLUSS die Sachwalterschaft beendet wurde (Richterin MMag. Johanna Huber).

Ich ersuche diesen Beschluss in die Datensätze der Österreichischen Gesundheitskasse einzuspeisen und eventuell mit dem BRZ zu vernetzen.

Des Weiteren werde ich diese Sachverhaltsdarstellung auch an
1. Bezirksgericht Wien-Liesing
2. Rechtsanwaltskammer Wien
3. BM für Inneres
übermitteln.

Der Kanzlei von Dr. P. danke ich sehr herzlich, dass sie mir die neue e-card per eingeschriebener Post übermittelt hat. Man bedenke, dass bei Massenkuratorenschaften dies zu einem erheblichen Aufwand in diversen Kanzleien führen könnte - Rechtsfragen aus medizinischer Sicht (Behandlungsverweigerung des Kuranden - Zwangsmedikation etc. ) sind hier ungeklärt. 

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN



Conclusio: Beachten Sie bitte, dass Rechtsanwalt Dr. P. für Mag.a Rosemarie B. Hoedl mit Beschluss vom 18.2.2016 (ON127) zum Verfahrenssachwalter und mit Beschluss vom 14.12.2016 (ON 151) zum Sachwalter für die Vertretung vor Gerichten Behörden und SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGERINNEN, insbesondere im Verfahren zu 1 C 1474/ 15y bestellt wurde. GZ 16 P 46/ 17h Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing

Die Sachwalterschaft/ das Pflegschaftsverfahren  wurde mit Beschluss vom 8.2.2018 und Beschluss zur Pflegschaftsrechnung vom 23. Mai 2018 am Bezirksgericht Wien-Liesing ohne weiteres psychiatrisches Gutachten beendet. Begründung: Es sind keine Gerichtsverfahren offen.

Exkurs:

Aus oben genannten Schilderungen ergeben sich folgende Ansuchen:
1. Die Bezirksgerichte mögen an die Sozialversicherungsträger die Beendigung von Gerichtlichen Erwachsenenvertretungen übermitteln, ebenso an das Identitätsdokumentenregister, BM für Inneres und zuständige Magistratsabteilungen (Bezirkshauptmannschaften in den Bundesländern).

2. Gerade PatientInnen und Kurandinnen, die aus ideologischen Gründen (Bluttransfer, psychiatrische Behandlungen) oder weil sie Mitglied von Sekten sind (z.B. Psychosekten, die psychiatrische Behandlungen ablehnen) benötigen oft einen Gerichtlichen Erwachsenenvertreter/ Entmündigung, um ihr Leben zu schützen (Selbstgefährdung).

3. Zwangsbehandlungen sollten in jeglicher Hinsicht vermieden werden.
Man stelle sich vor, der Patient (Kurand) erkrankt am Wochenende schwer und in der Kanzlei des Gerichtlichen Erwachsenenvertreters, der Gerichtlichen Erwachsenenvertreterin ist niemand erreichbar.
Es muss in diesen Fällen ein Journalrichter entscheiden, der meistens nur Telefondienst hat.

4. Es ist folgendes Schreckensszenario zu befürchten, wie in den Usa üblich:

Im Notfall muss die Rettung oder der Notarzt feststellen:
Der Patient (Kurand) hat keine Versicherungskarte (diese lagert irgendwo bei einem Gerichtlichen Erwachsenenvertreter oder ehemaligem Sachwalter in einer Kanzlei mit ca. 1000 Kurandinnen, daher müssen wir ihn hier - z.B. am Unfallsort - sterben lassen, bzw. er/ sie bekommt keine Krebsbehandlung, keine lebensnotwendige Operation etc....

Mit der Bitte um Kenntnisnahme
Mag.a Rosemarie B. Hoedl



Donnerstag, 27. Februar 2020

Subject: Counter-transactions #Eurofighter #Buhag # mysterious deaths

Subject: Counter-transactions #Eurofighter #Buhag # mysterious deaths #Bundesministerium #sapprojekte lawsuit Moser against Hoedl from December 2015

Affidavit in addition to the affidavit of April 2017

Subject: Profile article and courier article "Eurofighter thriller" February 2020

Mag.a Rosemarie Hoedl requests the following counter notification:

Quote: explosive counter-transactions

But what happened to the money that was distributed across the mailbox companies?

Pilz: It was mainly used to buy counter transactions.

Ex-Magna manager Werner (actually Hubert) Hödl is an impressive example of how this worked. The then Magna boss Sigi Wolf approved Hödl a double function: He was on the board of Magna Europe and worked - almost as a side job for EADS. End quote.

https://kurier.at/politik/inland/knalleffekt-in-eurofighter-causa-ermittlungen-gegen-staatsanwalt/400406846

Counter-notification: As already stated in the affidavit on the occasion of the main hearing Moser against Hödl April 7, 2017, Mag.Hoedl is neither related to Hubert Hödl nor is it related or is she in any liason with the men named Hödl, who in the Eurofighter and Buhag area are mentioned again and again.

Rather, during the time of the first Eurofighter-U committee in February / March 2007, Mag. Hoedl was denounced in Peter Pilz's political diary, described as a Scientologist, who stole thousands of files during her work at the Federal Computing Center, BMVIT and BM for finance Manipulated data in the SAP systems.


This crime was brought up on August 14, 2007 at the district court of Vienna's Inner City (judge Mag. Andrea Hofko) for media law complaints.

At the main hearing on January 9, 2008 at the LG for criminal matters, the then lawyer of Peter Pilz appeared Dr. Alfred Noll said: "You Hoedl have no money for a private lawsuit anyway"

Why did he know? 

Subsequently, Noll dictated a comparison of the media judge Bruzek, which was already prepared a priori. This main trial was a farce, so to speak, as was that of April 7, 2017 (Moser v Hoedl - action for revocation and omission - Action for revocation and injunctive relief December 2015)

The announcement (defamation) at peterpilz.at in 2007 at the climax of the first Eurofighter-U committee should have dramatic consequences for Mag. Hoedl:

1. Loss of work - Prohibition as SAP consultant -  Ban on work

2. The judges at BG Wien-Liesing assumed that Mag. Hoedl would spend all her money on sect courses and would sign contracts for millions of years. Therefore, an expert came to the conclusion - after ordering the eleven-year retroactive incapacity from the Federal Ministry of Finance - that it was urgently necessary to incapacitate Mag Hoedl.

3. Subsequently, an ex-colleague from the BRZ Mag. Hoedl sued for revocation and omission, which led to a further incapacitation process at BG Vienna 23 (December 2015 to May 2018)

4. Action for revocation and omission: Especially at the time of the main hearing on April 7, 2017, the topic Ing. Hubert Hödl / Inducon Industrieconsulting GmbH / Graz was hyped up again.

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/eurofighter-u-ausschuss-hoedl-betont-schuldlosigkeit-68288191

Eurofighter U Committee: Hödl emphasizes innocence

Ex-Magna manager Hubert Hödl, who also worked for Magna as part of the Eurofighter deal and did counter-transactions for EADS, emphasized his innocence in his recent questioning in the U-Committee on Thursday. He avoided the accusation of double-offset counter transactions, the corresponding documents came from Vector and not from him. end of quote


Source: https://www.sn.at/politik/innenpolitik/eurofighter-u-ausschuss-hoedl-betont-uldkonto-68288191 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2020

Mag. Hoedl therefore requests the following counter notification:

1. Mag. Hoedl was never a member of the Scientology psycho-sect. Mag. Hoedl had the only contact with the sect in May 2000, where she organized an exhibition on the Vienna Stock Exchange. Rather, there were rumors that the former superiors in the federal data center had to do with this sect.

2. Mag. Hoedl is also not a member of the Loge Humain droit - rather, the professional career was completely destroyed by this "dirty campaigning", Mag. Hoedl got into great difficulties because she had to pay legal fees. This subsequently led to incapacitation on behalf of the Federal Ministry of Finance - through an invented payment claim by T-Mobile in September 2008 ..

3. There are always rumors that the violent death of the government councilor Schweinhammer from the Federal Ministry of Finance in November 2003 is related to bribes related to Eurofighter bribes and sap projects.

4. Mag. Hoedl requests the counter-notification that it has not obtained any financial benefits from these projects illegally. The two administrators Dr. Martin Weiser and Dr. Franz Stefan Pechmann and the District Court of Vienna-Liesing confirm that they had access to Mag. Hoedl's account management during two care procedures and numerous appeals to decisions (2009 to 2011 and 2015 to 2018).

5. Mag. Hoedl is no longer available for personal vengeance campaigns and interventions by a frustrated MP.

Further details in chronologieeinerentmündung.blogspot.co.at (also available as e-book)

Mag.a Rosemarie B. Hoedl

1230 Vienna


Vienna, February 22, 2020



communiqué

of the committee of inquiry to investigate political responsibility in connection with the "Eurofighter Typhoon" fighter aircraft system from the beginning of 2000 to the end of 2017 (1 / US XXVI.GP)














Dienstag, 18. Februar 2020

Die Eurofighter-Affäre und die rückwirkende Entmündigung von wegen Staatsräson

Sorry - diese Aufregung um die Eurofighter verstehe ich nicht mehr. In Österreich ist es gängige juristische Praxis, Zeugen von Straftaten - wenn es sein muss - rückwirkend zu entmündigen. Posthume Entmündigungen sind ebenfalls üblich, dh. wenn ein Testament nicht gültig sein soll und rückwirkend für ungültig erklärt werden soll.
Es wird sich sicher ein Psychiatrischer Gutachter (gerichtlich beeidet) finden, der die zuständigen Verantwortlichen der Scheiss-Verträge (besonders jener Vertrag vom Juni 2007, der wirklich nur bei geistiger Umnachtung unterzeichnet worden sein kann) rückwirkend für geschäftsunfähig diagnostiziert.
Somit ist dieser Vertrag und diese Zusatzvereinbarung vom Juni 2007 nicht zustande gekommen, es waren außerdem keine Experten am Werk. Ebenso wird sich in der Bundesverfassung so ein Passus finden. Es war ungefähr so, wie wenn Du ein 7-jähriges Kind ein Fahrzeug kaufen lässt. Dieser Vertrag ist NIE zustande gekommen.
Somit können diese Eurofighter, die niemand mehr will und die unverkäuflich sind, verschrottet werden (umweltfreundlich): Der Kaufpreis und die Wartungskosten, die aufgrund des irren Vertrags (Vertragsergänzung) von Juni 2007 zustande kam, wird rückerstattet.
Somit kann man z.B. mit viel Geld den enteigneten Mündeln helfen.


Laut der österreichischen Bundesregierung (mit Verteidigungsminister Günther Platter), die sich dabei auf EADS beruft, würde ein Vertragsausstieg 1,2 Mrd. Euro kosten. Sollte EADS oder der Eurofighter GmbH allerdings nachgewiesen werden können, dass sie sich nicht an den Vertrag gehalten haben, so könnte die Republik Österreich ohne Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten. Im „Code of Business Conduct“ im Eurofighter-Vertrag ist festgehalten, dass die Bieterseite keiner natürlichen oder juristischen Person, die an der Auftragsvergabe mitwirkt, Vorteile anbieten oder gewähren darf. Durch die als „Darlehen“ bezeichnete Zahlung des EADS-Lobbyisten Erhard Steininger an die Ehefrau von Wolf im Jahr 2002 unmittelbar nach der Entscheidung für die Eurofighter könnte die Bestimmung verletzt worden sein.[2]
Für die Bundesregierung waren die Verdachtsmomente nicht ausreichend, um vom Kauf der Eurofighter zurückzutreten. Stattdessen schloss der damalige Bundesminister für Landesverteidigung Norbert Darabos (als zuständiger Vertreter der Republik Österreich) am 26. Juni 2007 eine Vereinbarung mit dem Hersteller, die vorsieht, die Stückzahl von 18 auf 15 Jagdflugzeuge zu reduzieren (alle Tranche 1, neun neue und sechs gebrauchte Maschinen). Dadurch wurden die Anschaffungskosten von ursprünglich 1,959 Mrd. Euro auf 1,589 Mrd. Euro reduziert, was einer Kostenersparnis von ca. 19 % entspricht.[9] Kritiker der Vereinbarung führen dagegen an, dass durch die Verkleinerung der Flotte sowie die Verwendung gebrauchter Maschinen die maximale Gesamtflugstundenanzahl ebenfalls um 19 % reduziert wurde und somit keine echte Einsparung vorhanden ist.[9] Gleichzeitig führe der Wegfall von Tranche-2-Maschinen zu einem Verlust an Kampfkraft, wozu auch der Verzicht auf die Systeme „Praetorian“ und „PIRATE“ beiträgt.[9]
Nach der Angelobung des neuen Nationalrats am 9. November 2017 – zwar mit 8 Mandataren der erfolgreichen Liste Peter Pilz, doch ohne den Listengründer Peter Pilz – warnte der bald scheidende Verteidigungsminister Doskozil (SPÖ) vor „einem möglichen Rückzieher vom Ausstieg aus dem Eurofighter unter einer schwarz-blauen Regierung“, um eine kosteneffiziente Luftraumüberwachung zu erzielen. Man möge die Gerichte arbeiten lassen. Kolportiert würden Hoffnungen von Airbus, dass eine ÖVP/FPÖ-Regierung einen Rückzieher machen könnten.


Rechtssatz

Das von einem Handlungsunfähigen abgeschlossene Geschäft ist absolut nichtig; eine solche Willenserklärung würde auch nicht nachträglich dadurch Gültigkeit erlangen, dass sie der gesetzliche Vertreter oder der Handlungsunfähige selbst nach gänzlicher oder teilweiser Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit genehmigt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 433/58
    Entscheidungstext OGH 10.12.1958 5 Ob 433/58
  • 1 Ob 667/85
    Entscheidungstext OGH 13.11.1985 1 Ob 667/85
    nur: Das von einem Handlungsunfähigen abgeschlossene Geschäft ist absolut nichtig. (T1)
  • 1 Ob 280/01k
    Entscheidungstext OGH 22.03.2002 1 Ob 280/01k
  • 5 Ob 34/07x
    Entscheidungstext OGH 03.07.2007 5 Ob 34/07x
  • 7 Ob 50/10v
    Entscheidungstext OGH 14.07.2010 7 Ob 50/10v
    Auch
  • 8 Ob 62/11t
    Entscheidungstext OGH 29.06.2011 8 Ob 62/11t
    Auch; Beisatz: Absolute Nichtigkeit ohne dass es einer rechtsgestaltenden gerichtlichen Entscheidung bedürfte. (T2)
  • 3 Ob 4/12b
    Entscheidungstext OGH 22.02.2012 3 Ob 4/12b
    Auch; nur T1
  • 3 Ob 120/14i
    Entscheidungstext OGH 19.11.2014 3 Ob 120/14i
    Auch; Beisatz: Hier: Stiftungszusatzurkunde. (T3); Veröff: SZ 2014/107
  • 7 Ob 27/17x
    Entscheidungstext OGH 29.03.2017 7 Ob 27/17x


Nun stellt sich aus zivilrechtlicher Sicht die berechtigte Frage, ob die temporäre Geschäftsunfähigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden der Heeres-Immobilien-"Verwertungsgesellschaft" – hauptamtlich auch „chef de cuisine“ im zuständigen Bundesministerium in Wien - eine Rückabwicklung des Verkaufs von Heeresimmobilien zu Schleuderpreisen ermöglichen würde.


Donnerstag, 30. Januar 2020

Anstellung pflegender Angehörige: Brief an Landeshauptmann Doskozil

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
Initiative Gerichtliche Erwachsenenvertretung
1230 WIEN        

Wien, 27.1.2020

Werter Herr Landeshauptmann Doskozil,

zunächst möchte ich Ihnen zu Ihrem fulminanten Wahlsieg gratulieren.
Ich wünsche Ihnen vollständige Heilung Ihrer Stimmbänder (damit sie eine starke Stimme für das Burgenland bleiben) und alles Gute und Gottes Segen für Ihre Tätigkeit als Landeshauptmann.
Nun falle ich aber gleich mit der Tür ins Haus:
Ihre Idee eines Pflegekonzeptes mit Anstellung von Pflegenden Angehörigen ist bahnbrechend und sollte ein Konzept für ganz Österreich werden.
Nun komme ich zu meinem Haus- und Hofthema Gerichtliche Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft)
Es ist Ihnen als Jurist und Kenner unserer Verfassung natürlich klar, dass
Gerichtliche Erwachsenenvertretung Bundessache und
die Altenfürsorge, die Behindertenfürsorge wie die Jugendwohlfahrt
Landessache ist.
Sachverhaltsdarstellung Gerichtliche Erwachsenenvertretung:
Sachwalterschaftsmissbrauch
Es hat sich in den letzten Jahrzehnten die Praxis in Österreich eingeschlichen, dass Anwaltskanzleien tausende Sachwalterschaften übernommen haben.
Alte Menschen wurden und werden gegen ihren Willen und den Willen der Angehörigen in Pflegeheime transferiert. Dies ist jüngst einem sehr guten Freund von mir aus der Steiermark passiert. Die Wohnung wird beschlagnahmt, der ehemalige Professor bekommt 50 Cent pro Tag. Über seine Pension und das Pflegegeld kann er nicht verfügen.
Alte Menschen (ohne Kinder und Angehörige) sind Freiwild in Österreich.
Es sollte daran gearbeitet werden, dass die alten Menschen zu Hause bleiben können. Ich schätze in diesem Zusammenhang auch die Qualitätskontrolle im Bereich ausländische Pflegekräfte und Hospiz.
Jetzt aber zurück zum Missstand "Massensachwalterei":
Es gibt zahlreiche Initiativen im Inland und im Ausland, die auf diese Misstände aufmerksam machen: Nach der Entmündigung hat der entmündigte "Pflegling" keinerlei Rechte mehr.
Ein Jurist ist kein Sozialarbeiter. Daher sollte die Gerichtliche Erwachsenenvertretung durch einen Anwalt nur im Notfall und auf Wunsch der Angehörigen vom Gericht über eine Person verhängt werden.
Keinesfalls sollte die Gerichtliche Erwachsenenvertretung durch Rechtsanwaltskanzleien dazu missbraucht werden, Menschen gegen ihren Willen in Heime zu transferieren, das gesamte Eigentum zu beschlagnahmen, die Wohnungen, Häuser, alten Gemälde, Wertpapiere gegen den Willen der Angehörigen zu verkaufen und den solchermaßen enteigneten Menschen gegen den Willen der Angehörigen und FreundInnen in einem Pflegeheim dahin vegetieren zu lassen.
Ebenso gegen die Menschenrechte ist die Praxis, dass sich Anwaltskanzleien an den Mündeln bereichern und sie mit einem Taschengeld dahin vegetieren lassen.
Es geht hier auch um behinderte Menschen, die entmündigt und praktisch enteignet sind. In Wien gibt es das Modell des betreuten Wohnens.
Wichtig wäre es auch im Bereich
Gerichtliche Erwachsenenvertretung - Pflegemodelle mit dem Bund zusammen zu arbeiten.
Letztlich entscheiden die Gerichte (Bundeskompetenz) über die Notwendigkeit einer gerichtlichen Erwachsenenvertreung.
SachwalterInnen, Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen, AuftragsgutachterInnen im Bereich Psychiatrie, aber auch korrupte PflegschaftsrichterInnen, die sich am Mündelvermögen, am Vermögen des behinderten, schwachen alten Menschen bereichern,
SOLLTEN oder MÜSSTEN in einem RECHTSSTAAT bestraft werden.
Aber nun zurück zur Praxis:
Einen Pflegefall zu Hause zu haben, treibt viele Menschen und Familien an den Rand des finanziellen Ruins, an den Rand ihrer psychischen und physischen Möglichkeiten.
Ich selbst war bereits als Studentin in Graz in der Altenpflege tätig und weiß, welchen Belastungen pflegende Angehörige - aber auch professionelle AltenpflegerInnen ausgesetzt sind. Es bedarf daher auch einer Pflegebegleitung, es bedarf einer Supervision und Ausbildung und Fortbildung für pflegende Angehörige.
Sie haben genial erkannt, dass diese Tatsache ein großer Schwachpunkt in unserem Sozialsystem in Österreich ist, das an vielen Punkten brökelt und zerbröselt.
Daher ist Ihr Konzept einer Anstellung und finanziellen Absicherung von pflegenden Angehörigen zunächst mal höchst löblich
Aber der Teufel liegt ja bekanntlich im Detail. Die PflegschaftsrichterInnen sind sicher auch im Burgenland überfordert und können sich nicht um jeden Entmündigungs- Demenz- und Pflegefall im Einzelnen kümmern und in entlegenen Gegenden in burgenländischen Dörfern Hausbesuche machen.
Es bedarf der Aufstellung ganz neuer Teams aus SozialarbeiterInnen, KrankenpflegerInnen und pflegenden Angehörigen, die nun finanziell abgesichert sind.
Dieses Modell könnte bahnbrechend für ganz Europa werden und die Entmündigungen und Enteignungen von alten Menschen könnten somit gestoppt werden.
Auch die Pflegeheime platzen ja aus allen Nähten.
Nun komme ich zurück zu meinem Hauptpunkt Gerichtliche Erwachsenenvertretung:
Juristen sind keine SozialarbeiterInnen und keine Ärzte. Daher sollte es im Bereich Erwachsenenvertretung klare Kompetenzbereinigungen und Abgrenzungen geben:
Es kann nicht sein, dass Anwälte "Ordinationen" errichten, wo Mündel wie Bettler ihr wöchentliches Taschengeld abholen müssen. Die Juristen verdienen sich eine goldene Nase, weil das Mündelgeld zu ihren Gunsten teilweise auch im Ausland angelegt wird.
Ich kenne Mündel persönlich, die von ihrem Sachwalter kein Geld mehr bekommen und in die Gruft oder zu den Schwestern von Mutter Theresa gratis essen gehen müssen, während sich auf den Mündelkonten die Tausender häufen.
Sachwalterschaftsmissbrauch:
Diesen Miss-Stand zu bereinigen wäre einer modernen Sozialdemokratie würdig.
Werter Herr Landeshauptmann,
ich traue Ihnen zu, dass Sie ein gutes Team aufstellen und im Bereich PFLEGE, ENTMÜNDIGUNG; ERWACHSENENVERTRETUNG etc.
das Burgenland zu einem Vorzeigemodell für ganz Österreich werden könnte.

In diesem Zusammenhang wünsche ich Ihnen und Ihrem zukünftigen Landesrat oder Landesrätin alles Gute und stehe für weitere Tipps gerne zur Verfügung

Mit besten Grüßen und Wünschen

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
Initiative Gerichtliche Erwachsenenvertretung (ehemals Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch, Enteignung/ Entrechtung von behinderten und alten Menschen)
1230 WIEN

https://www.burgenland.at/service/medienservice/aktuelle-meldungen/detail/news/anstellung-pflegender-angehoeriger-start-puenktlich-am-1-oktober/

Soziallandesrat Christian Illedits und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil präsentierten die neue Pflege Service Burgenland GmbH.

„Mit der Einrichtung der Pflege Service Burgenland GmbH (PSB) wurde ein weiterer Meilenstein im Bereich der Pflege gesetzt“, gaben Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Christian Illedits heute, Dienstag, bekannt. Damit ist die Umsetzungsbasis für das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige realisiert, das einen Eckpfeiler des 21 Punkte umfassenden „Zukunftsplans Pflege“ darstellt – ab 1. Oktober wird die gemeinnützige PSB mit Sitz in Eisenstadt als Dienstgeber für pflegende Angehörige fungieren. Interessensbekundungen werden zur Bedarfserhebung unter der Pflegehotline (057-600-1000) bereits entgegengenommen. Die GmbH wird zur zentralen Anlaufstelle für den Pflegebereich werden, um die Anliegen von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen möglichst schnell und einfach zu bedienen.
Die Schaffung einer zentralen Organisations- und Informationseinrichtung für Pflegeagenden ist ein fester Bestandteil der aktuell vorliegenden Pflegekonzepte – sei es auf Bundes- oder Landesebene – und so auch beim burgenländischen „Zukunftsplan Pflege“. Im Zuge der Umsetzung wurde nun die PSB als gemeinnützige GmbH und 100-prozentige Tochter der Burgenländischen Krankenanstalten-Ges.m.b.H (KRAGES) eingerichtet, die Teil der Landesholding Burgenland ist. Zum Geschäftsführer wurde interimistisch KRAGES-Chef Harald Keckeis bestellt. Zentrale Aufgabe der Einrichtung wird die Abwicklung des Anstellungsmodells sein: Angehörige, die pflegebedürftige Personen im Burgenland betreuen, können nach bestimmten Kriterien angestellt werden.
„In Österreich gibt es keine vergleichbare Einrichtung. Wir übernehmen damit eine Vorreiterrolle und betreten bewusst Neuland: Pflegende Angehörige können sich sozialrechtlich und finanziell absichern lassen, das Management des Pflegebedarfs im Burgenland wird professionalisiert“, betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Operativ tätig wird die PSB am 1. Oktober, wenn das Anstellungsmodell startet. „Die rechtliche Basis hierfür bildet das novellierte Sozialhilfegesetz, das im September zur Beschlussfassung gelangt“, erklärte Landesrat Christian Illedits.
Interessierte können sich ab sofort melden
Bei der Pflegehotline des Landes (057/600-1000) oder im persönlichen Gespräch mit den Pflege- und SozialberaterInnen an allen burgenländischen Bezirkshauptmannschaften können sich Interessierte bereits jetzt informieren und vormerken lassen. Rechtzeitig vor dem operativen Start des Anstellungsmodells werden sie dann kontaktiert. Innerhalb von zwölf Monaten nach Anstellungsbeginn muss eine Grundausbildung – angelehnt an jene zur Heimhilfe, die ebenfalls gefördert wird – absolviert werden. 
Ende Zitat 





Donnerstag, 23. Januar 2020

Auf Vorrat entmündigen wir nicht: Zitat Richter Mag. Zucker Aufhebung SW Mag. Hoedl 20. Juni 2011 BG Wien 23

Gedanken zur Sicherungshaft - Sicherungskonzept für die öffentlichen Plätze Wien Rom ein Vergleich

https://kurier.at/politik/inland/sicherungshaft-wird-nicht-kommen-sagt-gruener-europasprecher-reimon/400734807

Bild

Sicherungshaft Maßnahmenvollzug Entmündigen auf Vorrat

Auf Vorrat entmündigen tun wir nicht (Zitat Richter Mag. Martin Zucker 20.6.2011 BG Wien-Liesing) 

In den letzten Monaten durfte ich mehrmals die Stadt Rom bereisen.
Gleich vorweg: Wenn Du einmal Dich durch die U-Station Roma Termini gekämpft hast, dann hast Du eine neue VORSTELLUNG von dem was BRENNPUNKT bedeuten kann und wie in der Realität ein Brennpunkt-Bahnhof aussehen kann.
Im Vergleich dazu kommt Dir in Wien der öffentliche Verkehr wie Zeitlupe vor.
In den römischen U-Bahn-Stationen gibt es überall bewaffnetes Militär - die Carabinieri sind meistens (als solche erkennbar) in den Autos unterwegs - und ohne Maschinengewehre.

Es ist wirklich gewöhnungsbedürftig, dass Du bei Fontana Trevi, den antiken Sehenswürdigkeiten in Rom (wie Colosseo, Circo Maximo - so heißen auch die Metro-Stationen) überall bewaffnetes Militär siehst - Maschinengewehre wohin das Auge reicht.

Zurück zu den U-Bahn-Stationen in Rom: Diese sind nicht für jeden Passagier ohne Karte/ Ticket zugänglich - so wie in Wien. Du musst - wenn Du neu bist und nach dem Weg fragst - bewaffnete Einheiten fragen (die Gott sei Dank Englisch können) wohin Du Dich bewegen musst. Mit Koffer und Gepäck ein wahrer Spießrutenlauf. Bei der Plattform der U-Bahn stehen die Leute wie die Sardinen geschlichtet und es könnte jederzeit jeder eine oder mehrere Personen auf die Geleise werfen.

In Wien besteht jederzeit die Möglichkeit mit Messer, Maschinengewehr, Glock, Sturmgewehr das Feuer in einer U-Bahn zu eröffnen oder in einer U-Bahn-Station.
Zum Glück habe ich eine sehr gute Freundin, die bei den Wiener Linien beschäftigt ist und mir einmal einen Privatkurs gab, wie ich mich im Notfall zu verhalten habe.

Meiner Ansicht nach ist es wirklich nicht sinnvoll, alle AsylwerberInnen in Sicherungshaft zu stecken: Das ist die Vorstufe zu den concentration camps. Man bündelt vermeintlich gefährliche Menschen, steckt sie a priori in Sicherungshaft und Präventivhaft. Sie könnten ja gefährlich werden.

1. Man bedenke die Kosten - ein Gefängnisplatz, die psychiatrischen Gutachten für den Maßnahmenvollzug sind enorm kostspielig.
2. Die Kroaten schießen die Flüchtlinge gleich an der Grenze zu Bosnien zurück bzw. ab. Das ist auch nicht gerade die feine englische Art - siehe die traurigen Berichte über die Flüchtlingslager an der kroatisch-bosnischen Grenze.
3. Nie vergessen werde ich den Satz des Richters Mag. Martin Zucker am 20. Juni 2011 am Bezirksgericht Wien-Liesing (Verhandlung zur Aufhebung meiner 1. Sachwalterschaft): Wir wollen nicht AUF VORRAT ENTMÜNDIGEN:
Wenn man potentiell gefährliche Menschen (z.B. durch ein AKTENGUTACHTEN)
- entmündigt
- in Sicherungshaft sperrt
- in Heimen wegsperrt
so sind wir dann bald wieder bei den Zuständen des dritten Reiches. (Schlagwort T4)
4. Die Allmacht der PsychiaterInnen: Mächtiger als je zuvor sind im österreichischen (vermeintlichen) Rechtsstaat die gerichtlich beeideten Fachärzte der Psychiatrie und Neurologie:
Aufgrund eines Gutachtens wird die Gefährlichkeit des "Probanden" festgestellt: Am besten für immer wegsperren. Wir nähern uns Zuständen aus dem Mittelalter.
Der einzige Unterschied zum Mittelalter sind die Versuche der Pharma-Industrie mit diesen Flüchtlingen, psychisch kranken Menschen.
Ich bin - wie allgemein bekannt - keine grundsätzliche Gegnerin der Psychiatrie. Dies muss ich heute - am 34. Todestag von Sektengründer Ron Hubbard - noch einmal deutlich feststellen.
5. Jedoch: Gerade mit Flüchtlingen, die keinerlei Angehörige haben, kann man die geheimsten Versuche mit Elektroschocks, neuen noch nicht approbierten Medikamenten ganz unbemerkt in Göllersdorf und in anderen Gefängnissen für sogenannte "geistig abnorme RechtsbrecherInnen" machen.
6. Auf Vorrat entmündigen, auf Vorrat einsperren: Ich befürchte, dass jene Menschen, die in Sicherungshaft und Maßnahmenvollzug weggesperrt sind, eher harmlos sind im Vergleich zu jenem Potential das frei herum läuft - besonders in Wien, aber auch in den Bundesländern.
7. Es ist ja kein Geheimnis, dass Österreich und Wien in den Bosnienkriegen in Containern der MA 48 und in LKWs mit vermeintlichen Hilfsgütern Waffen in die Kriegsgebiete transportiert hat.
8. Umgekehrt ist es so, dass in Österreich viele Waffenlager bestehen (die Politik leugnet dies) - aber zahlreiche Krimis und Romane handeln von den Konflikten zwischen Serben, BosnierInnen und Kroatinnen, die nach Deutschland und Österreich exportiert worden sind.
Ich selbst lernte beim Penny Markt an einem Karfreitag eine Bosnierin kennen: Sie sagte mir: Sie besitzt ein Haus in Bosnien - aber sie kann dort nicht zurück kehren, weil sie müsste sonst zur Massenmörderin werden. Von ihr weiß ich auch das mit den Waffentransporten in den Müllcontainern.
9. Kehren wir zur Gegenwart zurück: Interessant ist die Häufung der Messerattentate in Österreich in letzter Zeit. Mit einem MESSER einen Menschen zu ermorden, stelle ich mir nicht so leicht vor: Das müssen ausgebildete Mujaheddin-KämpferInnen sein, die so morden können: Und in Bosnien gibt es ja bekanntlich viele davon (mit Exposituren in Österreich, Wien und Graz)
10. Die Diskussion um die Sicherungshaft wird diese grün-schwarze Koalition bald sprengen. Anlässlich des Prozesses in Vorarlberg richtet man sich schon Gemeinheiten aus.
So sagt der grüne Abgeordnete Reimon: Wegen dieser Kleinigkeit wird Kurz die Koalition nicht sprengen.
Die Diskussion um die Sicherungshaft, Präventivhaft ist also eine Kleinigkeit. Gratulation Herr Reimon.
11. Die Menschen im Maßnahmenvollzug sind natürlich auch entmündigt. Allerdings wird die Mehrheit der entmündigten Menschen in Freiheit bleiben. Warum: Das ist ein Geschäftskonzept für die Pflegeheime, Rechtsanwaltskanzleien mit Massensachwalterschaften etc.
12. Im Gefängnis bekommt das Mündel kein Geld mehr, keine Pension mehr. Wenngleich die Gutachten für diese präventiv einzusperrenden und wegzusperrenden Menschen natürlich ein Megageschäft für unsere Promi-Gutachter sind?

Conclusio: Was mache ich aber, wenn mich eine Person in der U6 mit dem Messer angreift? Wird mir da ein Herr Gutachter Dr. Haller oder Frau Gutachterin Dr. Kastner helfen?
Sperren wir nicht die Falschen weg? Nach welchen Kriterien sperren wir die Menschen weg?
Herr Bundespräsident van der Bellen sagte gestern in Jerusalem: WEHRET DEN ANFÄNGEN.
Sind die Massenentmündigungen und damit verbundenen Massenenteignungen von Menschen in Österreich (es werden unzählige gegen ihren Willen in Heime transferiert - ihre Wohnung, ihr Haus wird beschlagnahmt - so jüngst auch von einem sehr guten Freund von mir in der Steiermark)
nicht schon Nazi-Methoden der Sonderklasse.
Sind die Pläne des Herrn Nehammer: Asylzentren an den Grenzen zu schaffen (wo im Notfall dann so wie an der kroatisch-bosnischen Grenze geschossen werden darf)
NAZI-METHODEN der Sonderklasse?
An Stelle wird die ganze Kraft unserer guten Polizei-Einheiten bei gewaltbereiten Gegendemonstranten zu Akademiker-Bällen gebündelt.
Herr van der Bellen und Herr Kurz und Herr Nehammer sollen einmal einen Staatsbesuch mit Journalisten an der kroatisch-bosnischen Grenze machen: BIHAC
Wo die Flüchtlinge am Bach in den Tod geschossen werden.

https://www.deutschlandfunk.de/bosnien-herzegowina-fluechtlingslager-auf-frueherer.1773.de.html?dram:article_id=454433

Ich hoffe und bete weiterhin für meine liebe Weana Stodt, dass es in der U-Bahn zu keinem Attentat kommt.
Für Roma Termini werde ich aber ein neues Sicherheitskonzept erstellen.
Freiwilligenarbeit der Sonderklasse.

Post-Skriptum: Ich war im Jahre 2009 auf Bestellung des BM für Finanzen, Bundesrechenzentrums und Bundesbuchhaltungsagentur elf Jahre rückwirkend am Wohnsitz-Bezirksgericht Wien-Liesing entmündigt worden. Zeugenaussagen sollten verhindert werden, besonders rund um Todesfälle, Vergiftungen in den Großprojekten
HV-SAP Umstellung der Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP
PM-SAP Personalverrechnung des Bundes auf SAP-Systemen
UNI-SAP: Rechnungswesen für die Universitäten
und Folgeprojekte in den Landesregierungen

Der Sachwalter Dr. Martin W. wollte aber nichts mit den Mio-Betrügereien rund um AMS und Co zu tun haben. Daher beendete er die Sachwalterschaft mit Antrag Februar 2011.

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2011/06/termin-bei-mag-martin-zucker_20.html

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2011/06/termin-bei-mag-martin-zucker_20.html

https://justizaustria.blogspot.com/2014/09/die-lex-hoedl-landl-gate-sw-missbrauch.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_T4

Sonntag, 19. Januar 2020

Judge without control

Judge without control

Series: Justice scandal in Austria (3).

The supervisory authority covers the abuse of office in thousands of cases. The judge took control of the Austrian Ministry of Justice.

Indications of abuse of office should be processed by Department III 6 in the Austrian Ministry of Justice. This department is dedicated to personnel controlling.

Chief Prosecutor MMag.a Ruth Straganz-Schröfl is the head of the so-called "Competence Center Personnel Controlling". In her letter, she referred to this function as "official supervision of the judges".

But there are thousands of cases of violations of fundamental rights, especially property rights, in Austria. This is also confirmed by the annual reports from the Austrian Ombudsman. The report appeared on Qolumnist:

https://qolumnist.com/de/2019/09/02/richter-ohne-kontrolle/

Attractive office

Liesing is a district with flowering garden settlements and beautiful single-family houses. One of the most attractive residential areas in Vienna. Located below the Georgenberg, on which the famous church by the Austrian sculptor Fritz Wotruba was built, which is one of the most important sacred buildings of the 20th century.

In Vienna Liesing, Ruth Straganz-Schröfl was the head of the district court. In this role, she was responsible for expropriation using the guardianship method. Then Straganz-Schröfl was appointed head of the oversight of judges in the Austrian Ministry of Justice.

Service supervision covers abuse of office

Minister of Justice Brandstetter was informed about the abuse of office by judges and the violation of fundamental rights. For the Minister of Justice, Straganz-Schröfl from the ministry's service supervision replied on 6 November 2015:

Judge for guardianship

Anyone who knows Ruth Straganz-Schröfl's career will not be surprised at her attitude. Straganz-Schröfl was previously a so-called "nursing judge" at the district court of Vienna-Liesing. In this function, she decided on expropriation by guardians.

These include spectacular cases. About Rosemarie Hödl. As a clerk in the Federal Computing Office, she had insight into sensitive data from the federal budget. Testimony from Rosemarie Hödl should be prevented. It was therefore placed under guardianship. In order to securely defame such a testimony, the guardianship was backdated by the court in Vienna-Liesing in April 2009 by more than ten years.

Corruption anchored in the judicial system

By tendering dual functions, the judges took control of the Austrian Federal Ministry of Justice. Straganz-Schröfl should also be appointed as a judge at the Regional Court for Civil Law Matters in Vienna and act in the Federal Ministry of Justice.


The announcement of such dual functions is quite common in the Austrian judicial system. This is a back step in the judicial system, which is supposed to enable abuse of office and corruption, since the judges themselves took over the control function.

Representative of the judges' stand

In addition, Straganz-Schröfl in the Association of Austrian Judges was at that time the head of the constitutional and service law section. The association represents the interests of the judges. That is why one of the specialist group's declared purposes is: "Promotion of judicial independence".

For this purpose, Ruth Straganz-Schröfl organized meetings with the court leaders, in which “all questions of service supervision and service law” were expressly discussed.


Ruth Straganz-Schröfl was an important person in the representation of interests of the judge. Now she is working in the Ministry of Justice to oversee the Austrian judges as senior prosecutor. Abuse of office is reliably covered.