Im Mai 2012 gab es betreff der überhöhten und verspäteten Pflegschaftsrechnung durch den Sachwalter Dr. W. eine Anfrage an die Volksanwaltschaft.
Die Volksanwältin Gertrude Brinek antwortet dem Polit-Mündel im Auftrag des BMF wie folgt:
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum: 29. Juni 2012
Dr. Sylvia Papházy VA-BD-J/0303-B/1/2012
In Vertretung VA Dr. Gertrude Brinek, Volksanwältin Republik Österreich - zuständig für Miss-Stände in der Justizverwaltung der Republik Österreich
Kommentar: Hunderte von schweren Missbrauchsfällen im Bereich Sachwalterschaft wurden den Wiener Volksanwälten seit dem Jahre 2009 zur Kenntnis gebracht. Siehe dazu auch Sammelklage/Sammelanzeige von PRO ETHOS an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien.
Sehr geehrte Frau Magister!
Ihre an die Volksanwaltschaft gerichtete Beschwerde habe ich erhalten und bedaure erneut Ihre persönliche Situation.
Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Volksanwaltschaft keine Möglichkeit hat, für Sie tätig zu werden. Die Volksanwaltschaft wurde – wie bereits dargestellt – insbesondere als nachprüfendes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Gerichtsverfahren und Gerichtsentscheidungen unterliegen keiner Überprüfung oder Kommentierung durch die Volksanwaltschaft.
Die Gerichtsentscheidung auf Grund Ihres Rekurses vom 26. Mai 2012 wird auch seitens der
Volksanwaltschaft unkommentiert zur Kenntnis zu nehmen sein.
Darüber hinaus kann die Volksanwaltschaft Sie leider nicht wie ein Rechtsanwalt beraten oder Ihre Interessen vor Gericht oder gegenüber Dritten vertreten.
Ich bedaure sehr, dass die Volksanwaltschaft in Ihrer Beschwerdeangelegenheit nicht tätig werden kann und schließe mit diesem Schreiben an Sie gegenständlichen Beschwerdeakt ab.
Für Ihre telefonischen Rückfragen steht Ihnen meine Mitarbeiterin Frau Dr. Sylvia Papházy
(DW 122) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Peter Kastner e.h.In Vertretung VA Dr. Gertrude Brinek, Volksanwältin Republik Österreich - zuständig für Miss-Stände in der Justizverwaltung der Republik Österreich
Man fragt sich schon, warum sich die Volksanwaltschaft Wien immer neue Ausreden einfallen lässt, um die unzähligen Betrugsfälle und Missbrauchsfälle rund um die Besachwalterung in Österreich nicht überprüfen zu müssen. Wer wird hier gedeckt?
Bei persönlichen Freunden und Freundinnen der Volksanwälte werden sehr wohl Gerichtsentscheide kommentiert und überprüft. Da interveniert die Volksanwaltschaft sogar im Falle von Straftätern und bei Strafverfahren, um Vereine zu rehabilitieren.
Wahrscheinlich ist die Volksanwaltschaft Wien dermaßen mit der Vertuschung ihrer Fehler beschäftigt, dass für die Überprüfung von Miss-Ständen rund um die Justiz-Verwaltung keine Zeit mehr bleibt. Oder finden Sie nicht, werter Leser, werte Leserin, dass eine
Oder finden Sie nicht, dass der Umstand, dass Bezirksgerichte en masse gewissen Rechtsanwaltskanzleien bis zu 1000 Mündel "vermitteln" und GutachterInnen im Sachwalterschaftsverfahren/Entmündigungsverfahren Ferngutachten über Personen stellen, die sie NIE GESEHEN haben, die aber im Staatsinteresse entmündigt und all ihrer Bürgerrechte beraubt werden sollen, in einer DEMOKRATIE (demokratischen Rechtsordnung) zumindest einer Überprüfung unterzogen werden sollte?
Es gilt natürlich die immerwährende Unschuldsvermutung, auch wenn die Volksanwälte, die bisweilen - inklusive aller Benefizien wie KFZ-Pauschale etc. - mehr als MinisterInnen verdienen, dem Nationalrat berichtspflichtig sind.
Aber Papier ist ja geduldig.
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