| Gesetzestext | (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. März 2013) |
Kommentar:
§ 277 ABGB ist in bezug auf die österreichische Rechtsprechung von besonderem Interesse.
Die Bezirksgerichte bzw. Landesgerichte für Zivilrechtssachen wären verpflichtet, den Schaden der dem Pflegebefohlenen (der Pflegebefohlenen) z.B. wegen nicht bezahlter Finanzamts-Schuld oder Pfändung wegen nicht bezahlter Alimentationsforderungen des Amtes für Jugend und Familie entstanden zu ersetzen.
Stattdessen fordern Sachwalter und Rechtsanwaltskanzleien für ihre grob fahrlässige Sachwalterschaftsführung von Mündeln tausende von Euros. Die Forderungen werden in den meisten Fällen per Beschluss des Bezirksgerichts (Pflegschaftsendrechnung) bestätigt. Dies betrachten wir als großen Justizskandal.
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