Die Rolle des psychiatrischen Gutachtens im Sachwalterschaftsverfahren laut ABGB
Im Sachverständigengutachten zur Bestellung eines
Sachwalters laut § 268 ff ABGB soll laut geltendem österreichischem Recht durch
ein medizinisches Gutachten aus dem Bereich der Neurologie und Psychiatrie
geklärt werden ob
- die zu entmündigende Person an einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung leidet, welche es ihr unmöglich macht alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen zu können.
- Es soll geklärt werden, ob die zu besachwalternde Person in der Lage ist, Sinn und Tragweite einer letztwilligen Verfügung zu begreifen (inhaltlich zu erfassen).
- Es ist im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens zu klären, ob die zu entmündige Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes gänzlich unfähig ist einer mündlichen Verhandlung zu folgen oder dies ihrem Wohle abträglich ist.
- Ist die zu entmündigende und zu enteignende Person in der Lage die Tragweite einer von ihr erteilten Vollmacht zu begreifen?
- Welche Maßnahmen sind notwendig, um die bestehende Erkrankung zu beseitigen bzw. diese zu lindern? Besteht Aussicht auf Besserung des Zustandes?
- Ist die Betroffene in der Lage Sinn und Tragweite einer letztwilligen Verfügung zu begreifen?
- Ist die Betroffene aufgrund ihres Gesundheitszustandes gänzlich unfähig einer mündlichen Verhandlung zu folgen oder ist ihr Wohl bei Anwesenheit in der Verhandlung gefährdet?
- Ist die Betroffene in der Lage weiterhin in ihrer Wohnung zu leben und verfügt sie über die erforderliche Einsichtsfähigkeit, die Entscheidung über ihren zukünftigen Wohnort selbst zu treffen?
Einige Fall-Beispiele aus Österreich:
- Ingrid M., Professorin für Mathematik und Physik an der HTL Graz: entmündigt und zwangspensioniert im Auftrag des Landesschulrates für Steiermark
- Erna P.; diplomierte Krankenschwester und Lehrschwester Krankenpflegeschule der Gemeinde Wien: entmündigt, um durch einen dubiosen Sachwalter ihre Wohnung in Wien-Ottakring zu verkaufen. Die Richterin versprach Anwaltshilfe und Verfahrenshilfe bei der Verwaltung der Wohnung und einem Exekutionsverfahren. Das Sachwalterschaftsverfahren gegen den Sohn, den man aus der Eigentumswohnung der Mutter entfernen wollte, wurde eingestellt. Das psychiatrische Gutachten für den Sohn wurde für die Mutter zwecks Einleitung des Sachwalterschaftsverfahrens kopiert. (Dr. Mollik-K.)
- Wolfgang L., Technischer Rechnungshofprüfer: Versuch der Entmündigung und zwangsweise Vorführung beim Gutachter Dr. Meszaros in Wien durch Kriminalbeamte, um ein Verfahren am Handelsgericht wegen fahrlässiger Krida vorzeitig zu beenden. Entmündigung konnte durch ein Gegengutachten des Vorsitzenden der Psychotherapeutenvereinigung Dr. Pritz vereitelt werden.
- Alexandra B., Journalistin, Feministin, Ex-Mitglied des grünen Parteivorstandes: Entmündigung aufgrund eines Aktengutachtens von Dr. Kurt Meszaros, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie während der Weihnachtsfeiertage 2008/2009!
- Rosemarie H., SAP-Beraterin Bundesrechenzentrum, Ministerien, Bundeshaushalt: Sachwalterschaft von Januar 2009 bis Juni/August 2011! Einleitung des Sachwalterschaftsverfahrens im Rahmen einer Tagsatzung am 28.11.2008 (REKURS) nach einem fingierten Zahlungsbefehl von T-Mobile Austria GmbH über 660 Euro! Versuch der elf Jahre rückwirkenden Entmündigung (Beeinflussung des psychiatrischen Gutachters) im Auftrag des BM für Finanzen – vor allem für die Zeiträume Mai 2005 (Tod eines Betriebsrates im Bundesrechenzentrum, März 2007: Parlamentarischer Eurofighter-U-Ausschuss, Denunzierung auf www.peterpilz.at und Herbst 1998 Obsorgeverfahren)
Anmerkung: Im Bundesrechenzentrum Wien wird auf sogenannten HOSTS
(„Justizserver“) im Rahmen der Verfahrensautomation JUSTIZ auch das sogenannte VJ-Register geführt, in
dem die Sachwalterschaften pro Anwaltskanzlei bzw. Notariat „verwaltet“ werden.
Weitere BRZ-Anwendungen: EDIKTE
(Insolvenzdatei, Liegenschaftsversteigerungen, Firmenbuchveröffentlichungen,
KURATOREN) RECHTSINFORMATIONSSYSTEME, ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR (z.B.
Klagen, Außerstreitverfahren etc.), Grundbuch inkl. Eulis, Firmenbuch inkl.
EBR, Insassenevidenz, Haftraumverwaltung, Überstellungsplanung
Justizverwaltung, Fristberechnungen für Haft
Der Sektionschef aus dem BM für
Finanzen, der die elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit der Akademikerin
und ehemaligen Angestellten des Bundesrechenzentrums veranlasste, war übrigens
im BMF für IT-Anwendungen der Finanzverwaltung zuständig. („IT-Sektion“, Mister
„E-Government“) )
- Elisabeth H., Hofratswitwe eines Hofrats der Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich, Burgenland: Entmündigung im Laufe eines Verlassenschaftsverfahrens, arglistige Täuschung durch die Richterin, die einen Anwalt verspricht und einen Sachwalter-Beschluss ausfertigt – ebenso wie im Falle Erna P. Es handelt sich um dasselbe Bezirksgericht in Wien.
gut erarbeitet das Thema, LG Sibylle
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