| Gesetzestext | (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. März 2013) |
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Schließt die behinderte Person im Rahmen des Wirkungskreises des
Sachwalters ein Rechtsgeschäft, das eine geringfügige Angelegenheit des
täglichen Lebens betrifft, so wird dieses Rechtsgeschäft mit der
Erfüllung der die behinderte Person treffenden Pflichten rückwirkend
rechtswirksam.
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