Mittwoch, 6. März 2013

Pflegschaftsrechnung Teil 1

Der Niederösterreichische Verein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung bringt auf seiner Web-Site

http://www.noelv.at/cms/upload/pdf/BeispielPflegschaftsrechnung.pdf

ein gutes Beispiel wie eine Pflegschaftsrechnung, die ja laut österreichischem Gesetz via Beschluss des Bezirksgerichtes bestätigt werden muss, auszusehen hätte.

Es sollte

1. dem Gericht über den gesundheitlichen Zustand des Mündels Bericht erstattet werden.
2. dem Gericht über die Art des Kontaktes zum Mündel Bericht erstattet werden.
3. dem Gericht eine genaue Ausgaben/Einnahmenrechnung betreff Mündel vorgelegt werden.
4. dem Gericht eine genaue Vermögensaufstellung, im Besonderen über Liegenschaften, grundbücherlich verbürgtes Wohnrecht, Wertpapiere etc. vorgelegt werden.

Es ist SEHR TRAURIG, dass in hunderten von Beispielen in ganz Österreich Bezirksgerichte (und Landesgerichte in der 2. Instanz) Pflegschaftsrechnungen von Sachwaltern und Sachwalterinnen, die diese Aufstellungen nicht enthalten, trotzdem per Beschluss genehmigen.

Außerdem kann das - oft hilflose - Mündel bei Nichtbezahlung sofort exekutiert werden, womit natürlich der Sachwalter das Ziel erreicht hat, die Liegenschaften des Mündels zu "beerben".

Zitat aus einem Schreiben des Sachwalters Dr.E. an das ehemalige Mündel Frau H. aus 1170 Wien:

Sehr geehrte Frau H., 

obwohl die Rechtskraft des Beschlusses vom 9.1.2012 bereits am 13.2.2012 vom BG Hernals bestätigt wurde, haben Sie mir die zugesprochene Entschädigung noch immer nicht bezahlt. Auch meine Korrespondenz mit ihrem Sohn ist fruchtlos verlaufen. 

Sollten Sie den offenen Betrag von € 12.653,57 nicht umgehend bezahlen, sodass er spätestens am 5.5.2012 auf meinem Konto verfügbar ist, werde ich ohne weitere Kontaktaufnahme sofort Exekutionsanträge sowohl auf Ihre LIEGENSCHAFT also auch auf Ihre (Hofratswitwen-) Pension einbringen. 

Rechtsanwalt Dr. E, 1090 Wien 

Kommentar: Die Drohung mit der Exekution hat der Sachwalter und Rechtsanwalt trotz Einbringen eines Rekurses der 81-jährigen Dame, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte - auch laut Gutachten - ist, zugestellt.
Sie wird vom Finanzamt ebenfalls exekutiert, weil der Sachwalter über Jahre keine Steuern für die alte Dame gezahlt hat.

Siehe dazu: Hohes Haus, Parlamentssendung ORF, 3. März 2013



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