Vor zwei Tagen machte ich im Rahmen meiner Tätigkeit für die
"Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch" in Österreich einen interessanten Besuch bei einer alten
Dame in Wien-Hernals.
Diese Dame, nennen wir sie Erna, wohnt in einer Wohnung im
17. Wiener Gemeindebezirk. Sie war bis zu ihrem 66. Lebensjahr als diplomierte
Krankenschwester tätig, zuletzt bis 1995 als Lehrschwester an der
Krankenpflegeschule in Wien.
Damit ich ihr alles glaube, zeigte mir sie neben den
Sachwalterschafts-Akten auch ihre Diplomzeugnisse und Arbeitszeugnisse aus dem
Krankenpflegeberuf.
Frau Erna ist 80 Jahre alt und hat neben ihrer
Berufstätigkeit mehr oder weniger alleine SIEBEN KINDER groß gezogen. Ihr Mann
– ein Buchhalter - ist schon lange tot.
Diese Dame hat Pech, sie war - oder ist vielleicht noch
- Eigentümerin von Immobilien (Eigentumswohnung) in Wien-Ottakring bzw.
Niederösterreich.
Wenn man als alter Mensch Vermögen hat - vor allem Immobilien – ist man arm dran,
man läuft in Gefahr entmündigt zu werden, damit sich andere des Vermögens
(Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, hohe Pension) bemächtigen – nicht nur die Gruppe „Mach
Geld, mach mehr Geld, mach dass andere Geld machen“ sondern bisweilen sogar die
eigene Verwandtschaft.
Aber alles der Reihe nach:
Als Altersvorsorge hat
sich Frau Erna mit ihrem Mann eine Eigentumswohnung in Wien-Ottakring gekauft.
Als ihr Sohn, der ein hoher Postbeamter war, dort einzog, beschloss die
Hausgemeinschaft der WohnungseigentümerInnen den Sohn durch Mobbing
hinauszuekeln – das nur, weil er einmal seinen Schlüssel vergessen hatte und
leicht angeheitert im Garten übernachtete (Angaben ohne Gewähr).
Um den Sohn aus der
Eigentumswohnung der Mutter zu jagen, regte man am Bezirksgericht Wien-Hernals
eine Sachwalterschaft für den Sohn an.
Aber hoppla, zu spät
kam man erst zur Erkenntnis, dass nicht der Sohn der Wohnungseigentümer ist,
sondern die Mutter.
Also stellte man im
November 2008 das Sachwalterschaftsverfahren am BG Hernals gegen den Sohn von
Frau Erna wegen mangelnder „Geschäftsfähigkeit“ wieder ein.
Warum? Was war das
Ziel? Warum musste man anstelle des Sohnes die Mutter entmündigen, um an die Eigentumswohnung zu kommen?
Antwort: Wenn man an
die Eigentumswohnung will, dann muss man den Wohnungseigentümer, die
Wohnungseigentümerin entmündigen, besachwaltern – das heißt Grundbuchseintrag der Sachwalterschaft für die Liegenschaft, das heißt HANDLUNGS-VOLLMACHT des
Sachwalters über die Liegenschaft, Vollmacht des Sachwalters zur Veräußerung der Liegenschaft.
Eine Richterin am BG
Hernals redete Frau Erna – übrigens wie in der Verlassenschaftssache von Frau
Hlousek – ein, dass sie vom Gericht KOSTENLOS einen Anwalt zur Verfügung
gestellt bekommt.
Dieser Anwalt war kein
Geringerer als der berüchtigte Sachwalter Dr. E. aus Wien-Alsergrund, der als Sachwalter
schon Frau Hlousek und ihr Zinshaus in der Rokitanskygasse (Wien-Hernals) fast verkommen hätte lassen.
Als psychiatrische
Gutachterin bestellte das Gericht Frau Dr. Mollik-K., die die Patientendaten
des Sohnes von Frau Erna aushob und diese Patientenakte des Sohnes für das
Gutachten über Frau Erna zwecks Bestellung eines Sachwalters aus Gründen der
geistigen und/oder psychischen Behinderung fälschte bzw. eins zu eins
übertrug (Angaben ohne Gewähr, es gilt
die Unschuldsvermutung). Außerdem hat Frau Dr. Mollik-K. die Patientenakte des
Sohnes der zu Entmündigenden und zu Enteignenden Frau Erna ohne Genehmigung des
Patienten bzw. des Gerichts kopiert bzw. sich über das jeweilige Krankenhaus in Wien zuschicken lassen.
Psychiatrisches Gutachten im Sachwalterschaftsverfahren:
Offenbar muss schon die Diagnose eines Krankenhauses für einen Sohn dafür
herhalten, um diese Diagnose gleich auch (so quasi eine geerbte Diagnose) für
die Enteignung im Rahmen des Sachwalterschaftsverfahrens zu verwenden.
Das geschieht alles, um an die
Eigentumswohnungen und Immobilien von alten Menschen, die aber im Vollbesitz
ihrer geistigen Kräfte sind, heran zu kommen.
Sachwalter Dr. E: Dieser
Sachwalter scheint auf das Geschäftsmodell spezialisiert zu sein, im Rahmen von
Entmündigungsverfahren Mündel-Wohnungen zu verkaufen. Er hat ca. 25.000 Euro
erhalten bzw. sich gleich aus dem Verkaufserlös der Eigentumswohnung selbst auf sein Girokonto überwiesen.
Außerdem führte vor
dem Entmündigungsverfahren gegen Frau Erna die Hausverwaltung „HALSABSCHNEIDER“
(Name von der Redaktion geändert) aus Wien-Alsergrund Exekution gegen Frau Erna
– obwohl sie immer die Betriebskosten für die Wohnung in Ottakring bezahlt
hatte. Im Rahmen dieses Exekutionsverfahrens gegen Frau Erna am BG Hernals
wurden aus einer Forderung von ca. 5.800 Euro mehr als 20.000 Euro. Dieser Betrag wurde offensichtlich auch aus dem Verkaufserlös der Eigentumswohnung beglichen, Frau Erna hat keine genaue Abrechnung aus der Liegenschaftsveräußerung erhalten, was ihr laut geltendem Gesetz zustehen würde.
So cashen die
Sachwalter also rechtswidrig auf Kosten von alten Menschen, die ihr ganzes Leben lang hart
gearbeitet haben und nebenbei noch Kinder groß gezogen haben, ab!
Über den genauen Erlös
der Eigentumswohnung weiß Frau Erna nicht Bescheid.
Sie hat ja keine
Akteneinsicht nehmen dürfen.
Die Notare Lunzer und
Wimmer haben für den Grundbuchsauszug für die Eigentumswohnung in
Wien-Ottakring 700 Euro verlangt! Das ist ein starkes Stück!
Man könnte auch sagen:
In Wien-Hernals gibt es Sachraubwalterschaft auf höchstem Niveau!
Dr. E. war übrigens
vom 13.9.2010 bis 8.2.2012 der Sachwalter von Frau Erna. Danach wurde einer
ihrer Söhne zu ihrem Sachwalter bestellt, der ihr aber nur 1000 Euro von ihrer
hohen Pension im Monat zur Verfügung stellt und das obwohl das Bezirksgericht
per Beschluss festgestellt hat, dass Frau Erna ihre vollen Pensionsbezüge
monatlich zur Verfügung stehen.
Anmerkung; Frau Erna
hat eine hohe Pension, da sie ja als Diplomkrankenschwester von ca. 1953 bis
1995 gearbeitet hat. Zu ihrer Zeit gab es nur sechs Wochen Karenz, also hat sie durch Kinderbetreuungszeiten nicht viel Pensionsanrechnungsjahre verloren.
Das muss man/frau sich
einmal vorstellen, was diese Frau in ihrem Leben geleistet hat: Sieben Kinder
geboren, erzogen und immer in einem anstrengenden Beruf auf der Internen Abteilung und Kinderstation
von Wiener Krankenhäusern als Diplom-Krankenschwester gearbeitet.
AKTENEINSICHT: Natürlich
gibt es für Angehörige keine Akteneinsicht – auch ein von Frau Erna
Bevollmächtigter Freund durfte am Bezirksgericht Hernals keine Akteneinsicht
nehmen – weder für die Pflegschaftsverfahren gegen Sohn und Mutter noch für das
Exekutionsverfahren.
REKURS: Natürlich hat
auch Frau Erna Rekurs erhoben gegen
Beschluss vom
13.9.2010: Bestellung des Sachwalters Dr. E. in allen Lebensbereichen am Bezirksgericht Wien-Hernals. Dieser
Rekurs dürfte ebenso auf den langen Wegen zwischen Landesgericht für
Zivilrechtssachen und Bezirksgericht Hernals (17. Bezirk) verschwunden sein,
ebenso seine Beantwortung. Das erinnert stark an den Rekurs von Frau Hlousek
(vgl. dazu ORF-Parlamentssendung HOHES HAUS, 3. März 2013) gegen die Pflegschaftsendabrechnung von Dr.
E. über € 12.653,57, dessen Beantwortung durch das Landesgericht für
Zivilrechtssachen Wien offenbar in den Tiefen des Wiener Kanals zwischen
Wien-Neubau und Wien-Hernals verschwunden ist.
PFLEGSCHAFTSRECHNUNG:
Natürlich hätte Dr. E. auch für Frau Erna eine Pflegschaftsrechnung für die
Sachwalterschaftsführung von 13.9.2010 bis 8.2.2012 legen müssen. Damit man
aber erst gar nicht auf die Idee kommt nachzuforschen, wohin der VERKAUFSERLÖS
für die Eigentumswohnung in Wien-Ottakring geflossen ist, hat man vorsichtshalber
gleich die Akteneinsicht am Bezirksgericht gesperrt bzw. verunmöglicht.
Sie meinen, das ist
doch AMTSMISSBRAUCH? Na ja, in Wien gehen die Uhren halt anders.
Wenn es keine
Möglichkeit der Akteneinsicht gibt, dann gibt es auch keine Möglichkeit, gegen
einen BESCHLUSS des BEZIRKSGERICHTES (und die Pflegschaftsrechnung des
Sachwalters muss laut Gesetz vom Bezirksgericht durch einen BESCHLUSS im
Außerstreitverfahren bestätigt werden) REKURS zu erheben.
So lässt man die alten
Leute, die nichts verbrochen haben außer, dass sie legal eine Eigentumswohnung
erworben haben, blöd sterben.
KOSTEN DES SACHWALTERSCHAFTSVERFAHRENS: Ein interessanter Aspekt ist ebenso, dass beim Enteignungsverfahren und
Entrechtungsverfahren gegen die alten
Leute die beraubten und entrechteten Menschen die KOSTEN FÜR DAS VERFAHREN
(hohe GUTACHTERHONORARE, Notariatskosten etc.) selbst begleichen müssen, inklusive tausende von Euros für psychiatrische Gutachten. Die Tochter von entmündigten Eltern, die mit den alten Eltern vor dem Sachwalter aus Wien floh, hat es so formuliert: FOLTER IST EBEN IN ÖSTERREICH NICHT GRATIS - sie muss von den Missbrauchsopfern und Folteropfern (weisse Folter) selbst bezahlt werden.
Da haben Polit-Mündel
ja noch Glück, das bei diesem bewährten Geschäftsmodell die Republik Österreich die Kosten
übernimmt, wenn sie im Auftrag der Bundesministerien für Finanzen bzw.
Landesverteidigung entmündigt werden.
Im Falle des
Polit-Mündels im Auftrag des BM für Finanzen (elf Jahre rückwirkende
Geschäftsunfähigkeit besonders für die Zeitpunkte von Todesfällen im
Bundesrechenzentrum und Eurofighter-U-Ausschuss) übernahm die Kosten für die
"bestellte" psychiatrische Diagnose "elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit" durch Psychiater
Dr. Herbert Kögler (Mödling) dankenswerterweise die Republik ÖSTERREICH!
Im Falle von Polit-Mündeln zahlt der Staat bisweilen, aber nicht immer, die Folterkosten, die Kosten für die Qualen, die das Folteropfer zu erdulden hat.
Wie wir schon mehrmals
festgestellt haben, gibt es also auch verschiedene Mündelklassen:
- Mündel, die wegen ihrer Politischen Meinung ihrer Rechte beraubt werden
- Mündel, die wegen ihres Eigentums ihrer Rechte beraubt werden, damit man sich ihres Vermögens bemächtigen und sie vollständig enteignen kann.
POSTSKRIPTUM: Frau
Erna brach in einer Filiale der Bank Austria in Wien-Alserstraße in Tränen aus,
weil sie kein Geld von ihrem eigenen Konto bekam. So ergeht es ja vielen
Mündeln, die im Auftrag der Gerichte und des Staates ausgehungert werden sollen.
Zufälligerweise war
der Sohn von Frau Hlousek in der Filiale zugegen. Frau Hlousek ist ja vom
selben Sachwalter Dr. E. enteignet, entrechtet und schwer geschädigt worden.
So hat halt jeder
Mensch auch seine Schutzengeln und wir werden der armen Frau Erna, die ihr
Leben lang nichts Böses getan hat und ein reicher Gewinn für die Gesellschaft
in Wien und Niederösterreich war und noch immer ist, gerne helfen.
Die wenigsten wissen
ja, dass auch Mündeln Recht auf Akteneinsicht haben. So hat es sich doch
ausgezahlt, dass das Polit-Mündel im Auftrag des BM für Finanzen am 21. Juli
2009 im Bezirksgericht Wien-Liesing DREI STUNDEN ausharrte, um ihr Recht auf Akteneinsicht wahrzunehmen und
schließlich den berühmten Aktenvermerk vom 29. April 2009 fand, der durch richterliche Handschrift bestätigt,
dass ein Sektionschef aus dem Bundesministerium für Finanzen ihre
Geschäftsunfähigkeit beim Psychiater elf Jahre rückwirkend bestellte.
Ob es sich hier um
Amtsmissbrauch laut § 302ff STGB
(Strafgesetzbuch) und unerlaubte Beeinflussung des Gutachters im
Außerstreitverfahren handelt, entscheidet wohl der Leser/die Leserin dieses
Blogs oder vielleicht erst das JÜNGSTE GERICHT!
Politmündelschaft:
Bei Polit-Mündeln (Entmündigung im Auftrag der Republik, vertreten durch die
jeweiligen Bundesministerien bzw. der Sektions- und Kabinettschefs) gibt es ja
weniger zu holen. Sie werden mitunter zwangspensioniert, damit sie anderen Beamten nicht die Wahrheit erzählen können. An die Wohnung kann
man sich im Falle eines Enteignungsverfahren dann auch noch machen, damit das
Polit-Mündel (u.a.laut Sektenrichtlinie) dann auf der Straße und in der Obdachlosigkeit
landet. Ein Sachwalterkaiser aus Wien-Innere Stadt (kolportierte 1000
Sachwalterschaften) hat ja die Mutter eines Politmündels (entmündigt im Auftrag
des BM für Landesverteidigung) auf 32.000 Euro geklagt, weil sie für ihre
45-jährige zwangsentmündigte Tochter gegen deren Willen keinen Antrag auf
Berufsunfähigkeitspension gestellt hat.
Mach Geld, mach
mehr Geld, mach dass andere Geld machen: Sachraubwalterschaft in
Österreich, Entrechtung, Demütigung, Enteignung, fahrlässige Körperverletzung
durch Verweigerung von medizinischer Hilfe an alten, reichen Menschen und politisch unbequemen Personen ist in Österreich
schon fast Alltag.
VJ-Register Bundesrechenzentrum: Außerdem
besteht der schwere Verdacht, dass dieses im Bundesrechenzentrum geführte
Register über die Anzahl der Sachwalterschaften pro Sachwalter
(Rechtsanwaltskanzlei, Notariatskanzlei) nicht korrekt geführt wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
WER FÜHRT HIER REGIE?
Bitte gibt es einen Anwalt oder andere Stelle in Wien die einem Sachwalterschaftsmissbrauchsopfer wirklich helfen können?? Fremder Sachwalter bestellt obwohl Vorsorgevollmacht existiert. Sachwalter zahlt seit mehr als einem Jahr kein Geld für Miete Strom Essen. Brauchen dringend Hilfe Danke !! harald77a@gmail.com
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LöschenEntschuldigen Sie die späte Antwort: Leider gibt es von offizieller Stelle kaum eine Möglichkeit, den Opfern zu helfen. Private Initiativen, die helfen wollen, werden denunziert, damit sie sich zurückziehen von jeglicher Unterstützung für die Missbrauchsopfer. Man fürchtet um das Geschäftsmodell. In manchen Fällen ist es auch vom Staat angeordnete Folter - aus welchen Gründen auch immer: Es kann sein, dass Zeugen von Straftaten solchermaßen beseitigt werden oder dass Rechtsanwälte, Gemeinden und Banken Interesse an der Immobilie, dem Grund, der Liegenschaft haben und durch Entmündigung die BesitzerInnen ganz problemlos in ein Pflegeheim transferieren können. Dies geschieht oft - und die RichterInnen an den Bezirksgerichten sind vermutlich ebenso Partizipanten und Erfüllungsgehilfen (nicht alle) wie die Auftrags-GutachterInnen (meistens aus dem Fachgebiet der Neurologie und Psychiatrie)
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