Donnerstag, 14. März 2013

In einem kleinen Cafe in Hernals oder Die Option für die Armen



Vor zwei Tagen machte ich im Rahmen meiner Tätigkeit für die "Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch" in Österreich einen interessanten Besuch bei einer alten Dame in Wien-Hernals.

Diese Dame, nennen wir sie Erna, wohnt in einer Wohnung im 17. Wiener Gemeindebezirk. Sie war bis zu ihrem 66. Lebensjahr als diplomierte Krankenschwester tätig, zuletzt bis 1995 als Lehrschwester an der Krankenpflegeschule in Wien.

Damit ich ihr alles glaube, zeigte mir sie neben den Sachwalterschafts-Akten auch ihre Diplomzeugnisse und Arbeitszeugnisse aus dem Krankenpflegeberuf.

Frau Erna ist 80 Jahre alt und hat neben ihrer Berufstätigkeit mehr oder weniger alleine SIEBEN KINDER groß gezogen. Ihr Mann – ein Buchhalter - ist schon lange tot.

Diese Dame hat Pech, sie war - oder ist vielleicht noch - Eigentümerin von Immobilien (Eigentumswohnung) in Wien-Ottakring bzw. Niederösterreich.

Wenn man als alter Mensch Vermögen hat  - vor allem Immobilien – ist man arm dran, man läuft in Gefahr entmündigt zu werden, damit sich andere des Vermögens (Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, hohe Pension)  bemächtigen – nicht nur die Gruppe „Mach Geld, mach mehr Geld, mach dass andere Geld machen“ sondern bisweilen sogar die eigene Verwandtschaft.


Aber alles der Reihe nach:

Als Altersvorsorge hat sich Frau Erna mit ihrem Mann eine Eigentumswohnung in Wien-Ottakring gekauft. Als ihr Sohn, der ein hoher Postbeamter war, dort einzog, beschloss die Hausgemeinschaft der WohnungseigentümerInnen den Sohn durch Mobbing hinauszuekeln – das nur, weil er einmal seinen Schlüssel vergessen hatte und leicht angeheitert im Garten übernachtete (Angaben ohne Gewähr).

Um den Sohn aus der Eigentumswohnung der Mutter zu jagen, regte man am Bezirksgericht Wien-Hernals eine Sachwalterschaft für den Sohn an.
Aber hoppla, zu spät kam man erst zur Erkenntnis, dass nicht der Sohn der Wohnungseigentümer ist, sondern die Mutter.
Also stellte man im November 2008 das Sachwalterschaftsverfahren am BG Hernals gegen den Sohn von Frau Erna wegen mangelnder „Geschäftsfähigkeit“ wieder ein.

Warum? Was war das Ziel? Warum musste man anstelle des Sohnes die Mutter entmündigen, um an die Eigentumswohnung zu kommen? 

Antwort: Wenn man an die Eigentumswohnung will, dann muss man den Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümerin entmündigen, besachwaltern – das heißt Grundbuchseintrag der Sachwalterschaft für die Liegenschaft, das heißt HANDLUNGS-VOLLMACHT des Sachwalters über die Liegenschaft, Vollmacht des Sachwalters zur Veräußerung der Liegenschaft. 

Eine Richterin am BG Hernals redete Frau Erna – übrigens wie in der Verlassenschaftssache von Frau Hlousek – ein, dass sie vom Gericht KOSTENLOS einen Anwalt zur Verfügung gestellt bekommt.
Dieser Anwalt war kein Geringerer als der berüchtigte Sachwalter Dr. E. aus Wien-Alsergrund, der als Sachwalter schon Frau Hlousek und ihr Zinshaus in der Rokitanskygasse (Wien-Hernals)  fast verkommen hätte lassen.

Als psychiatrische Gutachterin bestellte das Gericht Frau Dr. Mollik-K., die die Patientendaten des Sohnes von Frau Erna aushob und diese Patientenakte des Sohnes für das Gutachten über Frau Erna zwecks Bestellung eines Sachwalters aus Gründen der geistigen und/oder psychischen Behinderung fälschte bzw. eins zu eins übertrug (Angaben ohne Gewähr, es gilt die Unschuldsvermutung). Außerdem hat Frau Dr. Mollik-K. die Patientenakte des Sohnes der zu Entmündigenden und zu Enteignenden Frau Erna ohne Genehmigung des Patienten bzw. des Gerichts kopiert bzw. sich über das jeweilige Krankenhaus in Wien zuschicken lassen. 

Psychiatrisches  Gutachten im Sachwalterschaftsverfahren: Offenbar muss schon die Diagnose eines Krankenhauses für einen Sohn dafür herhalten, um diese Diagnose gleich auch (so quasi eine geerbte Diagnose) für die Enteignung im Rahmen des Sachwalterschaftsverfahrens zu verwenden.
Das geschieht alles, um an die Eigentumswohnungen und Immobilien von alten Menschen, die aber im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, heran zu kommen.


Sachwalter Dr. E: Dieser Sachwalter scheint auf das Geschäftsmodell spezialisiert zu sein, im Rahmen von Entmündigungsverfahren Mündel-Wohnungen zu verkaufen. Er hat ca. 25.000 Euro erhalten bzw. sich gleich aus dem Verkaufserlös der Eigentumswohnung selbst auf sein Girokonto überwiesen. 

Außerdem führte vor dem Entmündigungsverfahren gegen Frau Erna die Hausverwaltung HALSABSCHNEIDER“ (Name von der Redaktion geändert) aus Wien-Alsergrund Exekution gegen Frau Erna – obwohl sie immer die Betriebskosten für die Wohnung in Ottakring bezahlt hatte. Im Rahmen dieses Exekutionsverfahrens gegen Frau Erna am BG Hernals wurden aus einer Forderung von ca. 5.800 Euro mehr als 20.000 Euro. Dieser Betrag wurde offensichtlich auch aus dem Verkaufserlös der Eigentumswohnung beglichen, Frau Erna hat keine genaue Abrechnung aus der Liegenschaftsveräußerung erhalten, was ihr laut geltendem Gesetz zustehen würde.

So cashen die Sachwalter also rechtswidrig auf Kosten von alten Menschen, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben und nebenbei noch Kinder groß gezogen haben, ab!

Über den genauen Erlös der Eigentumswohnung weiß Frau Erna nicht Bescheid.
Sie hat ja keine Akteneinsicht nehmen dürfen.
Die Notare Lunzer und Wimmer haben für den Grundbuchsauszug für die Eigentumswohnung in Wien-Ottakring 700 Euro verlangt! Das ist ein starkes Stück!

Man könnte auch sagen: In Wien-Hernals gibt es Sachraubwalterschaft auf höchstem Niveau!


Dr. E. war übrigens vom 13.9.2010 bis 8.2.2012 der Sachwalter von Frau Erna. Danach wurde einer ihrer Söhne zu ihrem Sachwalter bestellt, der ihr aber nur 1000 Euro von ihrer hohen Pension im Monat zur Verfügung stellt und das obwohl das Bezirksgericht per Beschluss festgestellt hat, dass Frau Erna ihre vollen Pensionsbezüge monatlich zur Verfügung stehen.

Anmerkung; Frau Erna hat eine hohe Pension, da sie ja als Diplomkrankenschwester von ca. 1953 bis 1995 gearbeitet hat. Zu ihrer Zeit gab es nur sechs Wochen Karenz, also hat sie durch Kinderbetreuungszeiten nicht viel Pensionsanrechnungsjahre verloren. 

Das muss man/frau sich einmal vorstellen, was diese Frau in ihrem Leben geleistet hat: Sieben Kinder geboren, erzogen und immer in einem anstrengenden Beruf auf der Internen Abteilung und Kinderstation von Wiener Krankenhäusern als Diplom-Krankenschwester gearbeitet. 

AKTENEINSICHT: Natürlich gibt es für Angehörige keine Akteneinsicht – auch ein von Frau Erna Bevollmächtigter Freund durfte am Bezirksgericht Hernals keine Akteneinsicht nehmen – weder für die Pflegschaftsverfahren gegen Sohn und Mutter noch für das Exekutionsverfahren.

REKURS: Natürlich hat auch Frau Erna Rekurs erhoben gegen

Beschluss vom 13.9.2010: Bestellung des Sachwalters Dr. E. in allen Lebensbereichen am Bezirksgericht Wien-Hernals. Dieser Rekurs dürfte ebenso auf den langen Wegen zwischen Landesgericht für Zivilrechtssachen und Bezirksgericht Hernals (17. Bezirk) verschwunden sein, ebenso seine Beantwortung. Das erinnert stark an den Rekurs von Frau Hlousek (vgl. dazu ORF-Parlamentssendung HOHES HAUS, 3. März 2013)  gegen die Pflegschaftsendabrechnung von Dr. E. über € 12.653,57, dessen Beantwortung durch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien offenbar in den Tiefen des Wiener Kanals zwischen Wien-Neubau und Wien-Hernals verschwunden ist.

PFLEGSCHAFTSRECHNUNG: Natürlich hätte Dr. E. auch für Frau Erna eine Pflegschaftsrechnung für die Sachwalterschaftsführung von 13.9.2010 bis 8.2.2012 legen müssen. Damit man aber erst gar nicht auf die Idee kommt nachzuforschen, wohin der VERKAUFSERLÖS für die Eigentumswohnung in Wien-Ottakring geflossen ist, hat man vorsichtshalber gleich die Akteneinsicht am Bezirksgericht gesperrt bzw. verunmöglicht.
Sie meinen, das ist doch AMTSMISSBRAUCH? Na ja, in Wien gehen die Uhren halt anders.

Wenn es keine Möglichkeit der Akteneinsicht gibt, dann gibt es auch keine Möglichkeit, gegen einen BESCHLUSS des BEZIRKSGERICHTES (und die Pflegschaftsrechnung des Sachwalters muss laut Gesetz vom Bezirksgericht durch einen BESCHLUSS im Außerstreitverfahren bestätigt werden) REKURS zu erheben.

So lässt man die alten Leute, die nichts verbrochen haben außer, dass sie legal eine Eigentumswohnung erworben haben, blöd sterben.

KOSTEN DES SACHWALTERSCHAFTSVERFAHRENS: Ein interessanter Aspekt ist ebenso, dass beim Enteignungsverfahren und Entrechtungsverfahren  gegen die alten Leute die beraubten und entrechteten Menschen die KOSTEN FÜR DAS VERFAHREN (hohe GUTACHTERHONORARE, Notariatskosten etc.) selbst begleichen müssen, inklusive tausende von Euros für psychiatrische Gutachten. Die Tochter von entmündigten Eltern, die mit den alten Eltern vor dem Sachwalter aus Wien floh, hat es so formuliert: FOLTER IST EBEN IN ÖSTERREICH NICHT GRATIS - sie muss von den Missbrauchsopfern und Folteropfern (weisse Folter) selbst bezahlt werden. 

Da haben Polit-Mündel ja noch Glück, das bei diesem bewährten Geschäftsmodell die Republik Österreich die Kosten übernimmt, wenn sie im Auftrag der Bundesministerien für Finanzen bzw. Landesverteidigung entmündigt werden. 

Im Falle des Polit-Mündels im Auftrag des BM für Finanzen (elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit besonders für die Zeitpunkte von Todesfällen im Bundesrechenzentrum und Eurofighter-U-Ausschuss) übernahm die Kosten für die "bestellte" psychiatrische Diagnose "elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit" durch Psychiater Dr. Herbert Kögler (Mödling) dankenswerterweise die Republik ÖSTERREICH! 
Im Falle von Polit-Mündeln zahlt der Staat bisweilen, aber nicht immer, die Folterkosten, die Kosten für die Qualen, die das Folteropfer zu erdulden hat. 

Wie wir schon mehrmals festgestellt haben, gibt es also auch verschiedene Mündelklassen:

  1. Mündel, die wegen ihrer Politischen Meinung ihrer Rechte beraubt werden
  2. Mündel, die wegen ihres Eigentums ihrer Rechte beraubt werden, damit man sich ihres Vermögens bemächtigen und sie vollständig enteignen kann.
POSTSKRIPTUM: Frau Erna brach in einer Filiale der Bank Austria in Wien-Alserstraße in Tränen aus, weil sie kein Geld von ihrem eigenen Konto bekam. So ergeht es ja vielen Mündeln, die im Auftrag der Gerichte und des Staates ausgehungert werden sollen.
Zufälligerweise war der Sohn von Frau Hlousek in der Filiale zugegen. Frau Hlousek ist ja vom selben Sachwalter Dr. E. enteignet, entrechtet und schwer geschädigt worden.
So hat halt jeder Mensch auch seine Schutzengeln und wir werden der armen Frau Erna, die ihr Leben lang nichts Böses getan hat und ein reicher Gewinn für die Gesellschaft in Wien und Niederösterreich war und noch immer ist, gerne helfen.

Die wenigsten wissen ja, dass auch Mündeln Recht auf Akteneinsicht haben. So hat es sich doch ausgezahlt, dass das Polit-Mündel im Auftrag des BM für Finanzen am 21. Juli 2009 im Bezirksgericht Wien-Liesing DREI STUNDEN ausharrte, um ihr Recht auf Akteneinsicht wahrzunehmen und schließlich den berühmten Aktenvermerk vom 29. April 2009 fand, der durch richterliche Handschrift bestätigt, dass ein Sektionschef aus dem Bundesministerium für Finanzen ihre Geschäftsunfähigkeit beim Psychiater elf Jahre rückwirkend bestellte. 

Ob es sich hier um Amtsmissbrauch laut § 302ff  STGB (Strafgesetzbuch) und unerlaubte Beeinflussung des Gutachters im Außerstreitverfahren handelt, entscheidet wohl der Leser/die Leserin dieses Blogs oder vielleicht erst das JÜNGSTE GERICHT!

Politmündelschaft: Bei Polit-Mündeln (Entmündigung im Auftrag der Republik, vertreten durch die jeweiligen Bundesministerien bzw. der Sektions- und Kabinettschefs) gibt es ja weniger zu holen. Sie werden mitunter zwangspensioniert, damit sie anderen Beamten nicht die Wahrheit erzählen können. An die Wohnung kann man sich im Falle eines Enteignungsverfahren dann auch noch machen, damit das Polit-Mündel (u.a.laut Sektenrichtlinie) dann auf der Straße und in der Obdachlosigkeit landet. Ein Sachwalterkaiser aus Wien-Innere Stadt (kolportierte 1000 Sachwalterschaften) hat ja die Mutter eines Politmündels (entmündigt im Auftrag des BM für Landesverteidigung) auf 32.000 Euro geklagt, weil sie für ihre 45-jährige zwangsentmündigte Tochter gegen deren Willen keinen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt hat.

Mach Geld, mach mehr Geld, mach dass andere Geld machen: Sachraubwalterschaft in Österreich, Entrechtung, Demütigung, Enteignung, fahrlässige Körperverletzung durch Verweigerung von medizinischer Hilfe an alten, reichen Menschen und politisch unbequemen Personen ist in Österreich schon fast Alltag.

VJ-Register Bundesrechenzentrum: Außerdem besteht der schwere Verdacht, dass dieses im Bundesrechenzentrum geführte Register über die Anzahl der Sachwalterschaften pro Sachwalter (Rechtsanwaltskanzlei, Notariatskanzlei) nicht korrekt geführt wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.

WER FÜHRT HIER REGIE?
















3 Kommentare:

  1. Bitte gibt es einen Anwalt oder andere Stelle in Wien die einem Sachwalterschaftsmissbrauchsopfer wirklich helfen können?? Fremder Sachwalter bestellt obwohl Vorsorgevollmacht existiert. Sachwalter zahlt seit mehr als einem Jahr kein Geld für Miete Strom Essen. Brauchen dringend Hilfe Danke !! harald77a@gmail.com

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Entschuldigen Sie die späte Antwort: Leider gibt es von offizieller Stelle kaum eine Möglichkeit, den Opfern zu helfen. Private Initiativen, die helfen wollen, werden denunziert, damit sie sich zurückziehen von jeglicher Unterstützung für die Missbrauchsopfer. Man fürchtet um das Geschäftsmodell. In manchen Fällen ist es auch vom Staat angeordnete Folter - aus welchen Gründen auch immer: Es kann sein, dass Zeugen von Straftaten solchermaßen beseitigt werden oder dass Rechtsanwälte, Gemeinden und Banken Interesse an der Immobilie, dem Grund, der Liegenschaft haben und durch Entmündigung die BesitzerInnen ganz problemlos in ein Pflegeheim transferieren können. Dies geschieht oft - und die RichterInnen an den Bezirksgerichten sind vermutlich ebenso Partizipanten und Erfüllungsgehilfen (nicht alle) wie die Auftrags-GutachterInnen (meistens aus dem Fachgebiet der Neurologie und Psychiatrie)

      Löschen